Bischof Emehard von Comburg lässt neben der Sant Margarethen Capellen ein Spital für die Armen bauen. Dieses begabt er mit Höfen und Weingärten und lässt es mit Vorstehern versehen. Nachdem die Armen jedoch durch die Angehörigen des Spitals übel behandelt, geschlagen und verjagt werden, lässt der Bischof das Spital zu Kloster St. Stephan verlegen. Zur Versorgung des Spitals überträgt er dem Kloster die Pfarrei Zellingen (Zellingen) mit allen zugehörigen Gerechtigkeiten, Eingentümern, dem Pfarrhof und den Zehnten. Der Abt des Klosters soll die Armen mit den Gütern der Pfarrei versorgen. Ein langjähriges Mitglied des Konvents soll mit der Verwaltung des Spitals beauftragt werden, der die Armen morgens, mittags und abends umsorgt. Dieses Spital und die Pflege der Armen besteht für 50 Jahre, bis zur Regierung von Bischof Siegfried von Truhendingen. Der zu dieser Zeit vorsitzende Abt Raphold (Raffalt), der als gelehrter und frommer Mann angesehen wurde, erlangte beim Bischof die Schließung des Spitals, um mit den Mittlen, die für das Spital vorgesehen waren, das Kloster St. Afra (Affren) zu stiften.
Die Grafen Gerhard und Gottfried von Rieneck (Gerhart vnd Gotfrid gebrudere Grauen zu Rineck) verkaufen dem Bischof Gerhard von Schwarzenburg und seinem Stift alle Bürger der Dörfer, welche ihnen durch ihre Grafschaft inne sind, samt den Rechten für 4000 Pfund Heller, welche innnerhalb eines Jahres abzubezahlen sind. Diese Dörfer sind: Wiesenfeld (Wisenfelt), Steinfeld (Steinfelt), Rohrbach (Rorbach), Wernfeld (Grossen= Werenfelt), Gemünden (Clein gemunden), Mühlbach (Mülbach), Sommerberg (Sumerberg), Ulsenheim (Vlsenheim), Eßleben (Eisleben), Urspringen (Vrspringen), Himmelstadt (himelstat), Harrbach (harpach), Schloss Kirchberg (Kirchburg), Hartbach (Hatenbach), Aschfeld (Aschfelt), Grumbach (Grumbach), Obersfeld (Obersfelt), Hundsbach (Hundsbach), Bühler (Buler), Langendorf (Langendorff), Karlsbach (Carelsbach), Zellingen (Zellingen), Veitshöchheim (veitshocheim), Zelle, Waldbüttelbrunn (Waltbuttelbrünn), Heckenstat (evtl. Heckfeld), Oberwerrn (Obernwern), Kutzelxfur, Obbach (oppach), Greßthal (Grestel), Beulsdorf, Ranfelt, Burghausen (Burghausen), Egenhausen (Egenhausen), Brebersdorf (Brewesldorf), Pflaxbach Steinbach (Steinbach), Sendelbach (Sendelsbach), Neustadt am Main (Newenstat), Retzbach (Retzbach), Retzstadt (Retzstat), Thüngersheim (Thungersheim), Margetshöchheim (Margechhocheim), Unterleinach (Nidern leinach) und Sulzfeld (Sultzfelt) für 4000 Pfund Heller würzburger Währung. Auch die auswertigen Bürger aus Massenbuch (Massenbuch), welche in die Dörfer des Hochstifts Würzburg gezogen sind, gehören zu diesem Verkauf dazu. Sollten die Grafen von Rieneck die Dörfer und Bürger ein Jahr lang nicht fordern, so sollen sie Würzburger bleiben und Steuern und Bede abgeben.
Graf Ludwig VI. von Rieneck und seine Frau Kunigunde von Sponheim (Graf Ludwig von Rineck vnd Kunigund sein eheliche Hausfrau) verkaufen dem Bischof Gerhard von Schwarzburg und seinem Stift alle Bürger der Dörfer, welche sie mit den Brüdern Gerhard und Gottfried von Rieneck (Gerharten vnd Gotfriden gebrudern grafen von Rineck) gemeinsam besitzen, samt den Rechten für 3000 Pfund Heller, welche innerhalb von zwei Jahren abzubezahlen sind. Die Dörfer sind: Lahrbach (Larbach), Greußen (Greussen), Zellingen (Zellingen), Lembach (Lembach), Wiesenfeld (Wisenfelt), Rettersbach (Rettersbach), Rohrbach (Rorbach), Himmelstadt (Himelstat), Höchheim am Main (Hocheim), Büchold (Buchelt), Steinfeld (Steinfelt), Zelle, Kleinwernfeld (clein wernfelt), Steinbach (Steinbach), Billingshausen (Bullingshausen), Neustadt am Main (Newenstat), Grünsfeld (Grünfelt), Retzbach (Retzbach) und Thüngersheim (Thungersheim). Ausgenommen sind die Bürger aus Erlabrunn (Erlebrun) und Massenbuch (Massenbuch). Wenn die Grafen etwas von der Abmachung nicht einhalten können, soll dies in einem passenden Verhältnis von der Kaufsumme abgezogen werden. Die Bürger sollen Würzburger bleiben und weiterhin die Bede abgeben.
Bischof Johann von Brunn schuldet Heinrich von Buchenau (Hainrichen von Buches) und seiner Ehefrau Margaretha von Buchenau (Metzen seiner ehelichen Hausfraw) Geld. Dieses übernehmen Peter Haberkorn, genannt der Ältere (petter haberkern der eltren), und seine Ehefrau Agnes Haberkorn (agnes sein hausfrawe), indem sie den Schuldnern 666 Goldgulden und drei Pfund Heller zahlen. Hierfür verschreibt Bischof Johann von Brunn ihnen ein Drittel des Dorfes Zellingen (zellingen), das zu dem Zent Retzbach (Retzbach) dazugehört, auf Widerlösung.
Konrad von Bickenbach und seine Frau Agnes von Bickenbach (her Conrat von Bickenbach vnd fraw Agnes) schließen mit Bischof Rudolf von Scherenberg einen neuen Vertrag. Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt diesem ein lebenlanges Leibgeding von 600 Gulden und belehnt ihn mit Burgen und Leibeigenen. Zwei Jahre später wird der alte Vertrag aufgelöst und ein neuer geschlossen. Konrad von Bickenbach und seine Frau übereignen dem Stift Würzburg ihre beiden Schlösser mit den gesamten Zu- und Eingehörungen zu Lebzeiten und erhalten dafür 5000 Gulden in bar, sowie zu Lebzeiten Konrad von Bickenbachs erhält dieser ein jährliches Leibgeding von 600 Gulden. Für den Fall, dass Agnes ihren Mann überlebt, soll diese ein jährliches Leibgeding von 250 Gulden erhalten und der Sohn Konrad VIII. von Bickenbach (Conraten den Jungeren) weiterhin ein Leibgeding von 100 Gulden.