Aus der Einigung der beiden Bischöfe wird nichts, weshalb Kaiser Karl IV. den Streit schlichtet. Der Bischof von Eichstätt Berthold von Zollern (Berthold) und sein Kapitel müssen auf ihre Forderung verzichten und der Bischof von Würzburg Albrecht von Hohenlohe muss ihm 6000 Pfund Haller bezahlen.
Durch die Forderungen die Herzog Otto von Pfalz-Mosbach an Mainz stellt und andere Dinge kommt es zum Streit und etlichen Austragungen zwischen den beiden Parteien. Der Pfalzfgraf Ludwig und Bischof Johann von Brunn schlichten in der Angelegenheit in Windsheim (Windshaim). Sie entscheiden, dass dem Herzog das Fastnachsts- und das Sommerhuhn aberkannt werden und sprechen ihm dafür jährlich zwei Fastnachtshühner zu, die er von einem Rotenwein zu Königshofen bekommt. Die Güter, für die Zehntfreiheit gefordert wird, sollen wie zuvor behandelt werden.
Die Karthäuser zu Tückelhausen (Duckelhausen) steiten mit den Einwohnern zu Gaukönigshofen über etlichen Hafer, eine Grenzsteinsetzung und den Wasserfluss. Friedrich Geier (Fritzen Geir) aus Ingolstadt (Jngelstat) schlichtet den Streit.
Am 25. April 1550 verträgt sich Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt durch das Zutun von Hochmeister Wolfgang Schutzbar genannt Milchling (Wolffgang Teutsch Maistern) und Graf Reinhard zu Solms-Lich (Reinharten von Solms) mit den Grafen von Mansfeld (Mansfelt) Johann Georg (Hannsen Georgen), Peter Ernst (Pettern Ernsten), Johann Ernst (Hansen Ernsten), Johann Albrecht (Hansen Albrechten), ihren Brüdern Johann Hoyer (Hansen Hoyern), Johann Ernst (Hansen Ernsten) und Philipps unmündigen Kindern (denen Graf Berthold von Henneberg-Römhild die Herrschaft Römhild und damit auch ein Viertel von Burg, Stadt und Amt Münnerstadt (Munrichstatt) verkauft). Es geht darum, dass die Grafen von Mansfeld den gemeinen Burgfrieden von Münnerstadt, wie es die Grafen von Henneberg tun, geloben, schwören und sich dazu verpflichten sollen. Dafür soll Würzburg (Wirtzburgk), von allen Dingen nichts ausgenommen, die Massen der Grafen von Mansfeld, die Graf Berthold besitzt und die das Hochstift berühren, unverhindert dazu kommen lassen. Außerdem sollen die Grafen von Mansfeld den Vertrag zwischen Bischof Rudolf von Scherenberg und Graf Otto von Henneberg-Aschach-Römhild (Otto von Hennenberg), der am Mittwoch nach Katherin 1491 geschlossen wurde, erneuern und dies dokumentieren sowie besiegeln. Es gibt jedoch eine Änderung. Die Grafen von Masfeld sollen das Viertel der Burg, Stadt und Amt Münnerstadt und allem was dazu gehört, der jetzt frei ist, behalten. Das Viertel soll niemand anderem als einem Bischof zu Lehen gemacht werden, soll nicht verpfändet oder verkauft werden. Es soll ein halbes Jahr zuvor angeboten werden, bevor es an jemand anderen als den Bischof verkauft wird oder der Käufer soll vorher mit diesem in Kontakt treten. Sollten andere Käufer als Würzburg das Viertel als Lehen vergeben, verpfänden oder gegen die oben genannten Änderungen verstoßen, soll es an Würzburg fallen. Zum anderen soll Würzburg mit Bewilligung seines Domkapitels den Grafen von Mansfeld die Lehen von Graf Berthold, die er zur Zeit der Verwendung des Viertels in Münnerstadt hatte, zu Mannlehen machen. Sind die Grafen dagegen, sollen sie dem Hochstift Würzburg den Verkauf oder Wechsel verpfänden oder ihm einen gebührenden Teil der Dörfer Sulzthal, Wirmsthal (Wermstal), Euerdorf (Eurdorff) und dem Vorwerk zu Botenlauben mit allem was dazu gehört zu Lehen geben, soviel sie von jenen von Graf Berthold verkaufen oder an Münnerstadt verpfänden.
Herr Philipp von Weinsberg (Philips von Weinsperg) und Oswald von Weiler aus Gaukönigshofen (Königshofen) streiten sich über den Weinausschank, die Schankstätte, den Zugang, die Zinsen am Galgenberg und das Ein- und Auslassen. Bischof Lorenz von Bibra schlichtet den Streit.
Philipp von Weinsberg und Oswald von Weiler wollen sich nach der Aussage von Bischof Lorenz von Bibra nicht vertragen. Jeder besteht auf seinen Vorteile und Rechte in Gaukönigshofen gesteht dem anderen nichts zu, weshalb es zwischen den beide Parteien zu Unfrieden und einer Fehde kommt. Die Angelegenheit wird durch den Markgrafen Friedrich von Brandenburg-Kulmbach und Brandenburg-Ansbach geklärt.
Zwischen den Bürgern zu Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshouen) und Ipthausen (Jpthausen) gibt es Unstimmigkeiten bezüglich der Gerichtsbarkeit, der Markung, des Reisdienst und Bede. Bischof Lorenz von Bibra klärt die Angelegenheit.
Zwischen den Bürgern zu Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen) als Klägern und den Truchsess zu Wetzhausen als Angeklagten gibt es Unstimmigkeiten über die Abholzung in den Haßbergen (Hasperg). Bischof Lorenz von Bibra (Lorentzen) schlichtet in der Sache.
Zwischen den Bürgern zu Bad Königshofen im Grabfeld und den Truchsess von Wetzhausen gibt es eine Auseinandersetzung über Mängel des Forstamts der Haßberge (Hasperg). Bischof Lorenz von Bibra schlichtet in der Angelegenheit.
Nikolaus Spor (Claus Spor), Bürger zu Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen), nimmt am Bauernkrieg (Baurischen entporung) 1525 teil und entzieht sich seiner verdienten Strafe, indem er flüchtet. Also nimmt Bischof Konrad von Thüngen ihm seine Güter und gibt 1530 etliche davon seinem Keller zu Bad Königshofen im Grabfeld Johann Boxberg (Hannsen Bocksberger). Diese Güter gibt der Sohn Georg Boxberg (Georg Bocksberger) auf Bitten Bischof Konrads von Bibra (Conraden von Bibra) an Nikolaus Spor zurück, vorausgesetzt dieser entschuldigt sich freiwillig, wie er es in einem Revers mit dem Siegel Georgs von Neustadt (Georgen von Newenstat) verspricht.