Bischof Hermann von Lobdeburg verpfändet den Hof zu Würzburg genannt Grafe Eckhart und das Schloss Rottenbauer für 120 Mark Silber an seinen Truchseß Konrad dorfen.
Ritter Konrad von Roßrieth (Conrad von Rosrith) erhält von Bischof Albrecht von Hohenlohe ein Viertel der Festung Roßrieth mit all dessen Zugehörungen zu Lehen. Als Konrad von Roßrieth stirbt übergibt er den Anteil seinem Sohn Walter Bugelhans von Maienfels (walts bugelhans von Maienfels). Dieser verspricht dem Hochstift Würzburg ein ewiges Öffnungsrecht. Darüber gibt es ein Revers.
Ritter Dietrich von Heidingsfeld (Diterich von haidingsfelt ritter) verpfändet, mit dem Wissen und der Zustimmung von Bischof Johann von Eglosffstein, das Schloss Rottenbauer (schlos Rotenbaur) mit all dessen Zugehörungen für 560 Gulden an die Herren von Tottenheim (Tottenheim).
Bernhard von Leibholz und dessen Sohn Daniel (Bernhart vnd Daniel von Leiboltz) geben Bischof Johann von Eglosffstein lebenslanges Öffnungsrecht für ihr Schloss und ihre Anteile an den Schlössern Lengfeld (lengsfelt) und Roßdorf (rosdorff). Im Gegenzug dafür werden sie in das Stift des Bischofs aufgenommen.
Zwei Jahre später verkauft Bischof Johann von Egloffstein das Schloss Rottenbauer, die Behausung und Kammern, mit all deren Nutzen, Freiheiten, Gerechtigkeiten, Herrlichkeiten, Rechten, Äckern, Wiesen, Leuten, Gütern, Zinsen, Gült, Handel, Wäldern, Gewässern, Weinen und Weiden für 600 Gulden an Peter Dege (petter dege) und Friedrich Kammerer (fritzen Cameren). Davon sollen sie ihm 550 Gulden bezahlen und die übrigen 50 Gulden verbauen. Der Bischof behält das ewige Recht auf Wiederlösung.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet das Schloss Rottenbauer ( Schloss Rottenbaur) und das Dorf Fuchsstadt (Fuchstat) mit all deren Zugehörungen für 250 Gulden an Peter Gündelwein (petter Gundelwein). Dem Hochstift Würzburg bleibt das Wiederlösungs- und Öfnungsrecht, sowie die Hälfte aller Gesellen und die Nutzung vorbehalten.
Zwischen dem Schenk von Roßberg (Schenken vom Rosberg), der Stadt Würzburg und dem Dorf Dürrnbach (durbach von der marck) wird aufgrund des Holzes beim Schloss Roßberg (Rosberg) eine Untersuchung durchgeführt.
Ritter Anselm von Rosenberg (anselm von Rosenberg ritter) hat sich im Schloss Prosselsheim (Schloss prassoltzheim) erhängt. Aufgrund dessen schickt Bischof Gottfried Schenk von Limpurg alle seine Gesandten zu dem Zentrichter und den Schöffen. Der Bischof klagt auf alle Güter des Ritters und die Richter übertragen diesem die Güter des Verstorbenen. Sollte der Leichnam noch dort sein, soll dieser nicht von oben herausgeworfen, über die Hausschwelle aus dem Schloss gebracht und verbrannt werden.
Während der Regierungszeit Bischof Rudolfs von Scherenberg kommt es zwischen dem Bischof, den Gebrüdern Georg, Friedrich und Arnold von Rosenberg (Jorg Friderich vnd arnolt von Rosenberg), sowie der von Anselm von Rosenberg (anselm von Rosenbergs) hinterlassenen Tochter Kunigunde Besserer (kunigund bisserm) aufgrund von Uneinigkeiten über Güter zu kriegerischen Auseinandersetzungen. Die Uneinigkeiten werden durch den Erzbischof und Kurfürsten von Köln und Friedrich II. Markgraf von Brandenburg (Marggraf Friderichen zu Brandenburg) vertragen. Bischof Rudolf von Scherenberg muss der Familie von Rosenberg für die eingenommenen Güter, Stadt, Amt und Schloss Prosselsheim (prassoltzheim) und Röttingen (Rottingen), mit deren Zugehörungen und etlichen anderen Gütern, Abnutzungskosten und Schäden 8500 Gulden auf zwei Raten bezahlen. Darüber gibt es einen Vertrag.
Johann Zobel von Giebelstadt (hans zobel zu Gibelstat) gibt seine Hälfte des Schlosses Rockenstadt (schlos zu Rockenstat) als Lehen an Bischof Lorenz von Bibra und dessen Stift. Dafür verspricht ihm der Bischof Schutz und Schirm über ihn, seine Ehefrau Dorothea (dorothen), ihre Kinder und Güter.