Über Lichtel (Liehental) kann Lorenz Fries keine weiteren Akten finden. Er glaubt, dass der Ort im Städtekrieg durch die Rothenburger (die von Rotenburg) zerstört und verwüstet worden sein könnte.
Friedrich I. Kurfürst von Brandenburg und Memorabilia aus dem Leben der Markgrafen von Brandenburg aus den Quellen des Plassenburger Archivs, hg. v. Julius von Minutoli, Berlin 1850.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 3: Von Gerhard von Schwarzburg bis Johann II. von Brunn (Fontes Herbipolenses 3), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1999.
Die Bürger von Schweinfurt versuchen, sich der Zuständigkeit des bischöflichen Landgerichts (langericht herzogthumbs zu Francken) zu entziehen, und weigern sich, den Blutbann von Bischof Gerhard von Schwarzburg zu empfangen. Zudem zerstören sie die Kilianskirche vor der Stadt Schweinfurt und behindern durch den Bau einer Mühle den Schiffsverkehr auf dem Main. Der Konflikt wird schließlich in Bamberg durch Erzbischof Adolf von Mainz geschlichtet, wobei festgesetzt wird, dass die Schweinfurter weiterhin dem Landgericht unterstehen und den Main bei der Mühle soweit freigeben soll, dass die Kaufleute ungehindert darauf fahren können, und dem Bischof die Einsetzung des Schweinfurter Zentgrafen und der Bann über die Stadt zugesprochen wird. Außerdem sollen die Schweinfurter eine neue Kilianskirche in ihrer Stadt bauen und die Arbeit des Geistlichen Gerichts in der Stadt nicht behindern. Weitere Regelungen betreffen die Pfahlbürger (Inhaber des Bürgerrechts, die außerhalb der Stadtmauern leben) sowie Zoll und Geleit.
Monumenta Suinfurtensia historica. Denkmäler der Schweinfurter Geschichte bis zum Ende des sechzehnten Jahrhunderts, hg. v. Friedrich Stein, Schweinfurt 1875.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 3: Von Gerhard von Schwarzburg bis Johann II. von Brunn (Fontes Herbipolenses 3), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1999.
Erzbischof Adolf von Mainz schlichtet den Konflikt der Stadt Schweinfurt mit dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg dahingehend, dass die Stadt dem Bischof Schulden im Wert von 4000 Gulden erlassen soll. Beide Parteien sollen die Gefangenen frei lassen und auf Entschädigung für schatzung, prantschatzung, geding und unbetzalt gelt verzichten (Urfehde). Diese Urkunde betrifft ebenfalls die Einigung des Würzburger Bischofs mit den Städten Nürnberg, Rothenburg (Rottenberg) und Windsheim (Windsheim).
Bischof Lamprecht von Bamberg schlichtet einen Streit zwischen Bischof Gerhard von Schwarzburg und Hynaschko von Duben sowie Warsawoi von Schweinar, Ministerialen des Königs, in Vertretung für die Schweinfurter Bürger. Er setzt fest, dass geistliche Angelegenheiten vor dem geistlichen Gericht des Bischofs verhandelt werden sollen, weltliche Angelegenheiten hingegen vor dem Schweinfurter Richter. Schweinfurter Bürger, die vor das Würzburger Brückengericht zitiert werden, sollen wieder nach Schweinfurt an das dortige Gericht geschickt werden. Das Würzburger Landgericht und das Zentgericht in Schweinfurt sollen entsprechend altem Herkommen bestehen bleiben. Wer im Bereich dieser Zent lebt, soll nicht vor ein anderes Zentgericht geladen werden. Urteile des Zentgerichte, die während der Zeit der Schlichtung gefällt wurden, sollen ungültig sein. Der Wein, der den Juden in Haßfurt abgenommen wurde, soll dem König geschickt werden. Dem Würzburger Bischof soll weiterhin das Geleitrecht in Schweinfurt zu Land und zu Wasser zustehen.
Monumenta Boica 46, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1905.
Bischof Gerhard von Schwarzburg schließt mit den Burggrafen Friedrich VI. und Johann III. von Nürnberg ein Bündnis gegen die Stadt Würzburg und weitere Städte.
Monumenta Zollerana. Urkundenbuch zur Geschichte des Hauses Hohenzollern, Band 6, hg. v. Rudolph Freiherr von Stillfried/ Traugott Märcker, Berlin 1860.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 3: Von Gerhard von Schwarzburg bis Johann II. von Brunn (Fontes Herbipolenses 3), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1999.
In der Auseinandersetzung mit dem Städtebund sucht Bischof Gerhard von Schwarzburg die Hilfe des Mainzer Bischofs Johann II. von Nassau und vergönnt diesem, die verpfändete Hälfte an Krautheim (Crauthaim) von Hans Hofwart ( Hoffwart), dem Sohn Eberhards, abzulösen. Er behält jedoch dem Hochstift Würzburg jährlich ein ewiges Wiederlösungsrecht für 10000 Gulden vor, was Bischof Johann II. schriftlich bestätigt.
Bischof Gerhard von Schwarzburg gerät in Konflikt mit den Bürgern von Würzburg (Wirtzburg), Karlstadt (Carlstat) und anderen Städten im Hochstift, was in der Schlacht von Bergtheim (Berchthaim) gipfelt. Fries verweist hierfür auf ain sunder buchlin. Das Domkapitel verpfändet in dieser Auseinandersetzung etliche Zehnten und Güter, um dem Bischof die Kriegsführung und Hofhaltung zu finanzieren, so dass sie ihm insgesamt 16000 Gulden leihen. Nach Bischof Gerhards Tod verpfändet dessen Nachfolger Johann von Egloffstein Schloss, Stadt und Amt Karlburg (Carlburg) und Karlstadt für 10000 Gulden an das Domkapitel und gewährt diesem die Nutz- und Nießrechte, bis die Summe zusammengekommen ist. Die restlichen 6000 Gulden verpfändet Bischof Johann auf Stadt und Amt Mellrichstadt (Melrichstat).
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Bischof Johann von Egloffstein und die Stadt Würzburg schließen einen Vertrag wegen der Schäden, die den Geistlichen zugefügt worden sind.
Die Kartause Tückelhausen nimmt in der Auseinandersetzung zwischen Bischof Gerhard von Schwarzburg und dem fränkischen Städtebund schweren Schaden. Bischof Johann von Egloffstein befreit die Kartause daher für immer von der Fron- und Dienstpflicht.
Heinrich von Seckendorf (Seckendorff), genannt Aberdar, dient Bischof Johann von Brunn über viele Jahre hinweg, unter anderem in dem Zug gegen die Hussiten und in der Auseinandersetzung mit den Städten. Da jener hierbei viele Pferde verloren hat, verpfändet ihm Bischof Johann für die geleisteten Dienste und erlittenen Schäden das Amt Bütthard (Buthert) für 1000 Gulden.