In Escherndorf, einem Dorf im Amt Prosselsheim (Escherichsdorf. Ain Dorf im Ambt Brassoldshaim (Einfügung sunst gemainiglich Eschersdorf genannt)) verschreibt das Hochstift dem Ritter Eberhard Fuchs von Dornheim (hern Eberharten Fuchsen von Dornhaim riter) auf den Gefällen des Dorfs 6 Pfund Heller jährlich. Damit soll eine Hauptsumme 20 Pfund Heller abgelöst werden, die Eberhard Fuchs von Dornheim im Dienst des Hochstifts als Verlust von Pferden entstand.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verpfändet Ritter Johann von Dettelbach ( hantz von detelbach ritere) 13 Pfund jährlicher Gülte, die Albrechtsbede genannt, und von den 79 Pfund Bede des Stiffts 15 Schilling.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verpfändet dem Ritter Johann von Dettelbach (Hannsen von Detelbach) jährlich zehn Pfund und 15 Schilling Gült (hallergülte) sowie 65,5 Malter Getreidegült (korngült) zu Mainbernheim (Mainbernhaim) auf Wiederlösung.
Köhler (Keller) ist ein Dorf am Main im Amtsgebiet von Prosselsheim (Brassoldshaim). Dort besitzen die Ritter von Elm (die von Elma) sieben Morgen Weingarten als Mannlehen, welche sie mit dem Einverständnis von Bischof Johann von Brunn und dessen Domkapitel als Stiftung an die Marienkapelle (vnser frawen Capellen) in Würzburg übergeben und eine ewige Messe stiften, unter der Bedingung, dass die Ritter an Gewinnen und Ernten des genannten Weingartens beteiligt werden.
Anselm von Rosenberg (Anselm von Rosenberg) leiht Bischof Johann von Brunn 5000 Gulden auf das Amt Prosselsheim (prossoltzhaim). Als er dieses Amt wieder abtritt, verschreibt ihm Bischof Johann 300 Gulden jährlich auf die Bede von Randersacker (Randersacker), welche er einnimmt.
Bischof Rudolf verpfändet dem Ehepaar Theobald und Dorothea von Müffling geb. von Schwarzenberg, das Amt Prosselsheim zur Auslösung des Anteils am Amt Ebenhausen und den Grundzinsen auf Heustreu für 1500 Gulden und bezahlt die restlichen 433,33 Gulden.
Bischof Rudolf von Scherenberg setzt Theobald von Müffling, genannt Thondorfer, (Sebald Mufflinger) als Amptmann über Schloss und Amt Prosselsheim (Brassoldshaim) für vier Jahre ein. Betroffen sind auch das Schloss Ebenhausen (Ebenhausen), der See bei Seligenstadt (Selgenstattt) und der See bei Seehof (Sehoff), die offenbar gegen das Amt Prosselsheim getauscht wurden.
Während der Regierungszeit Bischof Rudolfs von Scherenberg kommt es zwischen dem Bischof, den Gebrüdern Georg, Friedrich und Arnold von Rosenberg (Jorg Friderich vnd arnolt von Rosenberg), sowie der von Anselm von Rosenberg (anselm von Rosenbergs) hinterlassenen Tochter Kunigunde Besserer (kunigund bisserm) aufgrund von Uneinigkeiten über Güter zu kriegerischen Auseinandersetzungen. Die Uneinigkeiten werden durch den Erzbischof und Kurfürsten von Köln und Friedrich II. Markgraf von Brandenburg (Marggraf Friderichen zu Brandenburg) vertragen. Bischof Rudolf von Scherenberg muss der Familie von Rosenberg für die eingenommenen Güter, Stadt, Amt und Schloss Prosselsheim (prassoltzheim) und Röttingen (Rottingen), mit deren Zugehörungen und etlichen anderen Gütern, Abnutzungskosten und Schäden 8500 Gulden auf zwei Raten bezahlen. Darüber gibt es einen Vertrag.
Bischof Johann von Brunn verpfändet den Brüdern Georg, Andreas und Wilhelm von Grumbach (Georgen, Endresen vnd Wilhelmen von Grumbach) die Stadt Neuses (Neuses), die im Amt Prosselsheim (Brassoldshaim) liegt, für 656 Gulden.