In Escherndorf, einem Dorf im Amt Prosselsheim (Escherichsdorf. Ain Dorf im Ambt Brassoldshaim (Einfügung sunst gemainiglich Eschersdorf genannt)) verschreibt das Hochstift dem Ritter Eberhard Fuchs von Dornheim (hern Eberharten Fuchsen von Dornhaim riter) auf den Gefällen des Dorfs 6 Pfund Heller jährlich. Damit soll eine Hauptsumme 20 Pfund Heller abgelöst werden, die Eberhard Fuchs von Dornheim im Dienst des Hochstifts als Verlust von Pferden entstand.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Dietrich Zobel von Giebelstadt (Dietz Zobel) und seinem Sohn Wilhelm Zobel von Giebelstadt sowie dessen Erben (sein sune Wilhelm vnd seine erben) 200 Pfund jährlicher Zinsen für eine Hauptsumme von 2000 Gulden auf Wiederlösung. Davon erhalten sie 100 Gulden aus der Bede von Fahr (Farh) und 100 Gulden aus der Bede von Escherndorf (Eschersdorf). Bedingung ist, dass die Schultheißen, Dorfmeister und Einwohner beider Dörfer sich zur Bezahlung verpflichten und für den Handel bürgen. Dieser Handel wurde ohne Wissen des Dechanten und des Domkapitels vereinbart.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg gestattet Abt Nikolaus von Gleißenberg (Niclausen) und dem Konvent des Klosters Münsterschwarzach (Schwartzach) aus Not heraus, ein Haus und den Klein- und Großzehnt, den sie zu Nordheim am Main (Northeim) bei Escherndorf (Eschersdorf) für Wein, Getreide und andere Dinge besitzen, an Abt Georg Möringer (Georgen) und den Konvent des Klosters St. Ägidien (Sant Egideen) zu Nürnberg (Nuremberg) und deren Nachfolgern für 2200 Gulden zu verkaufen. Ein Wiederkauf ist möglich. Darüber wird ein Revers übergeben.
Bischof Johann von Grumbach verschreibt die jährliche Bede des Dorfs Escherndorfs von 100 Gulden Jakob und Lamprecht von Seckendorff-Rinhofen (Jacoben vnd Lamprechten von Seckendorf Rinhofen) für eine Hauptsumme on 2000 Gulden, die zuvor auf Schwarzach verschrieben war.
Nach dem Tod Jakobs von Seckendorf-Rinhofen fällt das Pfand von 100 Gulden jährlich auf der Bede von Escherndorf an Brigitte von Aufseß (Brigiten von Aufsas) und ihre Erben. Bischof Rudolf gibt ihnen eine neue Pfandurkunde.
Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) müssen dem Bischof von Würzburg jährlich 150 Gulden zahlen. Diese zahlen sie als Zinsen an die von Seckendorf-Rinhofen (Seckendorff Rinhofen gnant), die Pfandgläubiger des Hochstifts über die Stadt sind. Aufgrund von Krieg und Missernte ist die Stadt nicht in der Lage, diese Abgabe zu leisten. Daher befreit Bischof Johann von Grumbach sie von der Abgabe gegenüber den von Seckendorf-Rinhofen und verpfändet diesen jährlich 100 Gulden auf Escherndorf (Eschersdorf). Nach dem Tod des Bischofs erlässt sein Nachfolger, Bischof Rudolf von Scherenberg, der Stadt 50 Gulden. Er nimmt jährlich nicht mehr als 100 Gulden von ihnen ein, mit Ausnahme der Abgaben, die sie ihm durch Gerechtigkeiten, Ungeld, Zinsen, Gefällen und andern Dingen leisten müssen. Die Stadt erklärt sich bereit, diese 100 Gulden jählicher Gülte zu leisten. Davon zahlen sie einmalig 50 Gulden zu Cathedra Petri. Danach zahlen sie jählich nur noch 50 Gulden als Leibgeding, bis diejenigen, die diese Abgabe leisten müssen, oder deren Frauen sterben. Diese Personen sind Oswald Berwing (Oswalt berwing) mit 50 Gulden, Konrad Meier (kunen meiner) mit 10 Gulden und Anna Merkler (anna Mercklerin) mit 10 Gulden. Nach deren Tod muss die Stadt wieder jährlich 100 Gulden zu Cathedra Petri bezahlen. Ab diesem Zeitpunkt soll kein Ewiges Geld, Leibgeding oder andere Schuld ohne die Zustimmung des Bischofs verkauft werden.
Bischof Rudolf verträgt die Einwohner von Escherndorf mit denen von Untereisenheim, mit denen sie wegen des Steinbruchs am Rötelberg (Stainburchs am Rotelberg) im Streit liegen.
Auf dem Rötelberg bei Untereisenheim wird ein Steinbruch eingerichtet, in dem man Rotsandstein von hoher Qualität bricht. Aufgrund eines Unwetters entsteht den Bewohnern von Eschendorf durch diesen Steinbruch allerdings ein großer Schaden, weswegen Bischof Rudolf sie von der Bede freispricht.
Bei Rotenberg (Rotelberg) liegt ein Rottelbruch. Aufgrund von Teilen an den Steinen und dem Bruch kommt es zu Uneinigkeiten zwischen den Herren von Jpheisdorf und den Herren von Eisenheim (vntereisentzheim). Wegen dieser Uneinigkeiten setzt Bischof Rudolf von Scherenberg einen Vertrag auf. Dieser besagt, dass die Herren von Eisenheim auf ewige Zeit kein Stein oder Rotel in dem Steinbruch abbauen dürfen. Zudem dürfen sie ihre Felder zwischen der Landstraße, die von Escherndorf (Eschersdorf ) ausgeht, entlang des Steinbruchs und bis zu den Weinbergen der Herren von Püssenheims (prasseltzheim), sowie die Felder zwischen der genannten Straße, dem Steinbruch und dem dort gelegenen Wald für einige Tage nicht bebauen. Der Vertrag wird am 12.03.1472 aufgelöst.