Die Grafschaft von Graf Ludwig von Rieneck (Graf Ludwig von Rineck) liegt im Bistum Würzburg und Herzogtum Franken. Zudem sind die Grafen von Rieneck Landesherren. Dies geht aus einem Urteilsbrief, welcher zu Lebzeiten von Bischof Andreas von Gundelfingen verfasst wurde, hervor.
Domherr Graf Albrecht von Wertheim (Graue Albrecht von Werthaim) wird zum Stiftspfleger in Würzburg ernannt. Er lässt Pfennige prägen, die das Wappen und die Fahne des Herzogtums Franken zeigen.
Im Hochstift gibt es eine Kopie zum obersten Jägermeister des Hochstifts Würzburg und des Herzogtums Franken. Es ist angegeben, wo sich Informationen zu Astheim (Ostheim) aus dem Jahr 1434 befinden. Friedrich von Schwarzenberg (Friderich der iunger) gibt an, dass seine Eltern das Jägermeisteramt innehaben. In einem Brief zum Bernheimer walds für das Jahr 1535 befinden sich Informationen dazu.
Als der Dechant und das Domkapitel das königliche Urteil dem Bürgermeister und dem Rat zu Würzburg (wirtzburg) verkünden, setzen diese ein Schreiben auf und schicken zwei ihrer Ratsfreunde zu den Grafen, Rittern und Knechten des Hochstifts Würzburg. Als sie sich bei Haßfurt (Hasfurt ) versammeln, bitten sie den Rat um Anweisungen, wie sie sich nun am besten verhalten sollen. Der Bürgermeister und der Rat zu Würzburg geben ihnen und ihren Gesandten die Information weiter, dass sie das Urteil von den Herren des Domkapitels, die den Heißbrief des Königs empfangen haben, erhalten haben. Sie verkünden, dass der König, Friedrich II., nun der oberste Vogt des Hochstifts und der Lehensherr des Herzogtums Frankens (Franken) ist. Zudem hat der König die Regalien an den Pfleger des Hochstifts, Gottfried IV., Schenk von Limpurg, verliehen. Die Mitglieder der Ritterschaft, als gehorsame Untertanen des Heiligen Römischen Reichs, nehmen Gottfried IV. als Pfleger des Hochstifts an. Sie dürfen ihre, durch den Bischof empfangenen Lehen behalten, müssen aber nun dem Pfleger gehorsam sein. Der Heißbrief wurde von zwei Grafen von Henneberg (Hennenberg) , Castell (Castel), Weinsberg ( Weinsberg), Schwarzenberg (Schwartzenberg) und anderen Adligen besiegelt.
Nach diesem Beschluss lässt Bischof Gottfried die Münzen, nämlich Schilling, Pfennige und Heller, prägen. Die Schilling haben die Hälfte des Würzburger Gewichtes. 103 davon entsprechen einer Mark und haben eine graue Farbe. Ein Schilling gilt sechs neue Pfennige und 25 davon einen rheinischen Gulden, was fünf Pfund entspricht. Auf der einen Seite ist der Heilige Kilian unter einem Tabernakel mit der Umschrift "St. Kilianis" zu sehen. Auf der anderen Seite ist ein geviertes Schild zu sehen: Es trägt den Rechen des Herzogtums Franken vermischt mit dem Panier und das Wapppen des Bischofs Gottfried Schenk von Limpurg sowie die Umschrift "Moneta argentea Herbipolen".
Kaiser Maximilian I., die Fürsten und die Herzöge von Sachsen (Sachsen) schicken eine Botschaft nach Franken (Francken). Sie tragen eine Werbung vor dem Würzburger Domkapitel vor. Sie fordern, dass Herzog Friedrich III. von Sachsen (Hertzog Friderichen zu Sachsen) zu einem Koordinator und Administrator im Hochstifts ernannt werden soll. Sowohl ihre Werbung als auch die Antwort des Domkapitels sind registriert.
Bischof Konrad von Thüngen erhält von Kaiser Karl V. einen Brief, in dem der Kaiser seine Verleihung der Regalien, Lehen und weltlichen Rechte des Bischofs und des Hochstifts bestätigt und ersucht Bischof Albrecht von Brandenburg ( albrecht Bischof zu Maintz), Friedrich III., Herzog von Sachsen (Friderich hertzog zu Sachsen), seinen Bruder Johann, Herzog von Sachsen (Hertzpg Hans sein bruder), Joachim I. Nestor, Markgraf von Brandenburg (Joachim Marggraf zu Brandenburg), Bischof Georg Schenk von Limpurg (Brag Bischof zu Bamberg), Georg den Bärtigen, Herzog von Sachsen (Georg hertzog zu Sachsen) und Johann Kasimir, Herzog von Sachsen-Coburg (Casimir) um ihre Meinungen zur Verleihung des Herzogtums Franken, zusätzlich zu den Lehen des Hochstifts, an Bischof Konrad von Thüngen. Mit dieser würden fürstliche Herrschaftsrechte einhergehen, die Schlösser, Städte, Herrschaften und die Landgerichtsbarkeit umfassen würden. Bischof Konrad von Thüngen verweist in diesem Kontext auf die gewohnheitsmäßige Verleihung dieser Rechte und Lehen an seine Amtsvorgänger und die Tatsache, dass Kaiser Maximilian I. ihm die Verleihung dieser Rechte und Lehen zugesagt hat. So kommt es zu Worms (wormbs) tatsächlich zur beschriebenen Verleihung und das sogar ohne jede Vorbehalte. So erhält Bischof Konrad von Thüngen vollständig und unabänderlich das Herzogtum Franken samt den Obrigkeite, Gerichtsbarkeiten und Gerechtigkeiten.
Kaiser Karl V. übergibt Bischof Konrad von Bibra zu Regensburg (Regensburg) in der Kaiserlichen Kammer eine offzielle Deklaration seiner Regalien. Obwohl die bischöflichen Vorgänger im Amt ihre Regalien vor dem Kaiser in kaiserlicher Zierde in seinem Lehnstuhl und unter der Blutfahne und den Fahnen des Hochstifts Würzburg und des Herzogtums Franken empfangen haben, soll die Verleihung, die in der Kammer vollzogen wird, von gleicher Bedeutung sein, als wäre sie unter freiem Himmel, in kaiserlicher Zierde und unter den genannten Fahnen vor dem Lehnstuhl des Kaisers geschehen.
Kaiser Ferdinand I. übergibt Bischof Friedrich von Wirsberg zu Augsburg (augsburg) eine Deklaration seiner Regalien. Diese Belehnung findet jedoch, anders als bei seinen Vorgängern im Amt, in der Kaiserliche Kammer statt. Seine Vorgänger im Amt erhielten ihre Regalien unter freiem Himmel und der Blutfahne sowie den Fahnen des Hochstifts und des Herzogtums Franken, während der Kaiser auf seinem Lehnstuhl saß. Die Verleihung der Regalien soll jedoch, trotz der unterschiedlichen Form der Verleihung, von gleichem Wert sein.