Bischof Otto von Wolfskeel kauft Gottfried von Hohenlohe-Brauneck (Gotfriden von Hohenlohe von Brauneck) den freien und eigenen Teil Kitzingens (kitzingen) für 3000 Pfund Heller ab. Der Bischof gibt ihm dafür einen Schuldbrief über die Kaufsumme und bezahlt ihm 1500 Pfund.
Im Jahr 1337 bezahlt Bischof Otto von Wolfskeel Gottfried von Hohenlohe-Brauneck zuvor schuldig gebliebene 1000 Pfund für den Kauf von Teilen Kitzingens (kitzingen). 500 Pfund schuldet er ihm noch. Diese 500 Pfund zahlt er in den nächsten Jahren zurück. Vor diesem Kauf befinden sich etliche Stücke dieser Teile der Stadt in der Haftung von Andreas Truchsess (Heren Endresen T), Lämplein Lamprecht von Gerolzhofen (Lenlein Lamprechten) und seinen Schwagern.
Der beiden Teile Kitzingen und Heidingsfeld von Gottfrieds von Hohenlohe (Gotfrieden) werden zusammen mit den Anteilen Lamprechts (Lamprechten) von Gerolzheim verpfändet, was zusammen einem Drittel von Stadt und Amt Kitzingen entspricht. Beide Teile verkauft Gottfried von Hohenlohe an das Stift Würzburg.
Kraft II. von Hohenlohe-Weike (Crafft von Hohenlohe), seine Frau Adelheid (Adelhait) und ihr Sohn, Kraft III. von Hohenlohe-Weike (Crafft) verkaufen ihren Anteil an Kitzingen (kitzingen), mit den zugehörigen Leuten, Gütern, Gerichten und allen Nutzungen und Rechten, an ihren Vetter Ludwig von Hohenlohe und seinen Erben für 375 Pfund Haller. Dieser verschreibt ihnen dafür die Besitzrechten an Burgen.
Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim (Gerlach von Hohenlohe), der Sohn von Ludwig von Hohenlohe (obbenants Ludwigs sohn) hat seinen Teil von Kitzingen und von Hoheim ( zu Hohen) mit allen Zu- und Eingehörungen, Zinsen, Beden, Rechten, Nutzungen, Zöllen, Geleitrechten, Renten und Gefällen mit Bewilligung seines Bruders Gottfrieds von Hohenlohe (Gotfriden von Hohenlohe) an den Ritter Lämplein Lamprecht von Bimbach (Lenlein Lamprechten von Bmbach riter) und seiner Frau Anna sowie an Herr Andreas Truchsess von Baldersheim (Endres Truchsessen) mit seiner Frau Anna und seinen Erben übergeben. Sie dürfen diesen nutzen und behalten, bis der Kaufbrief darüber ausgestellt ist.
Fries vermutet, dass Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim (Gerlach) eine derartige Schuldverschreibung auch dem Truchsess und Ritter Andreas (Endres Truchsessen) gegeben habe. Allerdings gibt es hierfür kein Verzeichnis. Fries fügt später hinzu, dass es aber eine Urkunde gibt, die bezeugt, dass Bischof Gerhard von Schwarzburg dem genannten Lämplein Lamprecht von Bimbach (Lamprechten) für seinen Teil 2600 Gulden sowie dem Truchsessen Andreas 5500 Pfund Haller für seinen Teil an Kitzingen (kitzingen) zahlt.
Von Herr Lämplein Lamprecht (heren Lemlein Lamprechten riter) ist ein besiegelter Brief ohne Datum vorhanden, der beinhaltet, dass Bischof Gerhard von Schwarzburg AndreasTruchsess (Endresen Truchsessen) für seine Hälfte an Kitzingen 5500 Pfund Haller. Dies sind zu derselben Zeit 660 Gulden, da ein Pfund Haller am rheinischen Gulden und an 12 Rentzer Gold gemessen wird. Dann tritt Herr Lämplein Lamprecht seine Hälfte des Teils, der ihm an Kitzingen verpfändet ist, für 2700 Gulden an Bischof Gerhard von Schwarzburg ab.
Bischof Johann von Egloffstein kauft Johann von Hohenlohe (Hannsen von Hohenlohe) seinen Anteil von Schloss und Stadt Kitzingen (schloss vnd stat Kitzingen), Landsburg (Landsburg) und Hornburg (Hornburg) ab. Mit allen zugehörigen Herrschaften, Privilegien, Rechten, Gewohnheiten, Leuten, Gütern, Zinsen, Gülten, Dörfern, Zöllen, dem Zehnt, dem Frondienst und auch das Recht auf Auslösung von Jagstberg (Jagsperg) und Lauda (Lauden) für 63 000 Gulden und dazu Niederstetten (Haltenbergsteten) und Gollhofen (Golhouen).
Der Johanniterorden (Sant Johans orden) kauft ein Viertel des Schlosses Kühndorf (Kundorf). Bischof Johann von Brunn übergibt dann dem Grafen Friedrich von Henneberg-Aschach (Friedrichen von Hennenberg) die Hälfte eines solchen Viertels, welche das Hochstift Würzburg bereits lange Zeit besitzt, als Mannlehen. Die andere Hälfte eines solchen Viertels hat der Komtur (Comenthurs) Eberhard von Romrode auf Widerlosung für 400 Gulden inne. Einen solchen Teil löst der Orden für 400 Gulden ein. Graf Friedrich von Henneberg-Aschach legt dasselbe Geld in Güter an, die er vom Hochstift Würzburg wiederum als Mannlehen erhält. Das Hochstift Würburg soll auf ewig das Öffnungsrecht (offnung) auf ein ganzes Viertel haben. Darüber erhält der Graf ein besiegeltes Revers.
Konrad von Berlichingen (Conrat von Berlichingen) kauft für 600 Gulden Wiesen, auch Kumertlerm genannt, und erhält es vom Hochstift Würzburg als ritterliches Mannlehen. Für dieses Lehen, seine Dienste und erlittenen Schaden gibt Bischof Rudolf von Scherenberg ihm und seinen Erben jährlich zwanzig Gulden an Kathedra Petri. Falls diese Wiesen für 400 Gulden abgelöst werden, erhält das Hochstift dagegen Güter im Wert von 400 Gulden, welche die von Berlechingen dann einige Zeit später als Mannlehen empfangen und tragen. Das Pfand wird weiter vererbt.