König Karl IV. verleiht allen Geistlichen des Bistums das Privileg, dass sie bezüglich weltlicher Sachen über Laien vor Gericht urteilen dürfen.
Heinrich von Rebstock (Haintz vom Rebstock) erhält das Gericht auf dem Eiermarkt zur Hälfte als Lehen von Bischof Gerhard von Schwarzburg.
Heinrich und Johann von Lichtenstein (Haintz und Hanns von Liechtenstain) erhalten von Bischof Gerhard von Schwarzburg die Besitzungen, welche sie auf der Burg Geiersberg hatten, als Lehen. Die Nachtragshand fügt dem Eintrag Folgendes hinzu: Dietersdorf (Diethersdorff), Wonfurt (Vnfurth), Wasmuthausen (Wasemut), Römmelsdorf (Romischdorff), Kimmelsbach (Kumelsbach) Buch (Buche) Untertheres (Niedern Buch) einen Burgstall, Kleinsteinach (Stainach) und Memmelsdorf (Memelsdorff).
König Karl IV. bewirkt, dass alle Geistlichen des Bistums Würzburg, wenn sie 100 Pfund Gold bezahlen, vor keinem auswäritgen Gericht verklagt und verurteilt werden dürfen. Der Erzbischof von Mainz wirkt dabei als rechtlicher Betreuer und Schutzherr (Conservator).
Nach dem Tod Markgraf Ludwigs V. von Brandenburg fallen dessen Anteile an Schloss und Stadt Gemünden am Main und Rothenfels an die drei Söhne seines Bruders Herzog Stefan II. von Bayern und Pfalzgraf bei Rhein. Stefan II., Friedrich und Johann II. schulden ihrem Schwager Gerlach von Hohenlohe (Gerlach von Hohenlohe) 6000 ungarische und böhmische Gulden. Diese Summe bezahlt Bischof Gerhard von Schwarzburg für die drei Brüder und schlägt sie auf den bestehenden Pfandschilling auf Schloss und Stadt Gemünden am Main und Rothenfels.
Die von Seckendorff-Pfaff (die von Seckendorf pfaffen genant) haben im Ort Gailshofen (Gaultzhoven, sunst Gewaltshofen und Geultzhofen) den Großzehnt und den Kleinzehnt vom Würzburger Bischof zu Lehen. Bischof Gerhard von Schwarzburg gestattet Jakob und Johann von Seckendorff-Pfaff (Hanns und Jacob von Seckendorf), den Kleinzehnt an Peter Kumpf (Peter Kumpf zu Rotenburg) für 210 Gulden zu verkaufen. Dies geschieht unter der Bedingung, dass die von Seckendorff-Pfaff den verkauften Zehnten wieder zurücklösen müssen. Sollten sie dies nicht tun, wird die Ablösung vom Bischof und dem Stift durchgeführt und der verkaufte Teil an Peter Kumpf verliehen.
Erhard von Lichtenstein (Erhart von Liechtenstain) erhält von Bischof Gerhard von Schwarzburg ein Burggut zu Burg Geiersberg, das dessen Vater von Apel von Lichtenstein gekauft hat, und ein burggut hinter Schartenhaus als Lehen.
Nach dem fränkischen Städtekrieg und der Schlacht bei Bergtheim (Berchthaim) kommt es zu einem Einungsvertrag zwischen dem Bürgermeister und Rat der Stadt Gerolzhofen (Geroldshofen) und dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg. Hierfür verweist Fries auf seine eigene Bischofs-Chronik.
Bischof Gerhard von Schwarzburg und Bischof Johann von Egloffstein schulden Dietrich Schott (Dietrich Schot) eine nicht unerhebliche Geldsumme. Um diese Schuld zu begleichen, verspricht ihm Bischof Johann von Egloffstein 736 Gulden und gibt ihm diese in Form einer Verpfändung auf das Schloss, die Stadt und das Amt Geiersberg und den Ort Seßlach (Sesslach).
Bischof Gerhard von Schwarzburg und sein Nachfolger Bischof Johann von Egloffstein verleihen Heinrich Schweblin das Amt eines Freiboten in Geldersheim (Geltershaim) mit Vorbehalt des Widerrufrechts.