Im Bistum Würzburg gibt es zwölf Erzpriester. Davon gibt es zehn in der Stadt selbst und zwei auf dem Land. Jeder von ihnen richtet nur in einem bestimmten Teilbereich: Wucher, Ketzerei, Simonie, Bann, Ehe, Ehebruch, Morgengabe, Zehnt, Geburt, Raub und Gelübdebruch beziehungsweise Meineid. Diese Teilbereiche werden Capitalia Ruralia genannt. Außerdem können die Erzpriester über die, die ein Verbrechen gegen geistliche Autoritäten begehen, richten sowie über folgende Angelegenheiten und Personen: Kirchendiener, Widemleute, Leute, die öffentlich Buße tun, Witwen, Waisen, Arme, Pilger und Wallfahrer, Leute, denen etwas vom weltlichen Gericht versagt wurde, und Leute, die Diebstahl geistlicher Güter oder Kirchenbruch begehen.
Fries verweist auf das Stichwort Tronstat, um herauszufinden, auf welche Art der Reutzehnt von Ober- und Unterhaid (Ober vnd vnter Haid) an die Pfarrei Trunstadt (Tronstat) geleistet wird.
Bischof Hermann von Lobdeburg gibt den Grafen Konrad und Ludwig von Öttingen (Grave Conrat vnd G. Ludwigen gebrudern von Otingen) den Zehnten von Frickenhausen (Frickenhausen) zum Mannlehen. Dafür erhält er 700 Mark Silbers von den Grafen. Diese Allianz soll gegen viele Parteien rechtskräftig sein, nicht jedoch gegen das Reich oder den König.
Herr Ludwig von Frankenstein (Her Ludwig von Franckenstain) erhält von Bischof Andreas von Gundelfingen verschieden Mannlehen. Dabei handelt es sich um zwei Zehnten in Ebenhausen (Ebenhausen), den Zehnten von Pfersdorf (Pferdsdorf), das Dorfgericht von Dermbach (Terenbach), neun Huben in Bernshausen an der Kutte (Berleshausen), Leibeigene und Lehen in Urnshausen (Orenhausen) und die Güter, die er zuvor in Roßdorf (Rostorf) besaß und die er dem Bischof anscheinend zum Lehen auftrug.
Bischof Manegold verpfändet den Eheleuten Rüdiger und Luitgard Pfahl (Rudiger Pfal vnd Luitgart seiner Hausfraw) Jahreseinkünfte in Höhe von 20 Pfund Heller und einem Fuder Wein aus den Grundzinsen und dem Zehnten von Frickenhausen auf Wiederkauf. Die Eheleute geben dem Bischof dafür 200 Pfund Heller Hauptsumme, die dieser bezahlen muss, wenn er das Pfand wieder auslösen will.
Bischof Otto von Wolfskeel verpfändet den Zehnten von Frickenhausen (Frickenhausen) verschiedenen Chorherren des Neumünsterstifts als Leibgeding.
Albrecht von Vestenberg (Albrecht von Vestenberg) trägt verschieden Güter und Leibeigene in Freihaslach (Freienhaslag) der Kapelle zum Lehen auf und emfängt sie von Bischof Albrecht von Hohenlohe.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Ritter Apel von Lichtenstein (Apel von Lichtenstain ritere) eine Wiese bei Frickendorf (Frickendorf).
Bischof Johann von Brunn verpfändet den Zehnten von Frickendorf im Amt Raueneck(Frickendorf im Ampt Rauheneck) an Ritter Wilhelm Marschall (Her Wilhelm Marcshalk riter) für 320 Gulden.
Johann Zobel tauscht mit der Pfarrei Kleinochsenfurt (pfarr zue Clain Ochsenfurth) einen Hof in Fuchstadt gegen den Zehnten zu Darstadt (Zehnt zue Darstatt). Der Schreiber verweist auf Einträge zu Kleinochsenfurt und merkt außerdem in einer Glosse an, dass von diesem Rechtsgeschäft auch die Orte Goßmannsdorf, Sommerhausen, Winterhausen, Eßfeld, Bergtheim, Neustadt am Main und Tiefenthal (Gosmansforff, Sumerhausen, Winterhausen, Esfelt, Berchthaim, Newstatt, Dieffenthal).