Das Kloster St. Stephan (Sant Steffans) besitzt die Gerichtsbarkeit über die Leute und Güter eines Bereichs des Sander-Viertels (zu Sande). Dieser Bereich ersteckt sich vom alten Stadtgraben beim Stephanstor (Sant Steffans thor) über das Kloster St. Agnes (Sant agneten) bis hin zur Badestube zum gulden. Von dort aus geht es linkerhand über die Gasse, vorbei an der Pfarrei und dem Pfarrhaus St. Peter und Paul (Sant petters) bis zum Sant petters brunen an der Stadtmauer und von dort weiter bis zum Sant petters thor. Ein Abt des Klosters St. Stephan hat in diesem Bereich den Gerichtszwang, mit Ausnahme aller bürgerlichen Sachen, Totschlag, Diebstahl, fließender Wunden und anderen Gewalttaten. Bischof Wolfram von Grumbach erneuert und bestätigt dem Kloster diesen Gerichtszwang.
Bischof Johann von Brunn gibt dem Stift Neumünster die Badstube "beim Loch" (Loch ain Badstuben) in Würzburg als Gnadenlehen.
Bischof Johann von Brunn verleiht die Badstube von Bütthard (Buthert) als Lehen und befreit diese von Abgaben.
Bischof Rudolf von Scherenberg verträgt Bürgermeister und Rat von Dettelbach (Detelbach) mit Michael Crontal (Crontal) und Andreas Korner (Korner). Mit ersterem gab es wegen Steuern und der Badstube, mit letzterem wegen der Schmiede Streitigkeiten.
Eucharius Lamprecht von Gerolzhofen (Eucharius Lamprechten) verkauft eine Badestube, Zehnt, Zins und andere Güter zu Oberschwarzach (Oberschwartzach) an das Hochstift Würzburg.
Die Herren von Herbilstadt (Herbilstat) tragen als Mannlehen des Hochstifts Würzburg folgende Besitzungen in Prölsdorf (Brelsdorf): das Schloss, einen Hof mit 17 Tagwerken Wiese sowie 7 Huben und 15 Felder, eine Hofstatt, eine Mühle, den Schaftrieb, das Fischwasser, den halben See, den dritten Teil am dortigen Wald, einen Teil am Zehnt und eine Badstube. Im Jahr 1506 besitzt Dietrich von Herbilstadt diese Güter und verpfändet sie für 1600 Gulden mit Bewilligung Bischofs Lorenz von Bibra an Sigmund von Rosenau (Rosenaw), der dessen einziges Kind, Barbara, geheiratet hatte, unter folgender Bedingung: Das Pfand bleibt eingegeben, bis ihm ein männlicher Erbe geboren wird, der diese Güter wieder ablösen darf.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft die Badstube in Aub (Aw), die sich im würzburgischen Teil Aubs in der Nähe der Stadtmauer befindet, für 285 Gulden an den Bader Andreas Schamberger (Schamberger). Dieser soll jährlich an Martini zwei Gulden und ein Fastnachtshuhn abgeben sowie den gewöhnlichen Handlohn bezahlen. Von den Abgaben, welche die Bürger leisten, ist er befreit.