Dietrich Eben (Dietrich Eben)erhält sechs Morgen Weingarten am Falkenberg unter dem Schloss Falkenstein (slos Falckenstain) von Bischof Otto von Wolfskeel zum Lehen.
Der Edelknecht Heinrich von Rebstock (Hainrich von Rebstock Edelknecht) erhält von Bischof Otto von Wolfskeel den Fischzoll auf dem Main zu Würzburg als Lehen. Dies ermöglicht ihm, Fisch an die Fischer von Würzburg zu verkaufen, die den Zoll durch ihre Zunftmeister als Lehen empfangen.
Bischof Otto von Wolfskeel verpfändet den Zehnten von Frickenhausen (Frickenhausen) verschiedenen Chorherren des Neumünsterstifts als Leibgeding.
Nach dem Tod der Bischöfe Wolfram von Grumbach und Hermann II. Hummel von Lichtenberg regiert Bischof Otto von Wolfskeel das Hochstift Würzburg. Er gerät mit Abt Heinrich von Fulda (Abbt Hainrich von Fulde) in eine neue Fehde, die allerdings durch Verhandlung von Graf Berthold X. von Henneberg-Hartenberg (Graue Berthold von Hennenberg) beendet wird.
Gottfried III. von Hohenlohe-Brauneck (Her Gotfrid von Brauneck) verkauft seinen Teil an der Gerichtsherrschaft über Frickenhausen (seinen tail recht vnd gerechtickait zu Frickenhausen) Bischof Otto von Wolfskeel und dem Stift Würzburg für einen nicht genannten Betrag. Da der Anteil an der Gerichtsherrschaft über Frickenhausen ein Reichslehen ist, muss Kaiser Ludwig IV. den Handel bewilligen. Er tut dies und belehnt Bischof Otto damit.
Gottfried III. von Hohenlohe-Brauneck (her Gotfrid von Hohenlohe genant von Brauneck) übergibt Bischof Otto von Wolfskeel einen Kaufbrief über den Verkauf seines Teils der Gerichtsherrschaft über Frickenhausen an das Hochstift.
Die Stadt Röttingen (Rottingen die Stat) halten die Herren von Hohenlohe als Fuldisches Lehen. Als sie sie dem Stift Würzburg verkaufen, verpflichten sich Kraft von Hohenlohe und seine Ehefrau Anna, die Stadt vom fuldischen Anspruch zu lösen und geben Otto von Wolfskeel bis zur Lösung Rechte und Einkünfte an Burgen Langenburg (Langenberg) und Lichteneck (Lichteneck) sowie der Stadt Ingelfingen (Stat Ingelfingen) . Dies betrifft auch Burg und Stadt Möckmühl (Burg vnd Stat Meckmul), die in der Nähe Ingelfingens liegen, sowie alle ihren Einkünften, aber auch den Messen und Geding, wie in der Verschreibung ausdrücklich vermerkt wird.
Die Stadt Röttingen(Rottingen die Stat) wird zusammen mit ihren Dörfern von Abt Heinrich von Fulda dem Stift Würzburg übergeben. Im Gegenzug tragen die Hohenloher Weikersheim (Weickersheim) dem Stift Fulda zum Lehen auf.
Kraft von Hohenlohe und seine Ehefrau Anna verschreiben dem Stift die bereits beschriebenen Güter, Gulten und Zinsen auf den Burgen/Städten Röttingen (Rottungen), Ingolstadt (Ingelstadt), Reichenberg (Reichenberg) und in den Dörfern Riedenheim (Rieden), Eisingen (Eisingen), Sondernhofen (Sondernhofen), Bolzhausen (Bolzhausen), Aufstetten (Aufstetten), Schönstein (Schonstein), Sächsenheim (Sechsenheim), Ingolstadt (Ingelstat), Winterhausen (Wintershausen), Reichenberg (Reichenberg) und in Heidingsfeld (Haidingsfelt).
Bischof Otto von Wolfskeel kauft für 17000 Pfund Heller von Kraft von Hohenlohe und seiner Ehefrau Anna für sein Stift die Burg und Stadt Röttingen (Burg und Stat Rottingen). Dazu gehören die Grundherrschaft und die Gerichtsherrschaft in den Dörfern und Weilern Riedenheim (Ritsheim), Schönstein (Schonstein), Eisingen (Isingen), Sondernhofen (Sondernhofen), Oberhofen (Obernhofen), Bolzhausen (Bolzhausen), Aufstetten (Aufstetten) und Sächsenheim (Sechsenheim) und zwei Kirchsetzen und Gottesgaben Sankt Peter und Sankt Blasius in Röttingen selbst (vnd zwei kirchsetzen vnd got gab Sant petters vnd Sant Blasius daselbst zu Rottingen) mit den dazugehörenden Leibeigenen und anderen Menschen, Gütern, Gebäuden, Höfen, Vorwerken, Wäldern, Weinbergen, Äckern, Wiesen, Weiden, Gewässern, Fischzuchten, Gulten, Zinsen, Zehnten, Beden, Steuern, geschossen, Bannwein, Diensten, Gerichten, Geleitrechten, Zöllen, Herbergen, dem Halsgericht auf der Hart (vnd das hals gericht an der hart) sowie Gerichtsherrschaft, Vogtei und Recht in den oben genannten Dörfern, Weilern und deren Grenzen. Daneben betrifft der Verkauf die Burg und das Dorf Ingolstadt mit der umliegenden Schonung (Burk vnd dorff Ingelstat mit der Schon darumb gelegen), die Dörfer Allersheim und Sulzdorf mit dem Kirchsatz und der Gottesgabe in Kleiningolstadt (ire dorffern Allersheim vnd Sulzdorff mit dem kirchsatz der gots gab zu cleinen Ingelstat) und das Halsgericht in Albertshausen (Halsgericht zu Albrechtshausen) mit der Weingult und dem Recht in Winterhausen (wintershausen) auf Höfe, Häuser, Hofreiten, Weingarten, Zehnten und anderen Gütern in Winterhausen und in der Umgebung sowie der Freiung und dem Recht auf zwei Höfen mit den Leuten, Nutzen, Gefällen vnd Rechten sowie ihrer Burg Reichenberg (vesten reichenberg) mit den Dörfern Hattenhausen und Geroldshausen (mit den dorffern hattenhausen vnd Geroldshausen) mit der Weingult, Zinsen, Nutzen, Rechten und Gewonheiten an Leuten und Gütern zu Heidingsfeld (zu haidingsfelt) und in den vorgenannten Dörfern und auch Reichenberg, ausgenommen die beiden Seen in Herchsheim und Altertheim (die zwen Sehe zu Herichsheim vnd zu Aldersheim) und dem Hof in Sächsenheim, der Frauenhof genant wird (vnd den hofe zu Sechstenheim der Frawen hof gnant) und der Hof in Moos (vnd den hof zu Mose), den sie nicht verkaufen.. Daneben verkaufen sie alle Mannlehen, Burglehen, Zinslehen und andere Lehen, Burgmannschaften in den Burgen Röttingen, Ingolstadt und Reichenberg. Dazu wird bestimmt, dass Bischof Otto alles auslösen könne, was die Herren von Hohenlohe auf den besprochenen Gütern dritten verpfändet haben sollten, wovon ein Hof von Sächsenheim ausgenommen sei, den sie selbst ablösen möchten und von dem sie Morgengabe, Steuer und Zugeld weiter einziehen, wogegen sie auf dieselben Einkünfte aus allen oben genannten Gütern verzichten