Mainberg ist ein Schloss in der Nähe von Schweinfurt über dem Main auf einem Berg gelegen. Es wird vor langer Zeit vermutlich den Markgrafen von Schweinfurt, denen auch die Stadt selbst gehörte, zugestanden. Lorenz Fries weiß nicht genau in welcher Gestalt, doch das Schloss geht von ihnen an die Edelleute der von Ehenheim (Ehenhaim), einem alten, redlichen, reichen und gewaltigen Adelsgeschlecht. Danach geht es an die Familie von Wenkheim (Weinghaim) und von denen an die Grafen von Henneberg (Hennenberg). Der richtige Name des Schlosses lautet Mainberg (Maienberg) und nicht Weinburg (Wainburg), wie es in den kaiserlichen und königlichen Lehenbüchern steht. Die Grafen von Henneberg tragen das Schloss Mainberg, das Zentgericht, den Zoll, den zugehörigen Wald und die Hälfte von Hain (Hain), die Vogtei zu Forst (Forst) und den Wildbann in Schlettach (Schlettach), die zuvor freies Eigentum waren, dem Heiligen Reich zu Lehen auf.
Den Zehnt zu Bad Mergentheim (Mergethaim) tragen die Herren von Hohenlohe (heren von Hohenlohe) vom Stift zum Mannlehen. Auf Bitte Gottfrieds I. von Hohenlohe (Gotfrid von Hohenlohe) und seines Bruders Konrad I. von Hohenlohe (Conraten von Hohenlohe) überträgt Bischof Dietrich von Homburg das Lehen an den Deutschen Orden. Im Gegenzug tragen die Hohenloher dem Hochstift andere ihrer Güter an und erhalten diese als Mannlehen zurück.
Das Gericht in Bad Mergentheim (Mergethaim) haben Adelheid von Hohenlohe und ihr Sohn Ulrich von Hohenlohe (fraw Adelhaid vnd ir sun Vlrich von Hohenlohe) Bischof Manegold von Neuenburg dem Hochstift übergeben und es wiederum als Lehen zurückerhalten.
Heinrich von Breitbach (von Braitbach) empfängt von Bischof Gottfried von Hohenlohe die wüsten Güter zu den Bairen genannt. Dabei handelt es sich um Altershausen (Altoltzhausen) und die Kammer bei Haßfurt (Camren bei harsfurth), Sailershausen (Seilachshausen), Ottendorf (Ottendorff) und Greßhausen (Greussenheiltzhausen).
Bischof Albrecht von Hohenlohe: Bischof Albrecht von Hohenlohe macht Johann von Henneberg-Schleusingen (Johannsen von Hennenberg) mit Bewilligung seines Domkapitels das Marschallamt und den Titel des Burggrafen des Bistums und Herzogtums zu Mannlehen. Durch seine Zugehörigkeit zur Grafschafft Henneberg beinhaltet dies auch die Gerichte, die Zentgerichte, den Wildbann, das Geleit, den Zehnt, die Festungen und andere Güter und Rechte, die innerhalb des Bistums und Herzogtums Franken im Hochstift Würzburg liegen, zum Amt und der Grafschaft gehören und die er oder oder die Seinen zu Lehen haben. Dafür gibt und schwört er dem Bischof die Lehnspflicht und übergibt ihm darüber ein besigeltes Revers.
Otto von Herbilstadt (Ot von Herbelstat) und sein Bruder Volker (Volkgenant) vermachen Bischof Albrecht von Hohenlohe, dessen Nachfolgern und dem Stift Würzburg acht Morgen Weinwachs und 16 Haller ewige Gülte im Dorf zu Machtilshausen (Machtholdshausen) und empfangen diese wiederum als Lehen.
Johann Zoller von Halberg (Hannsen Zollere zu Halburg) übergibt seine Leibeigenen (leute), Güter und anderes zu Mainbernheim (Mainbernhaim) und anderen Orten dem Würzburger Hochstift für 400 Gulden und erhält diese als Lehen zurück.
Nach dem Tod Johannns Truchsess von Münnerstadt (Hanns Truchsess) verschafft er Heinrich Truchsess von Ischershausen (Haintzen Trugsessen zu Ischausen) eine jährliche Gült von 50 Gulden auf die Stadt Bad Königshofen im Grabfeld (Kunigshofen). Diese Gült gibt Heinrich Truchsess von Ischershausen zusammen mit 1000 Gulden an Bischof Lorenz von Bibra und erhält diese von Bischof als Mannlehen zurück.
Bischof Konrad von Thüngen löst die Wüstung Merlach (Merlach) und die Wüstung Betz (Betz) von Lukas von Lichtenstein (Lucasen von LiechtenstainSetzebdsdorf) dem Hochstift und erhält sie als Mannlehen zurück.
Das Geld des Grafen Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusing (Wilhelm von Hennenberg) geht fast zur Neige. Da er noch auf die Anfertigung der Bewilligung der königlichen Majestät (Kon. Mt) für seine Bezahlung wartet, entschließt er sich dazu, anstelle der Stadt Mainberg das Schloss, die Stadt und das Amt Schleusingen mit allem, was dazu gehört, dem Reich zu Lehen aufzutragen. Aufgrund dessen erhält er seine Bewilligung.