Bischof Rudolf von Scherenberg gibt den Bürgern von Iphofen (Iphouen) eine Ordnung über die Einbringung und Verrechnung des Ungelds und den Eid des Ungelds. Bischof Konrad von Thüngen erneuert und verbessert diese Ordnung.
In dem im vorigen Eintrag genannten Kaufbrief wird die Verteilung des Wein- und Getreidezehnts erläutert. Georg von Crailsheim (Georg von Krailshaim) und sein Schwager Jakob Heimburg (Jacob Hainburg) besitzen vier Teile des Zehnts zu Iphofen (Iphouen), nämlich den Rumele Teil, den Heiden-Teil, den der Vestenberg von Breitenlohe und ein Drittel des Teils von Leonhard von Vestenberg (Lenhart von Vestenberg). Man hat 24 Eimer Wein in der "Teilküfe" und 24 Malter Getreide auf der Tenne. Es folgt eine Aufschlüsselung der Anteile: Der Rume-Teil beträgt 5 Eimer Wein und 8 Malter Getreide. Der Heiden-Teil beträgt 5 Eimer Wein und 5 Malter Getreide. Der Teil der Vestenberg von Breitenlohe beträgt 4 Eimer Wein und 4 Malter Getreide. Das Drittel von Leonhard von Vestenberg beträgt 2 Eimer Wein und 2 Malter Getreide. Fries bemerkt, dass die restlichen 2 Drittel von Leonhard von Vestenberg 1528 von Kaspar von Vestenberg an Bischof Konrad von Thüngen verkauft werden. Außerdem verweist er auf den im vorigen Eintrag beschriebenen Verkauf dieser Teile des Zehnts durch Georg von Crailsheim und Jakob Heimburg an Rudolf von Scherenberg.
Die Hutnacher in der Stadt und im Stift Würzburg organisieren sich in einer Bruderschaft. Bischof Rudolf gibt ihnen eine Ordnung. Bischof Lorenz von Bibra verbessert diese Ordnung. Bischof Konrad von Thüngen bestätigt die Ordnung ebenfalls und gibt den Befehl, sich daran zu halten. Auch Bischof Konrad von Bibra bestätigt die Ordnung.
Bischof Johann von Brunn gibt den Metzgern und Bäckern zu Iphofen (Iphouen) eine Freiheit. Sie müssen keine Zölle bezahlen für das Vieh und das Getreide, das sie in Iphofen verkaufen. Die Freiheit ist wiederrufbar. Bischof Rudolf von Scherenberg gibt ihnen die gleiche Freiheit, ebenfalls auf Wiederruf. Bischof Konrad von Thüngen erneuert die Freiheit ebenfalls.
1525 wird das Ägidienkloster in Nürnberg (Nurenberg) aufgelöst. Der Abt und der Konvent erhalten ein jährliches Deputat vom Rat. Die Nutzungen und Gefälle des Klosters kommen an das Spital. Bischof Konrad von Thüngen lässt den bereits genannten Zehnt, Hof, Zinsen, Gülte und andere Gefälle in Iphofen (Iphouen) durch den dortigen Amtmann Georg von Gnodstadt (Georg von Gnotstat) im Namen des Stiftes einnehmen. Er verkündet, dass diese Dinge dem Kloster zurückgegeben werden sollen, sofern der Abt und der Konvent wieder den Habit annehmen und nach den klösterlichen Bullen und Edikten leben.
Kaspar von Vestenberg zu Rosenberg und Rugland (Caspar von Vestenberg zu Rugling) verkauft Bischof Konrad von Thüngen für 150 Gulden zwei Drittel des Zwölftels des Wein- und Getreidezehnts zu Iphofen (Iphouen) auf Wiederlösung. Die Wiederlösung soll auf Cathedra Petri erfolgen, muss aber ein Vierteljahr vorher angekündigt werden. Fries bemerkt noch folgendes: Wenn man diese zwei Drittel zu dem Drittel des Leonhard von Vestenberg (Linhart von Vestenberg) rechnet, ergeben diese drei Drittel ein Zwölftel am Wein- und Getreidezehnt, das sind 2 Eimer Wein und 2 Malter Korn. Daraus schließt er, dass Johann von Vestenberg zu Schlüsselfelds (Hanns von Vestenberg zu Slusselueld) und Konrad von Vestenberg zu Breitenlohes (Contz von Vestenberg zu Braitenlohe) Anteile am Zehnt von Iphofen 2 Eimer Wein und 2 Malter Korn betragen haben müssen.
Der Bürgermeister und der Rat von Iphofen (Jphouen) berichten Bischof Konrad von Thüngen von der sich verschlechternden wirtschaftlichen Lage der Stadt. Sie bitten darum, die Stadt mit Gnade zu bedenken, damit sie bald wieder florieren kann. Sie bleiben ihm an der Bede der Jahre 1531 und 1532 1000 Gulden schuldig. Bischof Konrad bewilligt ihnen, diese nicht zu zahlen. Außerdem dürfen sie die nächsten 15 Jahre bis 1548 von der 800 Gulden umfassenden Bede 200 Gulden innebehalten. Die so freigewordenen 4000 Gulden sollen dazu genutzt werden, die Stadt wieder zu sanieren und den künftigen Bürgern das Zahlen der Bede zu erleichtern.
Margaretha, die Witwe des Georg Pflieger (Margaretha weiland Georgen pfligers nachgelassene witwe) verkauft ihre Behausung zu Iphofen, (Jphouen) neben dem Einersheimer Tor an der Stadtmauer, mitsamt der scheure und der Kalter Hofstatt und dem anschließenden Garten für 500 Gulden an Bischof Konrad von Thüngen.
Die Mühle Holztal in Wipfeld (Holtztalerm ain mule also genant zu Wipfeld) wird durch Vertrag zur Hälfte dem Bischof von Würzburg und zur anderen Hälfte dem Stift Neumünster zu Lehen gegeben. Dieser Vertrag wurde später genauer festgelegt. Zwischen den Bürgern von Jagstberg (Jagsperg) und den Einwohnern von Mulfingen (Mulfingen) gibt es einen Streit wegen des Viehtriebs und der Erhaltung des Stegs über die Jagst. Dieser Streit wurde von Bischof Konrad von Thüngen geschlichtet.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verpfändet 100 Gulden an jährlichen Kammergefällen, 18 Batzen für einen Gulden und 2000 Geldgulden an Heinrich Wolff von Herbilstadt (Hainrich Wolff von Herbilstatt). Die 2000 Geldgulden, die durch Matthias von Herbilstadt Domherr, in seinem Testament dem Geschlecht von Herbilstadt vermacht wurden, sollen als ritterliches Mannlehen an die zwei ältesten weltlichen Erben vom Hochstift verliehen werden. Unter der Einwilligung Bischofs Konrad von Thüngen wurden die Abgaben an Georg und Philipp von Herbilstadt (Jorg vnd Philips) als Ältesten in der Grafschaft Wertheim angelegt. Heinrich Wolff erhält die Abgaben von den beiden von Herbilstadt und verkauft sie an Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt auf Wiederlösung mit einer Frist, die ein Vierteljahr vor Petri endet. Bei der Auslösung wird die Summe 2000 Gulden wieder eingesetzt.