Das Dorf Holzweiler (Holtzweiler) in der Herrschaft Weinsberg gibt Herr Konrad von Weinsberg (her Conrat von Weinsperg) dem Bischof Hermann von Lobdeburg und dem Stift Würzburg zu Lehen.
Herr Gebhard von Hohenlohe-Brauneck-Haltenbergstetten (Gebelhart von Hohenlohe zu Brauneck) besitzt ein Drittel an Jagstberg (Jagsperg) und wenige andere Stücke als Lehen vom Stift Würzburg. Als er in der Regierungszeit Bischof Manegold von Neuenburgs stirbt, empfangen seine Witwe Adelheid und ihr Sohn Ulrich (Adelhait vnd ir sune her Vlrich von Hohenlohe) dieses Lehen für sich und ihre männlichen Erben als Mannlehen. Kurz darauf verstirbt Bischof Manegold. Ulrich von Hohenlohe erhält das Drittel an Jagstberg von seinem Nachfolger, Bischof Andreas von Gundelfingen
Schloss Hutsberg liegt in der Grafschaft Henneberg. Graf Wilhelm von Henneberg (Wilhelm von Hennenberg) übergibt es Bischof Johann von Egloffstein und dem Stift Würzburg und erhält es als Mannlehen zurück.
Georg, Burkhard und Philipp von der Tann (Georg Burghart vnd Philip von der Than) schuldet man 600 Gulden und Baugeld auf dem Schloss Hutsberg. Derselben versichert sie Bischof Johann von Brunn mit Geiseln zu Bad Mergentheim. Graf Wilhelm von Henneberg (Graue Wilhelm) bezahlt die Schuld und beendet die Geiselschaft. Außerdem übergibt er dem Stift einen Brief, dass er oder seine Erben das Schloss niemandem einsetzen oder verpfänden werden. Er gibt eine Verschreibung, den Stift Würzburg in der Angelenheit weder zu bedrängen noch zu schädigen. Wilhelm und seine Erben erhalten das Schloss als Mannlehen.
Heinrich Marschall von Raueneck (Haintz Marschalck zu Rauheneck) trägt ein Viertel des Zehnts zu Humprechtshausen (Humprechtshausen) vom Stift Würzburg zu Lehen. Dies tauscht er mit dem Prior und Konvent des Augustinerklosters zu Königsberg in Bayern gegen zwei Fischgewässer an der Baunach zwischen Ober Greysdorff und Hofstetten (Hoffstetten). Bischof Johann von Brunn bewilligt dies unter der Bedingung, dass Prior und Konvent immer einen Adeligen stellen soll, der das Lehen empfängt und verdient.
Der Zehnt zu Hundsfeld (Hundsueld) gehört zum Schloss Thüngen und ist ein Lehen des Stifts Würzburg. Bischof Johann von Brunn übereignet Burkhard von Müdesheim (Burckart von Mutishaim) auf dessen Bitte die Hälfte dieses Zehnts, allerdings ohne die Zustimmung des Domkapitels.
Peter von Hainach (Peter von Hainrich) übergibt seinen Burgstall zu Hundelshausen (Hundholdshausen) mit seinen Zu- und Einbehörungen an Bischof Rudolf von Scherenberg und das Stift und macht es ihnen zu Lehen
Der Kirchsatz des Dorfes Hungen geht dem Stift Würzburg zu Lehen. Wilhelm von Braubach (Wilhelm von Braubach) bittet Bischof Lorenz von Bibra darum, diesen an Gottfried von Berlichingen (Gotz von Berlichingen) zu zahlen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verpfändet 100 Gulden an jährlichen Kammergefällen, 18 Batzen für einen Gulden und 2000 Geldgulden an Heinrich Wolff von Herbilstadt (Hainrich Wolff von Herbilstatt). Die 2000 Geldgulden, die durch Matthias von Herbilstadt Domherr, in seinem Testament dem Geschlecht von Herbilstadt vermacht wurden, sollen als ritterliches Mannlehen an die zwei ältesten weltlichen Erben vom Hochstift verliehen werden. Unter der Einwilligung Bischofs Konrad von Thüngen wurden die Abgaben an Georg und Philipp von Herbilstadt (Jorg vnd Philips) als Ältesten in der Grafschaft Wertheim angelegt. Heinrich Wolff erhält die Abgaben von den beiden von Herbilstadt und verkauft sie an Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt auf Wiederlösung mit einer Frist, die ein Vierteljahr vor Petri endet. Bei der Auslösung wird die Summe 2000 Gulden wieder eingesetzt.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft Friedrich Zollner zu Gerbach (Fritz Zoller zu Gerbach) mit Bewilligung des Domkapitels das Schloss Hallburg bei Volkach (Volckach). Dazu gehören die Ringmauern, der Bauhof, die Scheunen, Äcker, Felder, Wiesen, Gärten und Gehölze sowie die Schäferei mit Stallungen und Schaftriebs-Rechten. Alle Rechte, Nutzungsrechte und Zubehörungen sind mit eingeschlossen. Der Preis beträgt 8000 Gulden, welche Kaspar Zollner (Casper Zollner) noch bis 1568 für seine dem Stift geliehenen 2200 Gulden innehaben sollte. Dieses geliehene Geld und die Quietantien gehen an das Stift über und Friedrich Zollner erhält das Schloss als Rittermannlehen.