Kraft II. von Hohenlohe-Weike (Craft von Hohenlohe) und sein Sohn Kraft III. von Hohenlohe-Weike (Craft sein sun), die auch einen Teil von Kitzingen (kitzingen) besaßen, geloben gegenüber Bischof Otto von Wolfskeel, den Burgfrieden zu wahren. Zudem übergeben sie ihm einen Brief, der besagt, dass sie und ihre Nachkommen auch gegenüber nachfolgenden Bischöfen ihren Anteil und ihre Rechte nicht überschreiten werden.
Nach dem Tod von Bischof Gerhard von Schwarzburg wird Johann von Egloffstein zum Bischof gewählt. Zwischen ihm und dem Burggrafen Friedrich (Burggraue Fridrichen) und Johann (Bruggraue Johannsen) von Nürnberg gibt es immer wieder Streitigkeiten, an denen sie sich gegenseitig die Schuld geben. Bischof Johann von Egloffstein löst dann einen Teil Kitzingens von dem Rittergeschlecht der Schwegerer aus. Die Burggrafen von Nürnberg gestatten ihm die Erbhuldigung der Bürger von Kitzingen. Ein weiterer Teil von Kitzingen (kitzingen) ist an die Schwegerer von dem Geschlecht von Hohenlohe verpfändet und das Recht auf Auslösung wird an das Stift Würzburg übertragen, was auch vertraglich festgehalten ist. In dieser Sache schlichten der Bischof Albrecht von Bamberg, der Bischof Friedrich von Eichstätt und Friedrich III. Schenk von Limpurg. Sie beschließen, dass beide Parteien vertraglich jeweils drei Zusätze aufstellen. Es wird sich darauf geeinigt, dass sich alle an diese halten und zur Bezeugung des Vertrags sieben Männer auszuwählen.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet Weiprecht von Grumbach außerdem 1200 Gulden auf der Bede und weitere Gefällen des Dorfes Kürnach (Kurnach) mit Bürgen. Fries gibt an, keine Einsicht in dieses Dokument gehabt zu haben. Diese Verpfändung geht nach dem Tod Weiprechts von Gumbach an dessen beide Sohne, den Ritter Johann von Grumbach (Hansen) und Herrn Peter von Grumbach (Pettern). Nach dem Tod Bischofs Gerhard von Schwarzburg geht Johann von Grumbach mit den beiden Schuldverschreibungen zu Bischof Johann von Egloffstein (Johansen von Egloffstein) und stellt auf Grund erlittenen Schadens Forderungen. Diese gesteht ihm Bischof Johann von Egloffstein nicht gänzlich zu. Es kommt zu Unklarheiten auf beiden Seiten, die durch Eberhard von Grumbach (Eberharten) aus Rimpar, Eberhard von Grumbach (Eberharten) aus Bamberg (Bamburg) und Reicholf von Elm (Reicholfen von Elma) geklärt werden. Sie entscheiden, dass Johann von Grumbach die zwei Schuldbriefe und 260 Gulden an Bischof Johann von Egloffstein übergibt. Dafür gibt Bischof Johann von Egloffstein ihm und seinem Bruder Peter drei Schuldbriefe über 1500 Gulden. Solange die Schulden ausstehen erhalten die beiden Brüder und ihre Erben den Getreidezehnt des Dorfes Kürnach sowie 60 Gulden jährlich auf der Bede.
Bischof Johann von Brunn einigt sich mit Peter von Grumbach (Pettern von Grumbach) über eine Summe von 648 Gulden. Davon bezahlt er 448 Gulden bar. Er verbürgt sich für die übrigen 200 Gulden. Dem Bruder Johann von Grumbach (Hansen von Grumbach) ist das Recht vorbehalten dieses Geld einzuvordern.
Johann Kühn (Hans Küen) aus Binsfeld (Bilsfelt) wird wegen etlicher Vorderungen, die er an die Einwohner von Binsfeld richtet, zum Feind (vheinde) des Würzburger Hochstifts. Der Streit kann von Adeligen geschlichtet werden.
Angeblich sind die Herren von Hohenlohe ( heren von Hohenlohe) Erbtruchsessen des Stifts Würzburg und des Herzogtums Franken gewesen. Von den Älteren ist gesagt worden, dass die Grafen von Rieneck (Grauen von Rienek) die Erbtruchsessen gewesen sein sollen und sich deshalb auch über Amtsangelegenheiten, Gefälle und Nutzungsbedingungen mit dem Stift gestritten. Bischof Konrad von Thüngen und sein Bruder Bernhard von Thüngen (Bernhart von Thungen) haben es vertreten und sich mit Graf Philipp III. von Rieneck geeinigt. Die Grafen von Rieneck erhalten das Amt als Mannlehen, das auch an die Ehemänner der Töchter übergeben werden kann. So sollen die von Rieneck bis auf ewige Zeit Erbtruchsessen des Stifts und des Herzogtums sein und das Amt mit seinen Rechten, Gerechtigkeiten und Herrlichkeiten von einem Herr zu Würzburg empfangen, tragen und verdienen.
Konrad von Thüngen und sein Bruder Bernhard von Thüngen, den er zum Küchenmeister ernannt hat, einigen sich, dass mit dem Küchenmeisteramt das Fischrecht, das Triebrecht für Schafe, die Küchenspeis. Im Falle eines Konflikts mit anderen Ämtern soll eine Einigung erstrebt werden. Die bischöfliche Kammer hat einen Betrag von 50 Gulden an den Küchenmeister zu entrichten, bis diesem ein permanentes Mannlehen verliehen wird, das mindestens denselben Ertrag bringt.
Bischof Konrad von Bibra einigt sich mit den Herren von Grumbach, die ein Forstamt in Gramschatz (Cramschnit) haben, über die Abholzung und Vergabe des Brenn- und Bauholzes in Gramschatz.
Der Altbürger Balthasar Kühlwein (Balthasar Kulwein) aus Würzburg und Thomas Holzauer (Thomas Holtzhauer) aus Augsburg liegen miteinander im Streit. Dieser wird durch den Bischöflichen Rat geschlichtet.
Bischof Konrad von Bibra einigt sich mit Graf Philipp von Rieneck (Graue philipsen von rineck), dass künftig das Erbküchenmeisteramt von ihm und seinen Nachkommen als Erbtruchsessenamt zu Mannlehen getragen wird.