Die Arnsteiner Familie Wolf (wolfen) bekommt eine Mühle am Riedener Mühlbach (Riederbach) in Mühlhausen (Mulheuser marck) im Amt Arnstein verliehen.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verleiht dem Ritter Albrecht von Rosenberg (Albrechten von Rosenberg rittern) einen Teil des Zehnts zu Oberrimbach (obern rintbach), sowie die Kapelle von Kirchrimbach (kirchrintbach) und die Gutsleute, die Kapelle bei Haslach (Haslach) mit allen Zugehörungen als Lehen. Auch wenn dem Bischof der Zehnt und die Gutsleute nicht gehören würden, so will er Albrecht von Rosenberg (Albrechten von Rosenberg rittern) auf jeden Fall die Kapellen als Lehen geben.
Simon und Heinrich von Schlitz genannt von Gortz (Simon vnd Hantz von Schlitz gnant von Gartz) geben das Dorf Rimpold (Rimpold), welches ihr eigenes Gut ist, dem Bischof Gerhard von Schwarzburg und dem Hochstift Würzburg für 150 Gulden. Daraufhin bekommen die beiden das Dorf zu Erblehen. Dafür verpflichten sie sich und ihre Erben gegenüber dem Hochstift und Bischofsheim (Bischofsheim). Im Gegenzug verteidigt sie das Hochstift.
Friedrich von Schlitz, genannt von Hauselstein (fritz vom schlitz gnant von huselstein) gibt das Dorf Rimbach (Rimperges) mit allen Zugehörungen dem Bischof Gerhard von Schwarzburg und dem Hochstift Würzburg für 75 Gulden zu Lehen. Hiermit verpflichtet er sich und seine Erben, Burgmänner des Hochstifts zu sein und dem Schloss zu Bischofsheim an der Rhön (Bischofsheim) zu dienen. Wenn Friedrich von Schlitz die Burg nicht mehr braucht und der Bischof ihm das Geld wieder gegeben hat, sollen sie keine Pflichten mehr gegenüber der Burg haben. Das Dorf jedoch bleibt mit seinen Zugehörungen als Lehen bestehen.
Bischof Johann von Brunn übernimmt die Schulden seines Vorgängers Bischof Gerhard von Schwarzenburg, der Andreas von Müdesheim (Endressen von Mutigsheim) 500 Gulden schuldet. Dazu kommen 100 Gulden für Getreide, 250 Gulden für Wein und 350 Gulden hat Andreas dem Bischof Johann von Brunn geliehen. Insgesamt hat der Bischof 1200 Gulden Schulden. Dafür bekommt Andreas von Müdesheim (Mutigsheim) zwei Höfe bei Rieden (Rieden) mit allen Zugehörungen und Nutzungsrechten, sowie das Ungeld von Arnstein (Arnstein) und den Zehnt der Dompropstei. Dies gilt solange bis die 1200 Gulden an Andreas von Müdesheim zurück gezahlt werden.
Michael von Seckendorf-Rinhofen (Michael von Seckendorff von Rinhofen) verkauft das Spital zu Neustadt an der Aisch (Newenstat an der aisch) an Bischof Johann von Brunn für 200 Rheinische Gulden auf Wiederlösung. Zudem ist dem Hochstift die Wiederlösung vorbehalten, wenn nach Michael keine lehenbare Erben folgen.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg befiehlt den Amtmann zu Jagstberg, Johann von Absberg (Hansen von Absberg), die Hälfte des Dorfes Riedbach (Riepach) bis auf Widerrufung an Friedrich von Seldeneck (fritzen von Seldeneck) abzutreten und die Bürger von ihren Pflichten freizusprechen. Der Bischof schreibt hierfür auch einen Heisbrief, welcher besagt, dass alle Bürger Riedbachs auf Friedrich von Seldeneck einen Eid leisten sollen.
Friedrich von Seldeneck (fritzen von Seldeneck) bekommt den Zoll von Rimbach (Riepach) für 1100 Gulden verpfändet und die Hälfte des Dorfes zu Lehen.
Heinrich Steller (Heinrich Steller) gibt dem Vater von Dietrich von Bickenbach (Dietrich zu Bickenbach) 40 Malter Getreidegült, welche auf zwei Höfen bei Rieden (Rieden) liegen, die wiederum in eine Kammer des Bischofs von Würzburg (wurtzburgs) gehören, und den Zehnt bei Bischof Johann von Brunn für 273 Gulden auf Wiederlösung. Herr Steller gibt dann aber noch 27 Gulden dazu, sodass die Gesamtsumme 300 Gulden ergibt. Dafür verzichtet Herr von Bickenbach auf das Anspruchsrecht der zwei Höfe und die Wiederlösung. Wenn ein Bischof sich von Herrn von Bickenbach lösen will, so gestattet Herr Steller dies für 300 Gulden.
Bischof Johann von Brunn schuldet dem Ritter Rörich II. von Eisenbach (Rorichen von Eisenbach rittern) und seinen Erben 1100 Gulden. Für die Summe soll der Bischof ihm einen jährlichen Zins geben. Diese Schulden gehen auf Ritter Hermann II. Riedesel (Herman Rittsel ritter) über, welcher sich mit Bischof Gottfried Schenk von Limpurg abspricht. Sie vereinbaren, dass der Bischof ihm auch Zinsen und Entschädigungen, sowie 1000 Gulden, die er in 20 Jahren abbezahlt, gibt. Dafür ist Hermann II. Riedesel (Herman Rittsel ritter) sein Leben lang Lehensmann des Hochstifts und nach ihm sein ältester Sohn.