König Albrecht I. verhandelt mit Bischof Andreas von Gundelfingen, dass dieser ihm Hilfe gegen seine Feinde leisten soll, insbesondere gegen König Wenzel II. von Böhmen. Dafür verschreibt er ihm 2000 Pfund Haller auf das Reichsteil zu Heidingsfeld(Haidingsfeld). Andere Herren außerhalb des fuldischen Lehens haben auch etliche Rechte, Gefälle und Nutzungsrechte an der Vogtei. Das Schultheißenamt steht dem Hochstift Würzburg zu. Bischof Iring von Reinstein-Homburg versetzt Otto Schenk von Seinsheim (Ot Schenck) und seiner Frau Gisela geb. von Lembergheim (Geisel sein hausfraw geborne v. Lemberghaim) für ihre Güter, Zins und Nutzung zu Würzburg und anderswo 200 Mark Heller. Er verleiht ihnen das Schultheißenamt zu Heidingsfeld für 20 Mark Silber jährlich aus den Erträgen des Amtes.
Adelheid von Henneberg, die Witwe Grafs Hermann II. von Henneberg-Aschach, und ihr Sohn Heinrich III. von Henneberg-Aschach (fraw Adelhaid Grave Hermanns von Hennenberg verlasene witwe vnd ir sune Grave Hainrich) verkaufen Fuchsstadt, das im 16. Jahrhundert zum Amt Rottenstein gehört (Fuchstat das Dorf im Ambt Rotenstain), mit allen Rechten und Zugehörungen an Bischof Andreas von Gundelfingen für 200 Pfund Heller.
Der Ritter Johann Flieger (Her Hanns Flieger riter) empfängt von Bischof Andreas von Gundelfingen ein Drittel des Zehnten von Forst zum Lehen.
Herr Ludwig von Frankenstein (Her Ludwig von Franckenstain) erhält von Bischof Andreas von Gundelfingen verschieden Mannlehen. Dabei handelt es sich um zwei Zehnten in Ebenhausen (Ebenhausen), den Zehnten von Pfersdorf (Pferdsdorf), das Dorfgericht von Dermbach (Terenbach), neun Huben in Bernshausen an der Kutte (Berleshausen), Leibeigene und Lehen in Urnshausen (Orenhausen) und die Güter, die er zuvor in Roßdorf (Rostorf) besaß und die er dem Bischof anscheinend zum Lehen auftrug.
Gernot Hofschultheiß (Gernot Hofschultais) erhält von Bischof Andreas von Gundelfingen den Löwenhof (Lewenhof), 250 Morgen Ackerland, 3 Morgen Weingärten am vorderen newenberg und das Gericht zu Pleichach als Lehen. Dieses Gericht richtet über die Berufsgruppen der Fleischer (Flachhawer), die Lohgerber (Löber) und die Gärtner (Gertner). Dieses Gericht existiert zu Fries Lebzeiten nicht mehr.
Bischof Andreas von Gundelfingen verpfändet Marquard von Ostheim (Marquard von Osthaim) zwei Hube zu Heinfurt (hainfurt) mit etlichen weiteren Gütern für fünf Mark.
Adelheid von Hohenlohe und ihr Sohn Ulrich von Hohenlohe (fraw Adelhait, und ir sun Ulrich her von Hohenlohe) erhalten vom Bischof und Stift Würzburg Güter in Gerabronn (Gerhiltbrun) zu Lehen.
Bischof Andreas von Gundelfingen verleiht Adelheid von Hohenlohe-Brauneck (frawen Adelhaiten von Brauneck) das Dorf Elpershofen zum Lehen.
Das Speisamt, das Lamprecht von Gerolzhofen (Lamprecht von Geroldshofen)bekleidet und im Amt Gerolzhofen liegt, wird aufgrund der rechtlichen Bestimmungen, die wahrscheinliche bei seiner Besetzung gemacht wurden, wieder ledig. Bischof Andreas zieht es daher wieder ein. Deswegen prozessiert Lamprecht von Gerolzhofen gegen Bischof Andreas, da aber weder er noch einer seiner Vertreter zum vereinbarten Prozesstag erscheint, urteilen die Dienstleute der Kirche, dass Bischof Andreas es zu recht einbehalten habe. Unter den Urteilern befanden sich Friedrich Zobel (Fridrich Zobel), dessen reicher Schwager Konrad von Rebstock (der reich swaigerer Kuns von Rebstok) und Andreas Zobel (Andres Zobel) sowie andere ehrbare Menschen. Laut der Nachtragshand sind von diesem Urteil außerdem betroffen:Gereuth (Gereuth), Brünn (Brunn), Neuses am Raueneck (Newses), Rügshofen (Rügshoffen), Ebern (Ebern), Volkachsmühle (Volkach), Vögnitz (Vognitz), Wustviel (Wüstfilds), Geusfeld (Gülsfelt), Eichelberg (Eichelberg).
Die Markgräfin Anna von Brandenburg (Ann Marggrauin von Brandenburg) verschreibt Bischof Andreas von Gundelfingen 2200 Mark Silber, die dem vorgeschriebenen Edelmetallgehalt entsprechen. Jede Mark wird für 2,5 Pfund Heller gerechnet. Zehn Jahre danach gehen Graf Berhold VII. von Henneberg (Berthold von Hennenberg) und sein Sohn Heinrich (Hainrich) mit Bischoff Gottfried von Hohenlohe einen Vertrag bezüglich etlicher Lehen und Pfandschaften ein. In diesem Vertrag wird eine Mark Silber für 250 Pfund gerechnet.