Eine Münze wird im Hochstift Würzburg verwendet, die Regensburger (Regenspurger) genannt wird und bald darauf wieder verschwindet.
Bischof Gerhard von Schwarzburg schuldet Johann von Wermerichshausen (Hannsen von Werberghausen) und Eberhard Schreiber (Eberharten Schreiberen) 837 Gulden, 346 Pfund Haller und vier Groschen in würzburger Währung. Dafür verpfändet er ihnen und ihren Erben den Teil des Hochstifts Würzburg am Ungeld zu Münnerstadt (Mürichstat). Sie erhalten jährlich ein Zehntel davon als Zins, bis die Hauptsumme abbezahlt ist.
Bischof Johann von Egloffstein lässt zeitgleich an fünf Orten Münzen prägen: In Würzburg (Wirtzburg) durch Johann Müntzer (Hannsen Müntzer), Konrad Wolf (Conraten Wolfen) und Johann von Fuld (Hannsen von Fuld), in Haßfurt (Hasfurt) durch Dietrich Münlein (dietrichen Münlein) und Dietrich Ventzlein (dietrichen Ventzlein), in Bad Neustadt an der Saale (Newenstat) durch Johann Reuen (Hannsen Rewen ), in Gerolzhofen (Geroldshouen) durch Dietrich von Heidelberg (dietrichen von Haidelberg) und in Volkach durch Poppo Müntzer (popen Muntzer).
Bischof Johann von Brunn kauft die Mühle von Konrad Ubelein (Cuntzen Vbelein), welche am Main bei dem Stift St. Burkard (S Burghart) gelegen ist, für 50 Gulden.
Erzbischof Konrad III. von Dhaun von Mainz (B. Conrat zu maintz), Markgraf Friedrich II. von Brandenburg (Marggue Fridrich von Brandenburg), Herzog Heinrich XVI. von Bayern (Hertzog Hainrich von Bairn), Herzog Otto von Bayern (Hertzog Ot von Bairn), der Deutschmeister Eberhard von Seinsheim (Eberhart von Sainshaim deutscher maister), Ritter Reinhard von Sickingen (Rainhart von Sickingen riter) und der Nürnberger Bürger Sigmund Strohmaier (Sigmund Stroemair burger zu Nürenberg) kommen nach Würzburg. Sie schließen mit Bischof Johann von Brunn und dem Domkapitel einen Vertrag, demnach der Bischof die Verwaltung und die Herrschaft über das Schloss Marienberg (schloss vnserfrawenberg) an Hauptmänner, die aus der Ritterschaft des Hochstifts bestimmt werden, übergeben soll. Diese Bestimmung wird erfüllt. Graf Georg I. von Henneberg (Graue Georg von Hennenberg) wird von der Ritterschaft zum Hauptmann bestimmt und besetzt Schloss Marienberg. Er lässt hierauf eine besondere Münze prägen. Es handelt sich hierbei um einen Kreuzgroschen: Auf einer Seite ist das Wappen des Hochstifts, der Fränkische Rechen, zusammen mit dem Namen Bischof Johanns von Brunn geprägt. Auf der anderen Seite sind ein Drudenfuß sowie der Name Georg Graf von Henneberg in der Umschrift zu sehen.
Papst Nikolaus V. (Bapst Niclaus der funf[te]) gibt dem Stift Neumünster (Neumunster), auch St. Johannes Evangelist (S[ancten] Johannsen Euangelisten) genannt, eine Freiheit. Diese besagt, dass die Stiftsherren niemanden als Propst annehmen sollen oder dürfen, der kein Domherr des Domstifts zu Würzburg ist.
Bischof Rudolf von Scherenberg erlässt ein allgemeines Gebot, welches besagt, dass die Müller zu Würzburg nicht backen und die Bäcker keine Müller sein sollen. Dies soll die beiden Gewerbe dazu bringen, ihr Handwerk zusammen auszuführen und so einen Nutzen für den Gemeinen zu schaffen. Das Domkapitel verhindert jedoch, dass dieses Gebot in Kraft tritt.
Die Bestimmungen für den Münzmeister besiegelt Bischof Lorenz von Bibra gerichtlich mit den Bürgermeistern und Räten von Würzburg. Diese sollen die Aufsicht über die Münzen und den Münzmeister führen.
Der Doktor Kilian Münch (Kilian München) erhält 40 Gulden jährlichen Zins auf die Steuern zu Würzburg für die Hauptsumme von 800 Gulden auf Ablösung.
Peter Gans (Peter Gans) macht dem Hochstift Würzburg seine eigene Mühle, im Stadtteil Pleich (Plaichach) gelegen, zu Zinslehen.