König Sigmund von Luxemburg (Kunig Sigmund) verpfändet Karl von Heßberg (Carln von Hespurg) 2300 Gulden auf die Flecken Mainbernheim (Mainbernhaim) und Heidingsfeld (Heidingsfeld). Bischof Johann von Brunn zahlt ihm 300 Gulden in bar, für die restlichen 2000 Gulden verpfändet er ihm Stadt und das Amt Ebenhausen (Ebenhausen) mit einem jährlichen Zins von eineinhalb Gulden.
Bischof Johann von Brunn genehmigt den Bürgern zu Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshouen) den Bau und die Nutzung eines neuen Kauf- und Rathauses. Sie tragen das Haus zu Lehen und zahlen dafür einen jährlichen Zins von zwei Gulden. Diese zwei Gulden jährlichen Zinses auf dem Rathaus verpfändet später Bischof Johann von Brunn Apel von Milz (Apeln von Miltz) als Mannlehen. Nach seinem Tod fällt das Mannlehen an seinen Sohn Otto von Milz (Oten von Miltz). Da sich Otto von Milz zu Lebzeiten so hoch verschuldet, verzichten dessen Erben nach dessen Tod auf die Erbschaft und die Gläubiger klagen vor dem Landgericht auf all seine Habe, Güter und Lehen. Die zwei Gulden auf dem Rathaus werden dem Abt Konrad aus Lengerit des Klosters St. Stephan (abbt Conraten zu S Steffan) zugesprochen. Der verkauft diese dem Bürgermeister und Rat zu Bad Königshofen im Grabfeld und einigt sich mit Bischof Rudolf von Scherenberg bezüglich des Lehens. Somit ist das Rathaus wieder frei und ledig.
Nach dem Tod Bischof Johanns von Egloffstein übernimmt sein Nachfolger Bischof Johann von Brunn die Verhandlungen mit Balthasar und Sigmund von Thüngen (beden Jungen von Thungen) und übergibt ihnen eine neue verbürgte Schuldverschreibung für die beiden Flecken Heidingsfeld und Mainbernheim. Diese besagt, dass er ihnen in den nächsten zwei Jahren die Schulden (ausgelegten pfandschullings) zurückzahlt und ihnen in der Zwischenzeit einen Zins von 15 Gulden zahlt. Für diese zwei Jahre sollen sie die beiden Flecken über einen Amtmann innehaben und die Abgaben erhalten. So kommt der Bischof in den Besitz der beiden Flecken. Er zahlt ihnen die Schulden (pfandschilling) nicht auf einmal, sondern verzinst ihnen diese.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet den Hof des Hochstifts zu Mainbernheim (Mainbernhaim) an Hartmut Fuchs von Dornheim (Harunt Fuchsen in Dornhaim) für 500 Gulden. Bischof Johann von Brunn nimmt sich 120 Gulden vom Spital zu Iphofen und auch er verpfändet Hartmut Fuchs von Dornheim den Hof auf Wiederlösung.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet den Hof des Würzburger Hochstifts zu Mainbernheim (Mainbernhaim) mit allem Zugehörigen für 500 Gulden an den Ritter Hartmut Fuchs von Dornheim (Hartmuet Fuchsen zu dornhaim). Darüber gibt es jedoch keine Aufzeichnungen in der bischöflichen Kanzlein (Cancellei). Der Nachfolger (nachfar) des Bischofs, Johann von Brunn, nimmt 120 Gulden vom Spital zu Iphofen und beauftragt dieses, den Hof an sich zu bringen, wobei es die 500 Gulden auslegt. Dem Hochstift Würzburg ist jederzeit eine Wiederlösung für 620 Gulden Hauptsumme möglich.
Durch die Forderungen die Herzog Otto von Pfalz-Mosbach an Mainz stellt und andere Dinge kommt es zum Streit und etlichen Austragungen zwischen den beiden Parteien. Der Pfalzfgraf Ludwig und Bischof Johann von Brunn schlichten in der Angelegenheit in Windsheim (Windshaim). Sie entscheiden, dass dem Herzog das Fastnachsts- und das Sommerhuhn aberkannt werden und sprechen ihm dafür jährlich zwei Fastnachtshühner zu, die er von einem Rotenwein zu Königshofen bekommt. Die Güter, für die Zehntfreiheit gefordert wird, sollen wie zuvor behandelt werden.
Bischof Johann von Brunn schuldet dem Ritter Albrecht Truchsess von Wetzhausen (Albrechten Trugsessen von Wetzhausen riter) 170 Gulden. Dafür verpfändet er ihm das Zentgrafenamt Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshouen) durch einen redlichen und tugendhaften Knecht, welcher vom Bischof den Blutbann zu Lehen trägt. Über sechs Jahre später leiht Albrecht von Wetzhausen dem Bischof weitere 50 Gulden.
Die Bürger der beiden Flecken Mainbernheim (Mainbernheim) und Heidingsfeld (Heidingsfeld) sind unzufrieden über das Versagen (gebrechen) des Bischofs Johann von Brunn, der Burggrafen von Nürnberg und des Königs Sigmund von Luxemburg. Also kommt es zu Entscheiden von Markgraf Friedrich von Brandenburg-Ansbach (Fridrichen von Brandenburg), Deutmeister Eberhard von Seinsheim (Eberharten von Saunshaim Maistere deutschsordens), Graf Ludwig von Öttingen (Ludwigen von Otingen) und Haupt II. Marschall von Pappenheim (Häubten Marschalken von Bapenhaim). Nach dem Verhör der beiden Parteien sprechen sie ein Urteil aus. Die beiden Städte sollen Balthasar und Sigmund von Thüngen (den von Tungen) 4100 Gulden bezahlen, um das Hochstift Würzburg vom Lehen freizukaufen, sodass Bischof Johann von Brunn und dessen Nachfolger in beiden Flecken keinen Pfandschilling mehr haben und die 4000 Gulden und alle anderen Schulden getilgt sind.
Nach dem Tod Graf Friedrichs von Henneberg-Aschach (Fridrichen) leiht dessen Sohn Georg von Henneberg-Aschach dem Bischof Johann von Brunn 2000 Gulden, welche er auf die Schuldverschreibung (pfandschilling) von Sternberg im Grabfeld (Sternberg) und Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshouen) schlägt.
Bischof Johann von Brunn nimmt zusätzliche 550 Gulden Schulden auf die Schuldverschreibung, die Bad Königshofen und Sternberg betrifft, (vnterpfand) von Graf Georg von Henneberg-Aschach (Georgen) auf.