Ulrich von Hanau (Vlrich von Hanaw) verkauft die in den vorherigen Einträgen genannten Güter sowie etliche Teile zu Dettelbach (dettelbach) und Repperndorf (Reppersdorf) für 2000 Pfund an Bischof Wolfram von Grumbach.
Bischof Otto von Wolfskeel einigt sich mit den Bürgern von Iphofen (Jphouen) über die Bede. Sie bestätigen ihm, dass alle Güter in der Stadt und Mark Iphofen Steuer und Bede zahlen müssen. Keines der Güter soll sich einem Herren, Ritter oder Knecht zugehörig machen (?), anderfalls fällt es dem Bischof heim.
Herr Gottfried von Hohenlohe-Brauneck (Gotfrid von Hohenlohe zu Brauneck) verkauft seine Leute, Güter, Zinsen, Gülte, Rechte und Gerichtsrecht in der Iphöfer Vorstadt (zu Iphouen in der vorstat) und zu Frickenhausen am Main (Frickenhausen) an Bischof Otto von Wolfskeel für 2300 Pfund Heller.
Die Äbtissin und der Konvent des Klosters Holzen im Bistum Augsburg besitzen etliche Güter, Zinsen und Gefälle zu Iphofen (Jphouen). Sie verpflichten sich, Bischof Gerhard von Schwarzburg diese nicht ohne seine Einwilligung zu verändern.
Zwischen Bischof Johann von Brunn und Graf Leonhard von Castell (Graue Linhart von Castell) wird ein Vertrag bezüglich der Castellschen Güter in der Mark Iphofen (Jphouen) aufgesetzt. Er besagt, dass die Bede so bezahlt werden soll, wie es bisher Sitte ist.
Die Grafen von Öttingen besitzen einen Zehnt in der Mark Iphofen (Jphouen) und eine Behausung in der Stadt. Graf Ulrich von Öttingen (Graue Vlrich von Otingen) verkauft den Zehnt und die Behausung an den Abt Sewald (abbt Sewald) des Ägidienklosters zu Nürnberg (Nurenberg) und seinen Konvent. Der Kaufbrief wurde in Würzburg (W) vor dem Landgericht des Herzogtums Franken bestätigt.
Gestrichener Eintrag (da anscheinend inhaltlich falsch): Georg von Crailsheim (Georg von Crailshaim) und Jakob Heimburg (Jacob Haimburg) handeln den Wert des genannten Zehnts auf 2000 Gulden aus. Da Bischof Rudolf von Scherenberg sein Geld aber an anderen Stellen benötigt, nimmt er von den Domherren Johann von Allendorf (Hans von Allendorf), ebenfalls Propst und Kanzler und Georg von Guttenberg (Georg von Gueten999) 2000 Gulden und zahlt diese an von Crailsheim und Heimburg aus. Er verschreibt die so erkauften Teile des Zehnts auf Wiederlösung an die beiden Domherren. Eigentlicher Eintrag: Georg von Crailsheim und Jakob Heimburg verkaufen ihre Teile an dem Zehnt zu Iphofen (Irhouen) mitsamt ihrem Teil an dem Zehnthof, der Behausung und ihren Zu- und Einbehörungen für 2000 Gulden.
1525 wird das Ägidienkloster in Nürnberg (Nurenberg) aufgelöst. Der Abt und der Konvent erhalten ein jährliches Deputat vom Rat. Die Nutzungen und Gefälle des Klosters kommen an das Spital. Bischof Konrad von Thüngen lässt den bereits genannten Zehnt, Hof, Zinsen, Gülte und andere Gefälle in Iphofen (Iphouen) durch den dortigen Amtmann Georg von Gnodstadt (Georg von Gnotstat) im Namen des Stiftes einnehmen. Er verkündet, dass diese Dinge dem Kloster zurückgegeben werden sollen, sofern der Abt und der Konvent wieder den Habit annehmen und nach den klösterlichen Bullen und Edikten leben.
Bischof Konrad von Thüngen erlaubt der Bürgerschaft der Stadt Iphofen (Iphouen), etliche Plätze in ihren Gehölzen in eine Wiesenwirtschaft umzuwandeln. Bürger, die ein Gebäude neu errichten, müssen darauf keinen Zehnt zahlen.
Margaretha, die Witwe des Georg Pflieger (Margaretha weiland Georgen pfligers nachgelassene witwe) verkauft ihre Behausung zu Iphofen, (Jphouen) neben dem Einersheimer Tor an der Stadtmauer, mitsamt der scheure und der Kalter Hofstatt und dem anschließenden Garten für 500 Gulden an Bischof Konrad von Thüngen.