Bischof Bertholf von Sternberg verkauft mit Bewilligung des Abtes von Heilsbronn Rudolf und dessen Konvent den Heilsbronner Hof (halsbrunner hof) für 250 Pfund Haller, damit der Bischof das Schloss Liebenstein (Lebenstain) zurückkaufen kann. Zudem erlässt er dem Käufer alle Abgaben, Steuern, Dienste und Beden. Bischof Rudolf von Scherenberg jedoch fordert von dem Hof einen Reiswagen.
Gottfried von Schletten (Gotfrid von Schletten) und seine Frau Katharina (Catharina), beide Bürger von Münnerstadt (Munerstat), verkaufen der Schwester Grete (Gretten) von Gottfried von Schletten alle guten Lehen und Eigentümer, die sie im Dorf und auf den Feldern von Rannungen (Ranningen) haben laut einer langen und spezifizierten Verschreibung für 830 Pfund Haller und ein sechstel des Zehnts.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verkauft mit der Zustimmung seiner Domkapitels die Güter, Gült, Zinsen, Rente, eigene Leute, den Bauhof und Zehnt von Rannungen (Ranningen) samt Äckern, Wiesen, Wäldern, Fischweiden und allen weiteren Zugehörungen an Ritter Johann von Boppen (hansen von Boppen) und seiner Frau sowie deren Erben für 1500 Pfund Heller Würzburger Währung auf Wiederkauf.
Bischof Johann von Brunn verleiht Georg von Seinsheim (Jorg von Sainsheim) als Mannlehen das Gericht und Halsgericht, die Vogtei und Gewalt und auch Wein- und Pfenniggült zu Randersacker (Randersacker), die er als Hofmann einzunehmen hat, zudem den Wert einer Weide beim Main unterhalb des Brünbergs (Brünberg) oberhalb des Dorfes Randersacker.
Bischof Johann von Brunn schuldet Sintram von Buttlar genannt von Neuenberg (Sintram von Butler gnant von Neuenberg) 1400 Gulden für das verfallene Burggut und die verstorbene Pferde und weitere Schäden. Sintram von Buttlar bekommt daher jährlich die Abgaben von Randersacker (Randersacker) zu 100 Gulden auf Widerlösung.
Konrad VII. von Bickenbach (Conrad her zu Bickenbach der elter) und seine Ehefrau Agnes Gräfin von Nassau (agnes Grafin zu Nassaw), sowie deren Tochter Susanne (Susanna) und Sohn Konrad (Conrad) schließen bezüglich der Schlösser Hohenstein (Hohenberg) und Allersberg (allesberg) sowie der Dörfer Elmershausen, Langendorf (Langendorff), Feuerthal (Feurtal), Westheim (Westhaim), Fuchsstadt (Fuchstatt), Retzbach (Retzbach), Thüngersheim (Tungershaim) und des Schlosses Homburg (Homberg) einen Vertrag mit Bischof Rudolf von Scherenberg. In diesem geben sie ihre Zinsen und Nutzungen zu Ramsthal (Rambstal) sowie den Schlössern und Dörfern an das Hochstift Würzburg ab.
Bischof Rudolf von Scherenberg erlässt zur rechten Ehre ein Urteil am Hof Burgrheinfeld, der unter dem Zabelstein mit einem Schloss bebaut wurde. Das Urteil umfasst 31 Morgen Acker, 9 Morgen Wiesen, den Zent, Send und die Bedefreiheit. Dafür muss Burgrheinfeld dem Schloss Zabelstein (schloss Zabelstein) 9 Malter Korn, 8,5 Malter Hafer, 4 Metzen Eibenholz nach Hofmaß und ein Fastnachtshuhn geben. Sollten diese Güter gut verkauft werden, soll ein angemessener Handlohn bezahlt werden.
Die Lehnmänner des Stifts bekommen eine Reisgeld und rheinische Gulden für einen Feldzug ausgezahlt. Außerdem bekommen alle Männer, die gegen Boxberg (Boxberg) gezogen sind eine Entschädigung. Ebenfalls registriert ist, welche Dörfer, Stifte und Klöster dabei gedient haben.
Philipp von Stein (Philips vom stein) verkauft seine Kemenate zu Rannungen (Ranningen), welche vor dem Kirchhof gelegen ist, samt seinem Sechstel des Zehnts, seinen Begriffen, Rechten, Gerechtigkeiten, Nutzungen sowie Zu- und Eingehörungen an Dorf und Feldern, wie er diese von dem Ritter Ludwig gekauft hat, an Bischof Lorenz von Bibra und dessen Stift für 550 rheinische Gulden.
Die Untertanen müssen jegliche Reissteuer und Wehrdienst in allen Ämtern verzeihnen und mahnen.