Der Pfand des Hochstifts, das noch zu lösen ist, findet sich unter dem Stichwort "Widerlosung" (Widerlosung).
Marquard von Ostheim (Marquart von Ostheim) erhält von Bischof Andreas von Gundelfingen eine Hube zu Ostheim (Ostheim). Das Hochstift behält das Recht zur Widerlösung. Es ist unklar, wer diese Hube aktuell besitzt und ob Marquard von Ostheim diese zu Lehen empfängt.
Bischof Otto von Wolfskeel versetzt das Zehntrecht des Hochstifts und das weltliche Gericht über alle Einwohner und Güter zu Rattelsdorf (Rattelsdorff) und zu Medlitz (Meslitz), seien sie besucht oder unbesucht, sowie in dem Gebiet der in dortigen Mark für 400 Pfund Haller an das Benediktinerkloster Michelsberg (closters auf dem Munchberg) zu Bamberg (Bamberg) und dessen Abt Wolfard. Bischof Albrecht von Hohenlohe erhöht die Summe um 400 Pfund auf eine Gesammtsumme von 1000 Pfund Haller würzburgischer Währung, die er sich vom Abt des Klosters leiht, um die Schulden des Sohns seines Bruders Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim (Gerlachen von Hohenlohe) zu begleichen. Nach dieser Abmachung erfolgt die Zahlung in Abstimmung mit dem Domkapitel jedoch in Hellern, goldenen Pfennigen, goldenen und silbernen Turnosen und anderen Münzen. Dem Abt und seinen Nachfolgern ist die Ablösung gestattet.
Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim (Gerlach von Hohenlohe) verkauft die drei Dörfer Sommerhausen (Somerhausen), Winterhausen (winterhausen) und Lindelbach (lindelbach) an Andreas Truchsess von Baldersheim (Endressen Truchsessen) für 4000 Pfund Heller und 700 Gulden aus Gold auf Wiederlösung.
Der Bamberger Bischof Lamprecht von Brunn verkauft Bischof Gerhard von Schwarzburg das Amt Burgebrach (ambt Burgebrach) für 1.400 Pfund Heller auf Widerkauf. Das Kloster Ebrach (closters zu Ebrach) wird von Bamberg für 1.400 Pfund Heller versetzt und der Bürger von Bamberg soll dieses für 300 Pfund Heller auslösen. Sollte dies nicht geschehen, sollen die 1.700 Pfund Heller sobald der Widerkauf getätigt wird abgehen und an die 1.400 Pfund Heller aufgeschlagen werden.
Bischof Johann von Egloffstein bestätigt, dass Dietrich von Heßberg (ditz von Hesling) ein Gut zu Ottenhausen (ottingshausen) und andere Güter an Heinrich Münzmeister aus Karlsberg (Hainichen Muntzmaistern Burger zu Kaburg) und seine Erben für 500 Gulden auf Wiederlösung verpfändet.
Bischof Johann von Egloffstein schuldet Graf Wilhelm II. von Henneberg (wilhelmen von hennenberg) 1000 Gulden. Deshalb verschreibt der Bischof dem Grafen amtmannweise die Dörfer Queienfeld (Querenfelt), Vachdorf (Varhdorf) und Leutersdorf (Leuttersdorff). Diese darf er nutzen. Was noch übrig ist steht dem Bischof zu, solange, bis das Hochstift Würzburg die 1000 Gulden Ablöse zahlt.
Kaiser Friedrich III. verleiht Bischof Rudolf von Scherenberg und seinen Nachfolgern im Amt einen Teil der Vogtei zu Eibelstadt (Eyuelstatt ) samt einem Weingarten an der Zenn (Zan) und dessen Zugehörungen als Reichslehen. Diese Verleihung an den Bischof an Stelle des Domkapitels geschieht auf Bitte von Sigmund II., Heinrich XII., Georg II. und Sebastian Marschall von Pappenheim (Sigmundt Hainrich Georg vnd Sebastian an Marshalk zu Boppenhaim), die diese Lehen bisher zu Reichslehen tragen, da ihre Vorfahren diese zunächst für eine erhebliche Gesamtsumme dem Domkapitel verpfändet und anschließend wieder abgelöst haben. Die Verleihung dieses Regals, das anschließend in die bestehenden Regalien des Hochstifts integriert werden soll, soll zunächst gesondert geschehen.
Bischof Konrad von Thüngen verschreibt Margaretha Passauer, der Tochter von Kilian Passauer (Margarethen Kilian Passawers dochter), und ihrem Vormund 20 Gulden Zinsen auf jeden St. Thomas Tag für 400 Gulden Gesamtsumme. Die Ablösung hat er dem Hochstift Würzburg auf alle Vierteljahre vorbehalten.
Marsilius Prenninger, Doktor eines bischöflichen Kanzlers (Prenninger doctor Marsilius canzlers eines), hat einen Kaufbeleg über 50 Gulden Zinsen auf die Kammergefälle zu einer Gesamtsumme von 1000 Gulden. Dieser Vertrag ist wieder abgelöst.