Hierauf kauft Bischof Lorenz von Bibra Johann von Bibra (Hansen von Bibra) den Hof ab, der am Rennweg in Würzburg liegt und sich aus drei Hofstätten zusammensetzt. Bischof Konrad von Bibra erwirbt schließlich von Wilhelm Gunzherr (wilhelm ganzhosn) einen weiteren Hof am Rennweg, der direkt neben dem eben genannten liegt und zuvor Jakob Seiler (Jacob Sailers) gehörte. Beide Höfe sind Lehen des Domkapitels. Beide Höfe trägt der städtische Rat, Philipp Aschenberger (philips aschenburger ), als Afterlehen der Dompropstei mit denen der erbliche Anspruch auf eine jährliche Zinszahlung verbunden ist. Diese Zinsen belaufen sich in Bezug auf den erstgenannten Hof auf zwei Pfund, acht Pfennige und vier Martinshühner. Alternativ können an Stelle eines Martinshuhns weitere acht Pfennig entrichtet werden, sodass man auf eine Gesamtsumme von drei Pfund und zehn Pfennige kommt. Die Zinsen für den zweiten Hof belaufen sich auf 16 Pfennige und zwei Martinshühner oder an Stelle eines Martinshuhns 8 Pfennige, sodass man auf eine Gesamtsumme von einem Pfund und zwei Pfennigen kommt. Bischof Konrad von Bibra setzt in Absprache mit dem Domkapitel zu Würzburg und Moritz von Hutten, dem Bischof von Eichstätt, einen Vetrag auf, dass fortan ein jeder Kämmerer die genannten Zinszahlungen an Philipp Aschenberger und seine Erben zu entrichten hat. Bischof Moritz von Hutten und das Domkapitel zu Würzburg schließen zusätzlich einen Vertrag mit Philipp Aschenberger, dass Erbansprüche auf Anteile der Höfe oder Erstattungen so geregelt werden sollen, dass er und seine Erben oder etwaige Lehensmänner im Falle ihres Todes ein Hofgewand erhalten sollen.
Bischof Konrad von Bibra steht in der Schuld von Georg Kilian zu Haßfurt (Georg Kilian zu hasfurt) und verkauft ihm deshalb ein Haus, welches mal Jakob Düring (Jacob durings) gehört hat, für 200 Gulden. Dafür schützen Georg Kilian und seine Nachkommen das Hochstift.
Kilian Reuß, der Stadtsschreiber zu Randersacker (Reuss Kilian etwan Statschreiber zu Randersacker) flüchtet nach seiner Teilnahme am Bauernkrieg an ein fremdes Gericht. Er wendet sich daher an Bischof Konrad von Bibra und wird in Gunst aufgenommen, da er gelobt, im Gebiet des Hochstifts leben, sich niemals gegen dasselbe erheben und sich an geltendes Recht halten zu wollen.
Bischof Konrad von Bibra verpfändet dem Doktor Kilian Münch (Kilian Munch) und den Erben des Sekretärs Johann Pfeiffelmann (Johansen Pfeuffelmans) 40 Malter Getreide, die von zwei Höfen bei Rieden (Rieden) kommen, für 300 Gulden auf Wiederlösung.
Bischof Konrad von Bibra schreibt ein Urteil über 40 Malter Getreidegült für Kilian Münch (kilian Munichen) vor dem Tag des Heiligen Michael. Die 40 Malter sind laut einer Schrift vom 03.10.1547 mit 300 Gulden vergütet und diese 300 Gulden sind dem Hochstift auf Wiederlösung vorbehalten.
Valerian Pfister (valentins pfister) verkauft seine Lehen und Zinsen und bezahlt damit seine Schulden über einige Güter in Brunn (Bron) bei Kleinrinderfeld (Clainrinderfelt) an Bischof Konrad von Bibra für 34 Gulden.
Anna von Bibra (Anna geborne von Bibra) verkauft das Holz des Klosters und sechs Morgen Acker, welche bei Kleinrinderfeld (clein rinderfelt) liegen, unterhalb der Hühnerhaltung und oberhalb der Wohnhäuser, mit allen Rechten an Bischof Konrad von Bibra und seinem Stift für neun Gulden.
Bischof Konrad von Bibra erlaubt den Brüdern Martin und Hartung von Stein zu Ostheim (Martzen vnd hartinten von Stein zu Ostheim), dass sie eine Tierfalle (viheschlupf) durch die Landwehr bei Hildenburg in der Rhön in ihrem Gehölz errichten. Durch die Tierfalle sollen keine Nachteile oder Schäden für die Weide und die Hüteplätze entstehen. Viehtrieb soll auf den üblichen Pfaden weiterhin möglich sein. Falls ein Krieg oder ein Fehde ausbrechen, ist den Erben und Nachkommen der Brüder erlaubt, die Tierfalle wieder auszugraben. Nach dem Ende von Krieg oder Fehde darf die Falle wieder installiert werden. Darüber gibt es einen Revers.
Anna VI. von Bibra (anna geborne von Bibra), Äbtissin von Heidingsfeld (Haidingsfelt), verkauft zwei Hube mit der Vogtei und allen Zugehörungen und Herrlichkeiten von Rohrsee (Rorensehe) an Bischof Konrad von Bibra für 100 Gulden.
Die Grafschaft Rieneck (Grafschaft Rineck) hat lange Zeit das Amt des Erbtruchsess von Würzburg nicht bekleidet. Bischof Konrad von Bibra und Graf Philipp III. von Rieneck (Graf philipsen von Rineck) haben deshalb über das Landgericht und das Hochstift sowohl auf der Seite von Rieneck als auch von Seiten der Hohenloher (loer) und deren Dörfern, kleinen Ortschaften, Höfen und Leuten Vereinbarungen getroffen. Sie halten unter anderem Abmachungen über die Schäden, welche die Bürger von Würzburg (wurtzburg) gegenüber dem Domherren und den Bürgern von Greßhausen (Grashausen), die den Rieneckern unterstehen, verursacht haben und über die Schäden, welche von den Rieneckern gegenüber Würzburg (wurtzburg) hervorgerufen wurden. Ein weiterer Punkt ist der Beschluss des Weidegangs bei Oberleinach (Oberleinach), was zwischen Margetshöchheim (Margethocheim) und Erlabrunn (Erlenbrun) liegt, welchen sich die Bewohner von Oberleinach und Margetshöchheim zu Nutze machen wollten. Diesen Beschluss erhält das Kloster Schönrain am Main und durch Eberhard Rüdt (Eberharten Ruden), den Mainzischen Hofmeister, und Wilhelm von Grumbach (wilhelmen von Grumbach) ist dies alles in einem Vertrag festgehalten.