Den Zehnt zu Bad Mergentheim (Mergethaim) tragen die Herren von Hohenlohe (heren von Hohenlohe) vom Stift zum Mannlehen. Auf Bitte Gottfrieds I. von Hohenlohe (Gotfrid von Hohenlohe) und seines Bruders Konrad I. von Hohenlohe (Conraten von Hohenlohe) überträgt Bischof Dietrich von Homburg das Lehen an den Deutschen Orden. Im Gegenzug tragen die Hohenloher dem Hochstift andere ihrer Güter an und erhalten diese als Mannlehen zurück.
Ulrich von Hohenlohe-Brauneck-Haltenbergstetten (Vlrich von Hohenlohe) und seine Mutter Adelheid von Hohenlohe-Brauneck-Haltenbergstetten (Adelhait) geben Bischof Manegold von Neuenburg ihr eigenes Gut, die Vogtei zu Michelbach (Michelbach). Diese empfangen sie vom Bischof zu Mannlehen.
Albrecht von Hohenlohe (Albrecht von Hohenlohe) stirbt ohne leibliche Erben, weshalb Möckmühl (Meckmuln) an Bischof Otto von Wolfskeel zurückfällt. Er gibt es den Brüdern Gottfried von Hohenlohe-Weikersheim und Kraft von Hohenlohe-Weikersheim (Gotfriden von Hohenlohe [...]seines brueders) zu Mannlehen im Tausch für deren Rechte, Obrigkeiten und Gefälle, die diese zu Kitzingen (Kitzingen) und Heidingsfeld (Haidingsueld) besitzen.
Bischof Otto von Wolfskeel verkauft Gottfried von Hohenlohe-Weikersheim (Gotfrieden von Hohenlohe) die Stadt und das Schloss Möckmühl (Meckmuln) mit allem Zugehörungen zu Mannlehen. Dafür erhalten der Bischof und sein Hochstift erblich alle Rechte, Obrigkeiten und Gefälle, die Gottfried und sein Bruder Kraft von Hohenlohe-Weikersheim (Crafft sein brueder) zu Kitzingen und Heidingsfeld besitzen.
Bischof Johann von Brunn gibt Konrad von Weinsberg (Conraten von Weinsperg) Schloss und Stadt Möckmühl (Mekmuln) zu Mannlehen.
Kraft V. von Hohenlohe-Weikersheim (Crafft von Hohenlohe) erhält Schloss und Stadt Möckmühl (Mekmulen) von Bischof Gottfried Schenk von Limpurg zu Mannlehen, was bedeutet, dass Kraft beides zuvor von Siegfried von Venningen (dem veninger) abgelöst hat, dem es zuvor verpfändet gewesen ist.
Die Brüder Kraft V. und Albrecht II. von Hohenlohe-Weikersheim (Her Crafft vnd her Albrecht von Hohenlohe) übergeben ihre Güter zu Schillingsfürst (Schillingsfürst) und Bartenstein (Bartenstain) mit allem Zugehörungen an Bischof Gottfried Schenk von Limpurg und das Hochstift Würzburg. Dafür empfangen sie dieselbigen von ihm zu Mannlehen und der Bischof übereignet ihnen Schloss und Stadt Möckmühl (Mekmulen).
Bischof Konrad von Thüngen löst die Wüstung Merlach (Merlach) und die Wüstung Betz (Betz) von Lukas von Lichtenstein (Lucasen von LiechtenstainSetzebdsdorf) dem Hochstift und erhält sie als Mannlehen zurück.
Den ganzen Zehnt von Memmelsdorf (Memelsdorf) und den halben Zehnt von Rothenberg (Rotenberg) empfangen die Herren von Memmelsdorf (die vom Memelsdorf) vom Stift Würzburg als Mannlehen. Auf Bitten des Wilhelm von Memmelsdorf (von Memelsdorf wilhelmen) erkennt Bischof Rudolf von Scherenberg es auch seiner Frau, einer Geborenen von Milz (Miltz) für 120 Gulden an. Als Wilhelm von Memmeldorf (Memelsdorf wilhelme) ohne männliche Erben stirbt, müssten die Zehntrechte an das Stift zurückfallen. Es wird jedoch nicht zurückgefordert und die Witwe Wilhelms verkauft den Zehnt an Johann von Milz (Hannsen von Miltz) und seinen Sohn Wolfkonrad von Milz (Wolfconraten) für 120 Gulden. Nach deren Tod gibt Sebastian von Lichtenstein (Sebastian von Liechtenstain) mit Wissen und Erlaubnis von Bischof Konrad von Thüngen und dem Domkapitel Wolfkonrad von Milz die geforderten 120 Gulden und löst den Zehnt für das Hochstift Würzburg auf Ablösung.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verschreibt mit Bewilligung des Domkapitels Sebastian von Lichtenstein (Bastian von Lichtenstain) für eine gewisse Summe die Zehnten von Memmelsdorf (Menelsdorf) und Rothenberg (Rottenburg) im Amt Seßlach (ampt Seslach). Er soll die Ritterlehen vom Stift bekommen. Die Verschreibung der Zehnte hat solange Bestand, bis ein Dokument, das noch zu finden ist, sie außer Kraft setzt.