Wegen anderer Gebrechen, die das Stift mit den Hennebergern hat, ist das Gebrechenbuch zu konsultieren,
Die Grafen von Henneberg (Grauen von Hennenberg) sollen die Vogtei Königshofen (Konigshouen) vom Hochstift Eichstätt zu Mannlehen tragen. Dafür gibt es zwei Belege
Mainberg ist ein Schloss in der Nähe von Schweinfurt über dem Main auf einem Berg gelegen. Es wird vor langer Zeit vermutlich den Markgrafen von Schweinfurt, denen auch die Stadt selbst gehörte, zugestanden. Lorenz Fries weiß nicht genau in welcher Gestalt, doch das Schloss geht von ihnen an die Edelleute der von Ehenheim (Ehenhaim), einem alten, redlichen, reichen und gewaltigen Adelsgeschlecht. Danach geht es an die Familie von Wenkheim (Weinghaim) und von denen an die Grafen von Henneberg (Hennenberg). Der richtige Name des Schlosses lautet Mainberg (Maienberg) und nicht Weinburg (Wainburg), wie es in den kaiserlichen und königlichen Lehenbüchern steht. Die Grafen von Henneberg tragen das Schloss Mainberg, das Zentgericht, den Zoll, den zugehörigen Wald und die Hälfte von Hain (Hain), die Vogtei zu Forst (Forst) und den Wildbann in Schlettach (Schlettach), die zuvor freies Eigentum waren, dem Heiligen Reich zu Lehen auf.
Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshouen) ist ein Schloss und Amt in Rhön-Grabfeld (Grabfeld) gelegen. Es befand sich im Besitz der Grafen von Henneberg (Grauen von Hennenberg), doch durch eine Frau des Adelsgeschlechts kommt es an einen Grafen von Württemberg (Grauen von Wirtenberg), der es dem Hochstift Würzburg verkauft. Im Folgenden wird erläutert, was zu dem Amt gehört.
Es ist möglich, dass die Grafen von Henneberg von König Heinrich VII. ein Erbe erhalten, welches sie in ein fürstliches Amt erhebt und das Mühlrecht auf einem Gut in Münnerstadt (munrichstat) beinhaltet. Dieses nehmen die Grafen von Henneberg nicht an. Deshalb fällt das halbe Küchenmeisteramt zunächst an die Grafen von Württemberg und später an das Hochstift Würzburg.
Graf Otto III. von Henneberg-Botenlaube, seine Frau Adelheid und sein Sohn Albrecht (Graue Ot von Hiltenburg, Adelhaid sein gemahl vnd Albrecht sein sun) bekommen das Schloss Hildenburg (Hiltenburg) von Bischof Hermann von Lobdenburg als Erblehen. Die Henneberger stehen unter dem Schutz und Schirm des Würzburger Bischofs.
Die Grafen von Henneberg und das Hochstift Würzburg haben die Stadt Kissingen (Kiseck) als Lehen. Diese Stadt stellt Poppo von Henneberg-Coburg (G Bop) unter den Schutz von Bischof Berthold von Sternberg (Bertholden von Sternberg) und verbürgt sich dafür, dass dem Hochstift Würzburg dadurch kein Schaden entsteht.
Die Grafen von Henneberg widersprechen der Übergabe von 1298, da der Hof in Bundorf (Buntdorf) ihnen verpfändet gewesen sei. Deshalb wird zwischen ihnen und Bischof Andreas von Gundelfingen ein Vertrag abgeschlossen.
Wendehorst, Alfred (Hg.): Tabula formarum curie episcopi. Das Formularbuch der Würzburger Bischofskanzlei von ca. 1324 (Quellen und Forschungen zur Geschichte des Bistums und Hochstifts Würzburg 13), Würzburg 1957.
Hennebergisches Urkundenbuch, Bd. 1: Die Urkunden des gemeinschaftlichen Hennebergischen Archivs zu Meiningen von 933-1330, hg. v. Karl Schöppach, Meiningen 1842.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshouen) kommt zusammen mit anderen Burgen und Ortschaften durch eine Frau des Adelsgeschlechts der Henneberger an Graf Eberhard von Württemberg (Eberharten von Wirtenberg). Dieser verkauft alles weiter an Bischof Albrecht von Hohenlohe.
Schloss und Stadt Königsberg gehört in alten Jahren den Herren von Henneberg. Zu Fries Zeiten hängt noch ein Wappen der Henneberger am Stadttor. Doch trotzdem besitzt das Hochstift Würzburg die geistliche Gerichtsbarkeit, die Landgerichtsbarkeit und die Zentgerichtsbarkeit und etliche Mannlehen über mehrere Jahre. Schloss und Stadt Königsberg gehen von den Grafen von Henneberg aufgrund einer Hochzeit mit der weiblichen Linie an die Herzöge von Stettin über. Herzog Swantibor III. von Pommern-Stettin (Swantibor zu Stetin und Pomern) verkauft Bischof Gerhard von Schwarzburg und dem Hochstift Würzburg das genannte Schloss und die genannte Stadt für 21.000 Gulden. Bischof Gerhard von Schwarzburg zahlt ihm zunächst 3000 Gulden.