Der Bürgermeister, der Rat, die Gemeinde von Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat), Würzburg und andere Städte verbünden sich gegen den Bischof Gerhard von Schwarzburg. Sie verlieren bei der Schlacht von Bergtheim (Berchthaim) und vertragen sich wieder mit dem Bischof.
Vor dem Schloss Nordenberg (Nortenburg etwan ain schloss) bei Rothenburg ob der Tauber (Rotenburg an der Tauber), welche nun eine verfallene Burg ist, lagert Bischof Johann von Egloffstein mit einem Heer. Dieses Schloss gehört zuvor den Herren von Nordernberg, die das Küchenmeisteramt bekleiden.
In dieser Zeit, wahrscheinlich wegen der drohenden Kriege und Aufstände, die selten die alte Ordnung bestehen lassen, werden viele qualitativ schlechtere Münzen von außen nach Franken eingeführt und vor Ort gegen diese mit höherem Silbergehalt getauscht. Die getauschten Münzen werden hierauf wieder eingeschmolzen. Markgraf Albrecht I. von Brandenburg (Marggraue Albrecht von Brandenburg), Bischof Gottfried Schenk von Limpurg und der Stiftspfleger in Bamberg (und der pfleger zu Bamberg) schicken ihre Räte nach Kitzingen (Kitzingen). Diese beschließen einheitlich neue Silbermünzen prägen zu lassen, nämlich Schilling, Pfennige und Heller. Diese sollen von nun an verwendet werden, während die fremden Münzen verboten werden sollen.
Der Münzmeister soll Schutz und Schirm erhalten und verteidigt werden. Er ist befreit von der Reichssteuer und von allen Diensten. Wer in der Münzwerkstatt arbeitet, soll Frieden und Geleit bekommen, ausgenommen Angelegenheiten der Halsgerichtsbarkeit und der Münze selbst. Das Gesinde und die Knechte sollen rechtlich dem Münzmeister unterstehen, mit Ausnahme der Angelegenheiten der Halsgerichtsbarkeit. Der Münzmeister muss sich vor niemandem verantworten, außer vor den Fürsten und ihren Hauptmännern.
Bischof Lorenz von Bibra entlässt Matthias Neustädter (Mathes Neusteter) auf Fürbitten hin aus den Diensten des Hochstifts. Grund hierfür ist, dass dieser zuvor Georg Haberkorn (Georgen Haberkoren) bei seiner Fehde gegen das Hochstift unterstützt.
Wolfgang Nutzel (Wolfgang nutzel), der ein Bauer des Stifts Haug (S Johanns Stift zuhaug) ist, schließt sich 1525 als Aufständischer dem Bauernkrieg an. Um seiner verordneten Strafe zu entgehen flieht er eine Zeit lang nach Nürnberg (Nurenberg). Hiernach wird er durch Bischof Konrad von Bibra in Gnaden wiederaufgenommen und mit dem Stift Haug und anderen versöhnt.
Bischof Konrad von Thüngen lässt ab 1525, nachdem er den Bauernkrieg im Gebiet des Hochstifts Würzburg niedergeschlagen sowie Aufständische wieder aufgenommen hat, den Oberrat nicht mehr abhalten. Bis zu seinem Tod gilt eine neue Polizeiordnung und es liegt nur noch beim Bischof, das Gemeinweisen wiederherzustellen. Dies wird durch seine Oberschultheiße ausgeführt. Nach seinem Tod wird Konrad von Bibra zum Bischof des Hochstifts Würzburg gewählt. Dieser erklärt 1540 in einem offenen Schreiben an die Stadt Würzburg selbst sowie die Vorstadt, dass der Oberrat wieder hergestellt wird und fortan an jedem Montag, Mittwoch und Freitag abgehalten werden soll. Fries verweist in Bezug auf die jeweilige Polizeiordnung auf ein gesondertes Buch der Kanzlei.
Georg Stier (Georg Stier), ein Bürger zu Markt Bibart (Biburt), wird wegen Fehlverhaltens im Bauernkrieg 1525 zu einer Leibesstrafe verurteilt. Er flieht jedoch, weshalb Bischof Konrad von Thüngen ihm seine Güter nimmt und diese seinem Diener Michael Beihel (Michel Beihelen) übergibt.
Der Zentknecht Johann Weidner (Nas, sunst Hanns weidner genant) zu Meiningen (Mainingen) bekommt von Bischof Konrad von Thüngen die verlassenen Güter der beiden Bürger zu Meiningen, Andreas Cordes (Endresen Cordes) und Johann Haß (Hannsen Hasen) erblich zugestellt, da diese auf Grund ihrer Beteiligung im Bauernkrieg geflohen waren.
Nachdem sich Andreas Gessner (Endressen Gessners) am zweiten Markgrafenkrieg beteiligt hat, werden seine Güter dem Vizekanzler Johannes Balbus (Johanni Balbo