Bischof Johann von Egloffstein lässt an die Marienkapelle anbauen. Fries merkt an, dass dieser Anbau lateinisch als (aurea porta), Goldenes Tor, bezeichnet werde.
Johann Voit von Salzburg (Hanns Vogt v. Salzburg) kauft Peter Gündelwein (Peter Gundelwein) die Nutzungsrechte ab, die dieser 1410 von Bischof Johann von Egloffstein am Schloss Rottenbauer und am Dorf Fuchsstadt gepfändet hatte. Bischof Johann von Brunn bewilligt diesen Handel unter der Bedingung, dass die eine Hälfte der jährlichen Erträge an Johann Voit von Salzburg fallen solle, die andere an das Stift Würzburg. Außerdem muss Johann Voit von Salzburg am Schloss Bauarbeiten im Wert von 300 Gulden vornehmen, die nicht näher spezifiert werden. Bischof Johann behält sich und dem Stift Würzburg darüber hinaus das Öffnungsrecht vor, das die Einquartierung von Truppen und die Nutzung der Burg im Kriegsfall garantiert, sowie das Recht, das Pfand wieder auszulösen.
Eine Hofstatt, die dem Hof namens Forderen Kress gegenüberliegt, wird dem Besitzer des Hofes verkauft unter der Bestimmung, dass sie unbebaut bleiben soll.
Die Hofstatt, die dem Hof Frau Neid ( Fraw Neid) gegenüberliegt, heißt Forderer Kress. Bischof Johann von Brunn verkauft diese Hofstatt an Johann Kraft (Hannsen Crafften) für 30 Gulden. Johann von Brunn legt jedoch fest, dass diese Hofreit unbebaut bleiben muss.
Der Ritter Heinrich Fuchs zu Wallburg (Hainrich fuchs), der Sohn des Ritters Dietrich Fuchs zu Eltmann (heren dietrichen riters), hinterlässt bei seinem Tod seine Witwe Christina Fuchs zu Wallburg (Cristina seiner hausfrawen) und seine zwei Söhne Dietrich Fuchs zu Eltmann und Heinrich Fuchs zu Wallburg (zwen sone dietrichen vnd Hainrichen). Diesen wird Bischof Johann von Brunn 3000 gulden schuldig, was sich aus Kosten für Baumaßnahmen, geliehenes Geld, verlorene Pferde und andere (Kriegs-)Schäden zusammensetzt. Das alles verschreibt er ihnen zusätzlich zur alten Pfandsumme ihrer Vorfahren auf die eben genannten Güter (Burg Wallburg, Amt und Stadt Eltmann,Zehnten in Wettringen und Althausen, Zölle in Eltmann und Ebelsbach sowie die Einnahmen aus dem Ungeld und der Landbede des Amts Eltmann).
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg erlaubt der Gemeinde Frickenhausen (Frickenhausen), eine Wassermühle am Main zu bauen, allerdings soll sie den Schiffahrtsbetrieb nicht einschränken.
Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach (hanns Fuchs) weigert sich aber die Burg Wallburg, die Stadt und das Amt Eltmann freizugeben, da die Kosten seiner Eltern für den Ausbau der Burg den oben vermerkten Pfandbetrag von 3000 Gulden überstiegen. Außerdem hätten sie dem Amt viele Güter hinzugefügt, deren Kaufpreis ihm vom Bischof erstattet werden solle. Bischof Rudolf wendet ein, dass diese Ausbauten und Erweiterungen ohne das Wissen seiner Vorgänger geschehen sei, weswegen keine Schuldigkeit seitens des Hochstifts Würzburg bestehe. Deswegen hinterlegt er auch die gesamte Pfandsumme beim Rat der Stadt Nürnberg und stellt demselben einen Schadlosbrief aus.
Bischof Rudolf von Scherenberg erlaubt den Einwohnern von Eltmann, die Gebäude auf einem nicht weit entfernten Berg abzureißen und den Berg neu zu bebauen. Damit sie diese Baumaßnahmen durchführen können, erlässt er ihnen für zehn Jahre Zins und den Zehnten.
Bischof Konrad von Thüngen erlaubt den Bürgern von Fladungen, ihr Vieh durch das Rhöngebirge zu treiben, bis diese Erlaubnis widerrufen werde. Damit werden sie aber auch verpflichtet, die Wege in gutem Zustand zu halten und nötige Baumaßnahmen durchzuführen.
Bischof Friedrich von Wirsberg verträgt das Kloster Frauenroth (Frauenrod) mit der Familie Zink aus Poppenroth (mit den Zinken zu Boppenrod). Der Rechtsstreit entbrennt, weil in den Zinsregistern des Klosters überliefert ist, dass die Zink den Äbtissinen als Förster dienen und ungefähr 100 Morgen Klosterwald für sie bewirtschaften. Sie entnahmen dafür dem Klosterwald in der Vergangenheit jährlich Fuhren Bauholz im Wert von 5 Pfund zu ihrer eigenen Verwendung. Weil sie aber keine schriftliche Urkunde und keinen Kaufbrief vorweisen können, der ihnen das Fällen von Bauholz auf eigene Rechnung erlaubt, bestimmt der Bischof in seinem Schiedsspruch, dass der Älteste der Familie Zink bis zu seinem Tod Förster des Klosters bleiben solle und dass das Kloster nicht verpflichtet sei, seine Nachfahren in der selben Position zu beschäftigen. Zink ist es nun verboten, aus dem Klosterwald Holz zu entnehmen, es sei denn, es handelt sich um Brennholz, das er zum Beheizen seines Hauses benötigt. Für das Brennholz muss er der Äbtissin jährlich einen Betrag von 5 Pfund leisten. Dagegen soll das Kloster der Familie Zink kostenlos Bauholz gewähren, damit sie ihr baufälliges Haus reparieren können.