5 Pfund Heller gelten 6 Goldgulden. Da die meisten Käufe, Zinsen, Gülte, Wechsel, Schulden, Pfandverschreibungen und andere Verträge auf Pfund Heller als Währung ausgerichtet sind, erfindet man zur Bezahlung der selben einen Wechselkurs. Vor etlichen Jahren hat König Albrecht Bischof Andreas von Gundelfingen 2000 Pfund Heller auf den Reichsteil der Stadt Heidingsfeld (Haidingsfeld) verschrieben. In der nachfolgenden Zeit dient Bischof Otto von Wolfskeel Kaiser Ludwig und empfängt Schaden, wofür ihm der Kaiser 3000 Pfund Heller zu den vorigen 2000 Pfund auf Heidingsfeld vebrieft, sodass das Stift einen Pfandschilling von 5000 Pfund auf Heidingsfeld besitzt. Dieselben 5000 Pfund werden in einer Übereinkunft von König Sigmund und Bischof Johann von Brunn für 6000 Rheinische Gulden angeschlagen. Zeugen sind Markgraf Friedrich von Brandenburg (Marggrauen Fridrichen von Brandenburg), Deutschmeister Eberhard von Saunsheim (Eberharten von Sainshaim) und Graf Ludwig von Öttingen (Graue Ludwigen von Otingen). Daraus wird ersichtlich, dass zu diesem Zeitpunkt 5 Pfund 6 Rheinische Gulden wert sind. Möchte man einen Wertevergleich mit den Münzen zu Fries' Zeit anstellen, so ergibt sich, dass ein Pfund Heller 18 Batzen wert sind. 1544, das Jahr in dem Fries schreibt, sind 5 Rheinische Goldgulden 6 Rheinische Gulden [?]. Ein damaliges Pfund Heller hat den gleichen Wert wie ein Rheinischer Goldgulden 1544.
König Wenzel IV. kauft im Namen der böhmischen Krone das Dorf Prichsenstadt (Brisendorf) und erhält von seinem Vater Kaiser Karl IV. die Freiheit aus dem Dorf eine Stadt zu machen und darin ein Halsgericht aufzurichten. Das Stadtrecht soll dem Stadtrecht von Sulzbach (Sultzbach) entsprechen.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Kaiser Karl IV. zog über etliche Jahre das Dorf Heidingsfeld (Haidingsfeld) von dem Reich an die böhmische Krone und verlieh dem Ort das Marktrecht und ein Halsgericht und andere Stadtrechte und Freiheiten. Er verlieh Heidingsfeld das Stadtrecht und ließ sie mit Mauern, Türmen und Toren befestigen. Wegen den Gerichtsrechten, Gefällen und weiteren Rechten der Würzburger Bischöfe an Heidingsfeld kommt es zum Konflikt mit den böhmischen Amtmännern. Daraufhin verträgt sich Bischof Albrecht von Hohenlohe mit König Wenzel von Böhmen, Sohn Kaiser Karls.
Kaiser Karl IV. möchte die Besitzungen der Böhmischen Krone erweitern, damit er und die Erben von Böhmen Gebiete haben, in denen sie sich ausruhen oder Handel treiben können, wennn sie in den deutschen Landen einen Grafentag oder Reichstag besuchen. So kommen etliche Flecken in der Lausitz, im Vogtland, in Bayern und in Franken an Böhmen. Bischof Gerhard von Schwarzburg muss anerkennen, dass Karl etliche Flecken im Stift Würzburg zustehen, nämlich Heidingsfeld (Haidingsueld), Mainbernheim (Bernhaim), Prichsenstadt (Bristnstat) sowie die Städte Hohenberg und Iphofen (Jphouen). Allerdings werden diese Städte auf Wiederlösung verpfändet. Bischof Gerhard kann Iphofen dann wieder von Kaiser Karl ablösen.
König Wenzel IV. von Böhmen verleiht den Bürgern einen Zoll, um die Stadt zu bebauen.
König Wenzel IV von Böhmen nennt das heutige Prichsenstadt ab dem Jahr 1391 statt Brisendorf nun Brisenstat und bestätigt den Bürgern, die Freiheiten, die ihnen Kaiser Karl IV. verliehen hatte.
