Bischof Lamprecht von Bamberg vermittelt zwischen Bischof Gerhard von Schwarzburg und Graf Hermann III. von Henneberg-Aschach (Graue Herman) in einem Rechtsstreit um die Gerichtsherrschaft des Klosters Frauenroth (closter Frawenrod). Er bestimmt, dass die Grafen von Henneberg daran kein Recht haben sollen.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet Konrad Geyer zu Ingolstadt (Contzen Geirn zu Ingelstat) jährliche Einkünfte im Wert von 20 Gulden und 40 Pfund Heller aus den Abgaben von Frickenhausen am Main (Frickenhausen).
Die Kellerei Heidingsfeld (Keler zu Haidingsfeld) nimmt jährlich100 Pfund Heller ein. Dieses Geld verschreibt Bischof Gerhard von Schwarzburg Johann Gundelwein (Hanns Gundelwein) und Johann Hund zu Grünsfeld (Hanns Hund zu Grunsfeld). Sie bekommen außerdem das Schloss Ingolstadt (sloss Jngelstat) verpfändet. Dieses wird durch Bischof Konrad von Thüngen wieder abgelöst. Für weitere Informationen wird auf das Stichwort Jngelstat verwiesen.
Hermann Frank (Herman Franck) empfängt das Haus, das Fraw Neid heißt und in der Judengasse liegt, zusammen (mit dem notfalle) als Lehen von Bischof Gerhard von Schwarzburg. Der Grundzins, den Frank jährlich am 11. November zu leisten hat, beträgt 3 Gulden.
Abt Friedrich von Fulda und sein Konvent einigen sich mit Bischof Gerhard von Schwarzburg darauf, dass er lebenslänglich der Stiftspfleger des Klosters Fulda sein soll und ihrem Stift einen würzburgischen Amtmann (haubtman) überordnen soll, dem die Bürger von Fulda Gehorsam schwören sollen. Darüber erhält der Bischof vom Abt einen besiegelten Revers.
Auch die Bürger von Hünfeld (Hunfeld) übergeben Bischof Gerhard einen Revers, in dem die Zuständigkeit des Würzburger Amtmanns für ihre Stadt festgehalten wird.
Auch die Bürger von Vacha (Vach) übergeben Bischof Gerhard einen Revers, in dem die Zuständigkeit des Würzburger Amtmanns für ihre Stadt festgehalten wird.
Bischof Gerhard von Schwarzburg übergibt Gerlach Wegman (Gerlach Wegman), Bürger zu Heidingsfeld, und seinen Erben den Hof des Hochstifts in Heidingsfeld (Haidingsueld), der "in der Kemnate" genannt wird, für einen jählichen Zinssatz von einem Gulden. Im Gegenzug dafür sind sie für die Einsammlung und Lagerung des Gültweins zuständig.
Bischof Gerhard von Schwarzburg handelt mit König Ruprecht I. aus, dass er diesem gegen die Feinde des Reiches hilft und dieser ihm im Gegenzug 7000 Gulden auf Heidingsfeld (haidingsfeld) und Mainbernheim (Bernhaim) verschreibt, sobald er diese eingenommen hat. Bischof Gerhard verstirbt jedoch kurz nach dem Vertragsschluss. Aus dem Vertrag geht hervor, dass man nicht annimmt, das Kaiser Karl IV. zuvor die Macht gehabt hat, die Orte Heidingsfeld und Mainbernheim dem Reich zu entziehen und der böhmischen Krone zu geben. König Ruprecht steht in der Pflicht, die Dörfer zurückzuholen. Viele schreiben, dass Kaiser Karl den Titel "Mehrer des Reiches" nicht verdiene, da er zu begierig gewesen sei, Gebiete an das Königreich Böhmen zu geben und somit das Erbe seiner Söhne zu vergrößern.
Die Bischöfe Gerhard von Schwarzburg und Johann von Egloffstein verpfänden nacheinander den Herren Fuchs von Schweinshaupten oder Fuchs von Wallburg/Eltmann (Von Sweinshaubten oder Eltmain) viele Güter für 2615 Gulden als Lehen, behalten sich aber die Ablösung vor. Dietrich Fuchs zu Eltmann (her Dietrich) versichert nun dem Bischof Johann von Egloffstein, dass er dem Stift bei der Ablösung der Lehen die verschriebenen Güter wieder geben wolle.