Herr Gebhard von Hohenlohe-Brauneck-Haltenbergstetten (Gebelhart von Hohenlohe zu Brauneck) besitzt ein Drittel an Jagstberg (Jagsperg) und wenige andere Stücke als Lehen vom Stift Würzburg. Als er in der Regierungszeit Bischof Manegold von Neuenburgs stirbt, empfangen seine Witwe Adelheid und ihr Sohn Ulrich (Adelhait vnd ir sune her Vlrich von Hohenlohe) dieses Lehen für sich und ihre männlichen Erben als Mannlehen. Kurz darauf verstirbt Bischof Manegold. Ulrich von Hohenlohe erhält das Drittel an Jagstberg von seinem Nachfolger, Bischof Andreas von Gundelfingen
Herr Andreas von Hohenlohe-Brauneck verkauft alle Rechte und Forderungen an Jagstberg (Jagsperg) sowie alle zugehörigen Leute, Gülte und Güter für 300 Gulden an seinen Vetter Gerlach von Hohenlohe (Gerlach von Hohenlohe).
Bischof Gerhard von Schwarzburg kauft von dem Ritter Andreas Truchsess (Andres Trichsess) Zinsen zu Hörblach (Hurblach) für das Stift.
Dietrich von Obersfeld erhält von Bischof Gerhard von Schwarzburg den Zehnt zu Hungers und etliche andere Stücke. Er unterschreibt, dass das Stift die Stücke für 30 Mark Silber wieder ablösen kann.
Der Zehnt zu Hundsfeld (Hundsueld) gehört zum Schloss Thüngen und ist ein Lehen des Stifts Würzburg. Bischof Johann von Brunn übereignet Burkhard von Müdesheim (Burckart von Mutishaim) auf dessen Bitte die Hälfte dieses Zehnts, allerdings ohne die Zustimmung des Domkapitels.
Die jährliche Bede der Stadt Iphofen (Iphouen), die sie jedem Würzburger Bischof schuldet, beträgt 800 Gulden, davon gingen: 300 Gulden an den Schenk von Limpurg 100 Gulden an das Kapitel zu Würzburg 200 Gulden an Balthasar von Wenkheim (Baltassar von Weinckhaim) 100 Gulden an Konrad Lesch (Contz Lesch) und seine Hausfrau als Leibgedinge 80 Gulden an Wilhelm von Münster (Wilhelm von Munster) 20 Gulden an Adolf Marschall (Adolf Marschalck) Als Konrad Lesch stirbt, verringert sich das Leibgedinge um 40 Gulden. Balthasar von Wenkheims Erben werden die 200 Gulden und Wilhelm von Münster die 80 Gulden wieder abgelöst, was ingesamt 320 Gulden ergibt. Diese Summe möchte Bischof Rudolf von Scherenberg fortan von den Einwohnern von Iphofen erhalten. Durch Missernten beim Wein sind die Einwohner allerdings verarmt. Es wird festgelegt, dass Bischof Rudolf ihnen 10 Jahre lang 200 Gulden erlässt und in keinem Jahr mehr als 600 Gulden nimmt. Auf Bitte der Iphofener verlängert Bischof Rudolf den Zeitraum auf 20 Jahre. Danach soll aber wieder die volle Bede von 800 Gulden gezahlt werden.
Johann von Ostheim (hans von Osthaim) als Stellvertreter von Margaretha von Bastheim (Margaretha von Basthaim), Valentin von Merlau (Valtin von Merlaw) und sein Bruder, der Schultheiß zu Fulda Heinrich von Merlau (Haintz Merlaw) sowie Achatz von Eich (Achatz von Eich) als Vormund des Franz von Griechskuchen (Frantz von Griechskuchen), die Brüder Johann, Georg und Christoph Groß von Christan zu Swarendorff (Hans Jorg vnd Christoff die grossen von Cristans), Wolf von Fulbach zu Elensdorff (Wolff von Fulbach) und Moritz und Hartung von Stein zu Ostheim (Moritz vnd hartung vom Stain zu Osthaimb) schreiben an Bischof Konrad von Bibra. Philipp von Herbilstatt (Philip von Herbilstat) hinterlässt 100 Gulden Zins von 2000 Gulden in Gold auf der Steuer zu Würzburg (Wertzb) und 50 Gulden Zins von 1000 Gulden Hauptsumme auf der Steuer zu Königshofen im Grabfeld (Konigshouen In grabfeldt). Die 2000 Gulden samt der 100 Gulden Zins sollen zum zweiten Teil an Valentin und Heinrich von Merlau und zum dritten Teil an Wolf von Fulbach und Moritz und Hartung von Stein gehen. Die 1000 Gulden samt 50 Gulden Zins gehen an Margaretha von Bastheim. Die übrigen Erben verzichten.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verpfändet 100 Gulden an jährlichen Kammergefällen, 18 Batzen für einen Gulden und 2000 Geldgulden an Heinrich Wolff von Herbilstadt (Hainrich Wolff von Herbilstatt). Die 2000 Geldgulden, die durch Matthias von Herbilstadt Domherr, in seinem Testament dem Geschlecht von Herbilstadt vermacht wurden, sollen als ritterliches Mannlehen an die zwei ältesten weltlichen Erben vom Hochstift verliehen werden. Unter der Einwilligung Bischofs Konrad von Thüngen wurden die Abgaben an Georg und Philipp von Herbilstadt (Jorg vnd Philips) als Ältesten in der Grafschaft Wertheim angelegt. Heinrich Wolff erhält die Abgaben von den beiden von Herbilstadt und verkauft sie an Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt auf Wiederlösung mit einer Frist, die ein Vierteljahr vor Petri endet. Bei der Auslösung wird die Summe 2000 Gulden wieder eingesetzt.
Philipp von Thüngen (Philip von Tungen) verkauft Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt 150 Gulden jährlichen Zins auf Leuten, Gütern, Zinsen, Gülten und Gefällen zu Hirschfeld (Hirsfeldt) für 3000 Gulden an Talern. Jeder Taler wird für 8 Gulden gerechnet. Die Summe wird jährlich zu Jacobi bezahlt.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verleiht Wolf Karl von Wenkheim (Wolff Carl von Wenkhaimb) für seine Verdienste im Markgrafenkrieg zum lebenslangen Gebrauch 48 Malter Getreide, daran die eine Hälfte Korn und die andere Hafer, auf den zwei Huben des Stifts namens Seubots und manhoue. Dazu gehört außerdem die Nutzung der Zehnten zu Enershaim, Herrnberg (Herrnberg) und Langenberg (Langenberg) samt deren Zubehörungen wie die des Klosters Birklingen. Da Wolf jedoch 1558 mit Bischof Melchior erschossen wird, übergibt Bischof Friedrich von Wirsberg das Genannte mit Zustimmung des Domkapitels an Wolfs Brüder Johann Moritz von Wenkheim (Johan Moritz von Wenkhaimb), Domherrn, und Balthasar von Wenkheim (Balthassar von Wenkhaim).