Kaiser Karl IV. teilt neben Heidingsfeld und Mainbernheim auch noch mehrere weitere fränkische Orte der böhmischen Krone zu, nämlich Prichsenstadt (Brisenstat), Iphofen (Jphouen), Homburg am Main (Hohenburg am Main) und weitere. Seine Söhne folgen ihm darin allerdings nicht nach, denn König Wenzel IV. von Böhmen, einer seiner Söhne, trinkt laut Fries viel Alkohol und kümmert sich nicht um die Angelegenheiten des Reiches, weshalb man ihn absetzt. Sein Bruder König Sigismund verpfändet die Orte Heidingsfeld und Mainbernheim (haidingsfeld vnd Bernhaim) für 4100 Gulden an den Burggrafen Johann von Nürnberg (Johann von Nurnberg). Dieser hält die Burg zu Heidingsfeld so gut, dass er sich den Pfandschilling von den von Thüngen (Thungen) leihen und sich damit ablösen kann. Im Gegenzug muss er die Stadt Heidingsfeld bei den Herren Wilhelm und Hildebrand von Thüngen (Wilhelm riter und Hiltbrand von Thungen) einsetzen. Diese Praktik wurde von Bischof Johann von Brunn angeregt, in der Hoffnung, die beiden Städte für Würzburg zu gewinnen. Nach dem Tod der Herren von Thüngen vereinbart Bischof Johann von Brunn mit deren Söhnen Balthasar (Baltzar) und Sigmund (Sigmund), dass er die ausstehenden 4100 Gulden bezahlt und dafür die beiden Dörfer erhält. Dafür fehlt ihm allerdings das Geld. Zwei Jahre später versichert Bischof Johann von Brunn, die ausstehende Summe innerhalb der nächsten zwei Jahre zu bezahlen. Er verpflichtet sich, 15 Gulden für 1 Gulden Zins zu zahlen, mit der Bedingung, dass die beiden, so lange die Zahlung läuft, die beiden Orte amtmannsweise innehaben.
Bischof Johann von Brunn ist in den Besitz der beiden Städte Heidingsfeld (haidingsueld) und Mainbernheim (Bernhaim) gekommen. Die Einwohner von Heidingsfeld und Mainbernheim reichen Klage bei König Sigmund ein, weil Bischof Johann von Brunn sie mit seinen Gerichten schwerer belastet als vorher. König Sigmund und Bischof Johann von Brunn sind so zerstritten, dass sie Markgraf Friedrich von Brandenburg (Marggraue Fridrich von brandenburg), Deutschmeister Eberhard von Seinsheim (Eberhart von Saunshaim), Graf Ludwig von Öttingen (Lutwig von Otingen) und Erbmarschall Haupt II. von Pappenheim (Haubt Marschalcken von Bappenhaim) um Streitschlichtung bitten. Sie treffen sich in Nürnberg (Nurenberg) und sprechen nach der Anhörung beider Parteien Recht. Bischof Johann hat den von Thüngen bereits 4100 Gulden und Karl von Heßberg (Carl von hespurg) 2300 Gulden entrichtet. Die alten 5000 Pfund Heller sind für 6000 Rheinische Gulden angeschlagen worden. Das macht insgesamt 7400 Gulden. Die Vereinbarung umfasst folgende Punkte: Die Städte müssen die 4100 Gulden Pfandschilling an die von Thüngen entrichten, sodass Bischof Johann nicht mehr als 4000 Gulden [sic!] auf beiden Städten als Pfandschilling hat. Die Schuldbriefe sind ausgelöst und die Einwohner der beiden Orte sind dem Bischof Johann zu nicht mehr als 4000 Gulden Abgaben verpflichtet. Zweitens klagt der böhmische Kellerer zu Heidingsfeld Bischof Johann den Fronhof zu Heidingsfeld ab. Da ihm sein Urteilsbrief jedoch entwertet wurde, soll er einen neuen erhalten. Den Heidingsfelder und Mainbernheimer Einwohnern wird drittens zugesichert, dass sie weiter nach den bisherigen Rechten und Gewohnheiten leben dürfen. Auch die Gerichtszuständigkeiten bleiben dieselben wie unter Kaiser Karl IV und König Wenzel.
Bischof Johann von Grumbach verbündet sich mit Herzog Ludwig IX. von Bayern-Landshut gegen Markgraf Albrecht Achilles I. von Brandenburg-Ansbach. Dabei werden Regelungen getroffen über die Teilung der zu erobernden Burgen und Städte, namentlich Kitzingen (Kitzingen), Uffenheim (Uffenhaim), Schwabach (Schwabach), Ansbach (Onoltisbach), Gunzenhausen (Guntzenhausen) und Prichsenstadt (Brichstatt).
Jörg Ducke (Ducke) ist ein Feind der Stadt Prichsenstadt (Brichsenstatt).