Es ist möglich, dass die Grafen von Henneberg von König Heinrich VII. ein Erbe erhalten, welches sie in ein fürstliches Amt erhebt und das Mühlrecht auf einem Gut in Münnerstadt (munrichstat) beinhaltet. Dieses nehmen die Grafen von Henneberg nicht an. Deshalb fällt das halbe Küchenmeisteramt zunächst an die Grafen von Württemberg und später an das Hochstift Würzburg.
Das Küchenmeisteramt wird auch Truchsessenamt genannt. Die Grafen von Romrod (die von Runrode) haben früher das Amt vom Stift Würzburg zu Mannlehen empfangen und gehen zurück bis auf Reicholf von Romrod (Reicholf von Runrode). Zu Zeiten von Bischof Berthold von Sternbergs, verlangte dieser von seinen Eltern, dass sie ihm eine Person ihrer Familie für das Truchsessenamt stellten. Als nach über einem Jahr immer noch keiner genannt wurde, wollte Bischof Berthold von Sternberg das Amt an den Diener des Grafen Albrecht (Landgrauen Albrecht), Ludwig von Romrod, verleihen. Dieser durfte allerdings auch mit Erlaubnis des Grafen solch ein Amt nicht annehmen. Daraufhin verlieh der Bischof das Truchsessenamt an den Ritter Seibot von Wallhausen (heren Seiboten von Walhausen ritere). Die Eltern des Reicholf von Romrod verlangten, dass Ludwig aus seinem Dienst entlassen werde. Er kommt nach Würzburg und erhält dann von Bischof Berthold von Sternberg das Truchsessenamt als Erblehen. Seibot von Wallhausen bekommt dafür etwas anderes.
Graf Poppo von Henneberg-Coburg (Bopen) hinterließ nach seinem Tod keinen männlichen Erben. Sein Schwager Markgraf Otto V. von Brandenburg (Maggraue Ot von Brandenburg) fordert von Bischof Manegold von Neuenburg, dass die Lehen, die Graf Poppo in Bad Kissingen besaß, von heute an und auch fortwährend an dessen Schwester und ihre Söhne und Töchter weitergegeben wird. Bischof Manegold von Neuenburg weigert sich, woraufhin es zu einer Fehde und Angriffen zwischen den beiden Parteien kommt. Durch den Dompropst zu Würzburg und Grafen Heinrich von Stahelberg (Hainrich von Stahelberg) vertragen sich die beiden Seiten. Bischof Manegold von Neunenberg muss dem Markgrafen und dessen Erben die geforderten Lehen verleihen und der Markgraf muss dem Bischof 4000 Mark Silber zahlen.
Künweiler (Kümweiler) ist ein Dorf oder Weiler bei Blaufelden (Blafelden) gelegen. Diesen Weiler tragen die Herren von Hohenlohe-Brauneck (hern von hohenlohe von brauneck) vom Hochstift Würzburg als Lehen. Nach dem Tod Gebhards von Hohenlohe-Brauneck-Haltenbergstettens (Gebelharten von Hohenlohe) verleiht Bischof Manegold von Neuenburg dessen Witwe Adelheid von Hohenlohe-Brauneck-Haltenbergstetten (Adelhaiten) und ihrem Sohn Ulrich von Hohenlohe-Brauneck-Haltenbergstetten (Vlrichen) sowie allen männlichen Erben den Weiler und andere Stücke Land als Lehen.
Johann zu Ultfeld (Hannsen Vltfelderen) erhält von Bischof Johann von Egloffstein den Hof des Hochstifts Würzburg zu Mainbernheim (Mainbernhaim) mit allem Zugehörigen als Erblehen (zu erbrecht verlihen). Dafür erhält das Hochstift von ihm jährlich 25 Malter Korn, 25 Malter Hafer (habern) und vier Schilling Pfennige.
Doktor Gregor Heimburg (Doctor Greog Hainburg), ein fachkundiger (verstendiger) und reicher (hochsumiger) Mann, ist der Berater (rath) und Diener des Königs von Böhmen Georg von Podiebrad (Kunig Georgen zu Behaim). Der König ist so zufrieden mit seinen Diensten, dass er ihm die Stadt Mainbernheim (Mainbernhaim) zu Erblehen verleihtt. Der Doktor stirbt jedoch, bevor er das Lehen annehmen kann. Sein Sohn Jakob Heimburg (Jacob Hainburg) hofft, dass der König auch ihm als Erben die Stadt als Erblehen verliehen wird. Der König verpfändet jedoch Bischof Rudolf von Scherenberg Schutz, Schirm, die rechtliche Obrigkeit und das Verkaufsrecht der Stadt als ain wildbrets haut, so noch nit gefangen ware. Allerdings wurde ihm dies doch nicht verliehen.
Angeblich sind die Herren von Hohenlohe ( heren von Hohenlohe) Erbtruchsessen des Stifts Würzburg und des Herzogtums Franken gewesen. Von den Älteren ist gesagt worden, dass die Grafen von Rieneck (Grauen von Rienek) die Erbtruchsessen gewesen sein sollen und sich deshalb auch über Amtsangelegenheiten, Gefälle und Nutzungsbedingungen mit dem Stift gestritten. Bischof Konrad von Thüngen und sein Bruder Bernhard von Thüngen (Bernhart von Thungen) haben es vertreten und sich mit Graf Philipp III. von Rieneck geeinigt. Die Grafen von Rieneck erhalten das Amt als Mannlehen, das auch an die Ehemänner der Töchter übergeben werden kann. So sollen die von Rieneck bis auf ewige Zeit Erbtruchsessen des Stifts und des Herzogtums sein und das Amt mit seinen Rechten, Gerechtigkeiten und Herrlichkeiten von einem Herr zu Würzburg empfangen, tragen und verdienen.
Der Ritter Heinrich Zobel (Hainrich Zobel) hat ein Amt von Pfalzgraf Philipp als Lehen, nach seinem Tod geht es an seinen Sohn Philipp und dann an dessen Bruder Stefan Zobel (sein brueder Steffan). Dessen Sohn, der ebenfalls Stefan heißt, überträgt es vertraglich seinem Vetter Friedrich Zobel (Fritzen Zobel). In einer Kopie des Vertrages steht, dass Pfalzgraf Ludwig das Amt an Philipp Zobel (Philipsen Zobel) verliehen hat und wie weit die Grenzen des Gerichts gehen.
Bischof Konrad von Thüngen verleiht das Küchenmeisteramt mit allen Zu- und Eingehörungen an seinen Bruder Bernhard von Thüngen (Bernharten von thungen). Dieser und sein Sohn Simon (simon) erhalten das Amt auf Lebenszeit. Wenn alle aus ihrer Linie verstorben sind, soll der älteste männliche Erbe mit dem Namen von Thüngen das Küchenmeisteramt vom Stift bekommen.
Johann Klott (Hanns Clott) verkauft Bischof Konrad von Thüngen und dem Stift für 45 Gulden sein Erblehen zu Kist mit seinen Zu- und Angehörungen, welches ihm zuvor vom Kloster Gerlachsheim (Gerlachshaim) als Lehen für einen Gulden jährlich gegeben wurde. Er will das Erbe für mehr Gulden verkaufen, die Summe wird aber auf einen Gulden heruntergesetzt.