Herr Albrecht I. von Hohenlohe-Uffenheim (Albrecht von Hohenlohe) war einst Burgmann des Hochstifts Würzburg auf Schloss Hinterfrankenberg, weswegen ihm ein Burggut im Wert von 100 Mark Silber versprochen wurde. Diese 100 Mark Silber fordert sein Sohn Gottfried I. von Hohenlohe-Uffenheim (sein sun her Gotfrid) von Bischof Berthold von Sternberg. Bischof Berthold antwortet ihm, seines Wissens sei das Geld seinem Vater bezahlt worden, was Herr Gottfried verneint. Beide Parteien einigen sich auf folgenden Vergleich: Gottfried von Hohenlohe leiht Bischof Berthold 400 Pfund Heller in Bar, wofür Bischof Berthold ihm das Schloss Hinterfrankenberg mit allen seinen Besitzungen, ausgenommen nur die Mannlehen, für 400 Pfund Heller und 100 Mark Silber verpfändet. Dies geschieht allerdings mit der Bestimmung, dass Gottfried von Hohenlohe das Pfand wieder verliere, falls sich herausstellen sollte, dass sein Vater die 100 Mark Silber oder ein Gut dieses Werts erhalten habe.
Bischof Gerhard von Schwarzburg und das Geschlecht von Grumbach-Wolfskeel (die von Grumbach und Wolfskelen) vertragen sich nach einem Streit über die Abgabe der Bede und die Leibeigenen zu Burggrumbach (Grumbach), Unterpleichfeld (Niderblaichueld), Bergtheim (Berchthaim), Rimpar (Rimpar), Rupprechtshausen (Ruprechtshausen), Hilpertshausen (Hilpelshausen).
Die Vogtei von Versbach fällt zu drei Vierteln in die Zuständigkeit des Stifts Haug und zu einem Viertel in die der Herren von Grumbach. Darüber wird von Bischof Gerhard von Schwarzburg und Friedrich von Wolfskeel (Fridrich Wolfskel) ein Vertrag aufgesetzt, der regelt, dass kein Bischof von Würzburg von den Untertanen des Stifts Haug Bede verlangen sollte, weil die Vogtei geteilt wird.
Der Tragbote Klaus Gottschalk (Tragbot Gotschalck, Claus Gotschalck von Cralak) und Bischof Johann von Egloffstein einigen sich nach einem Rechtsstreit. Daraufhin gibt Klaus Gottschalk dem Bischof für 100 Gulden eigene Güter, die er dann vom Bischof als Lehen erhält.
Nach dem Tod von Dietrich und Wilhelm Zobel von Giebelstadt erbt Wilhelms namentlich unbekannte Tochter, die Ehefrau Georgs von Rosenberg (Wilhelmen Zobels dochter Georgen von Rosenbergs hausfrawen), die Rechte an der Pfandschaft. Sie und ihr Mann verkaufen die 100 Gulden, die sie aus der Bede von Fahr (Farhe) erhalten, dem Propst, Dechant und Kapitel von Stift Haug für 1000 Gulden Hauptsumme. Das Stift Haug erlässt den Einwohnern von Fahr davon 40 Gulden jährlicher Bede, weswegen sie nur noch 60 Gulden jährlich einziehen. Allerdings verstehen sie diese Bede als ihr Eigengut und wollen dem Stift Würzburg sein Wiederkaufsrecht nicht zugestehen. Bischof Rudolf geht gegen die Entfremdung der Bede rechtlich vor und holt die Zustimmung des Domkapitels ein, notfalls das Stift Haug vor Gericht anzuklagen und auch die Prozesskosten gegen das Kloster geltend zu machen. Der Konvent des Stifts Haug möchte es nicht auf einen Rechtsstreit mit seinem Landesherrn ankommen lassen und bittet ihn darum, die Sache durch Verhandlungen beilegen zu können, was auch geschieht. Die Einigung bestimmt, dass die Einwohner von Fahr in Zukunft eine Bede in Höhe von 80 Gulden leisten sollen, wovon der Bischof und das Hochstift die eine Hälfte und Stift Haug die andere Hälfte erhält. Allerdings wird ebenfalls bestimmt, dass es dem Bischof oder seinen Nachfolgern möglich sein soll, die Bede aus dem Nutzungsrecht des Stifts Haug zu lösen, indem er diesem 700 Gulden bezahlt. Wenn dies geschieht, ist das Hochstift berechtigt, wieder die ganze Bede von 100 Gulden jährlich in Fahr zu erheben. Beide Parteien nehmen diese Einung an. In den folgenden Jahren löst Bischof Rudolf die Bede nach den eben erwähnten Bestimmungen aus.
Hieronymus Zobel von Guttenberg (Jeronimus Zobel) hat Ansprüche auf dem Achtel am Ort Guttenberg (Gutenberg), das Bischof Lorenz von Bibra von Klaus Zobel gekauft hat, weshalb es zum Streit kommt. Der Streit wird schließlich geklärt. Die Nachtragshand erwähnt zusätlich einen Hof in Eßfeld (Eisfelt hoff).
Es kommt zum Streit zwischen Bischof Konrad von Thüngen und den Förstern des Gramschatzer Waldes, Wilhelm, Johann, Silto und Georg von Grumbach (Wilhelm, Hanns Silt und Georg von Grumbach als Forstere des Cramschits), wegen des Rechts im Wald Holz zu schlagen. Der Streit wird dann unter Konrad von Thüngens Nachfolger, Bischof Konrad von Bibra, beigelegt.
Bischof Konrad von Bibra und Wilhelm von Grumbach (Wilhelm von Grumbach) einigen sich nach einem Streit um den Wildbann, der Grenzen und der Befestigung von Wegen im Gramschatzer Wald (uff dem Cramschnis). Der Vertrag wird im Anschluss noch einmal verändert.
Bischof Konrad von Bibra und Wilhelm von Grumbach (Wilhelm von Grumbach zu Rimpar) einigen sich nach einem Streit über das Weide- und Jagdrecht im Gramschatzer Wald (Cramschit).
Bischof Friedrich von Wirsberg schlichtet einen Streit zwischen Reinhard von Kere (Reinhart von der Kere), der als Propst das Kloster Wechterswinkel (closter Wechterswinkel) vertritt, und Christof von der Tann (Christoff von der Than) und Christof von Ostheim (Christoff von Osthaim), der als Vormund Konrad von der Tann (Conrad von der Than) vertritt. Es wird eine Vereinbarung getroffen, dass ein Grenzstein an der Ackergrenze (anwandung) zwischen Ober- und Unterwaldbehrungen gesetzt werden soll, um Besitzrechte zu trennen, da die Dorfgemeinde Unterwaldbehrungen und Güter in der Wüstung Gerlachs, die zum Kloster Wechterswinkel gehört, teils pachtet, teils erbliche Güter innerhalb der Wüstung besitzt. Der Grenzverlauf soll die Els (Elle) entlang führen.