Gottfried von Dettelbach (Gotz von detelbach) empfängt von Bischof Wolfram von Grumbach ein Drittel des Zehnts von Nenzenheim (Nentzenhaim) zu Mannlehen.
Bischof Johann von Egloffstein gestattet es Apel von Milz (Apeln von Miltz) den Teil des Ungelds, den das Hochstift Würzburg zu Münnerstadt (Münrichstat) besitzt, für 800 Gulden abzulösen. Der Bischof verleiht ihm dieses Ungeld zu Mannlehen, mit der Bedingung, dass er oder einer seiner Nachfolger dieses für 1000 Gulden wieder von ihm oder seinen Erben an das Hochstift bringen könne. Von diesen 1000 Gulden sollen dann 500 Gulden im Stift angelegt werden und zu Lehen empfangen werden.
Nachdem der Vogt Otto von Salzburg (Ot voit) stirbt, kommt der Hof Mühlbach (Mülbach) über Bischof Johann von Brunn an Adolf Marschall von Brauneck (Adlofen Marschalken von Brauneck). Fries gibt an, keine Informationen darüber zu besitzen, wie und wann genau der Hof an Adolf Marschall von Brauneck kommt. Jedoch liegt vor, dass der Bischof Adolf Marschall von Brauneck 200 Gulden gibt, um den Hof umzubauen. Außerdem verleiht Bischof Johann von Brunn ihm den Hof später zu Mannlehen und, falls dieser ohne Erben stirbt, bekommt dessen Nachfolger den Hof für 1400 Gulden verpfändet.
Bischof Johann von Brunn verleiht Apel von Lichtenstein (Apel von Liechtenstain) und dessen männlichen Erben die Vogtei und die Verantwortung für die Dörfer, Leute und Güter, die in Müncheigen (Münchaigen) bei Seßlach (Sesslach) gelegen sind, zu Mannlehen.
Bischof Rudolf von Scherenberg gibt Johann Bigau (Hannsen Bigau) ein Haus im Dorf Mürsbach (Mirsbach), welches des Hochstifts Eigentum und sein Mannlehen ist, zu Zinslehen. Dafür übergibt Johann Bigau dem Hochstift ein Haus.
Dietrich von Thüngen (Dietz von Thungen) hat etliche Güter, Nutzungsrechte und Gefälle bei und um Binsfeld (Binsfeld) im Amt Arnstein (Arnstain) von der Herrschaft Henneberg-Römhild (Hennenberg zu Römhilt) zu Mannlehen inne. Diese werden Müdesheimer Güter (Mutishaimer güter) genannt. Als Bischof Rudolf von Scherenberg das Schloss Binsfeld von Georg von Lichtenstein (Georgen von Liechtenstain) an das Hochstift löst, zieht er die Müdesheimer Güter mit ein. Dies ärgert nicht nur Dietrich von Thüngen, sondern auch Graf Otto von Henneberg-Aschach-Römhild (Ot von Hennenberg). Beide Parteien sind mit ihren Positionen im Recht, doch der Bischof verträgt sich mit Dietrich und entschädigt ihn mit anderen Gütern. Damit auch Graf Otto als Dietrichs Lehnsherr einwilligt, verpfändet der Bischof ihm jährlich 15 Gulden Zinsen auf der Bede zu Arnstein (Arnstain) als Mannlehen. Diese Zinsen darf der Graf solange einnehmen, bis der Bischof ihm ein Rittermannlehen verleiht, das 300 Gulden wert ist, oder ihm 300 Gulden in bar auszahlt, welche der Graf oder dessen Erben anlegen und dann vom Hochstift Würzburg zu Mannlehen empfangen.
Wie sich Bischof Rudolf von Scherenberg mit Dietrich von Thüngen (Dietzen von Thungen) verträgt, was er ihm für die Müdesheimer Lehen (Mutishaimer lehen) gibt und wie Dietrich verspricht, sich vom Hochstift Würzburg eigene Güter für 600 Gulden zu Mannlehen geben zu lassen, ist registriert.
Gottfried von Fulbach (Gotz von Fülbach) trägt einen Kleinzehnt in Wolfsbach (Wolfsbach) vom Hochstift Würzburg zu Mannlehen. Diesen übereignet er dem Hochstift. Dafür erhält Gottfried von Fulbach von Bischof Lorenz von Bibra die Erlaubnis des Hochstifts Fischwasser zu Mürsbach (Mirsbach) ein Leben lang zu nutzen. Darüber übergibt Gottfried von Fulbach ein Revers.
Leonhard Saalmann (Linhart Salman) erhält einen Hof zu Mühlhausen (Mulhausen) im Amt Schlüsselfeld (ambt Schlusselueld) zu Mannlehen. Diesen muss er beziehen und bewohnen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft des Hochstifts Anteil am Zehnt zu Memmelsdorf (Memesdorff) und die Hälfte des Anteils am Zehnt zu Rothenberg (Rottenberg) ohne Vorbehalte und mit Bewilligung seines Domkapitels an Sebastian von Lichtenstein (Sebastian von Lichtenstain), seinen Amtmann zu Bramberg. Im Kauf der beiden Dörfen, die in der Zent Seßlach (Seslach) liegen, sind die Rechte und Gerechtigkeiten zu Dorf und Feld mit inbegriffen, so wie das Hochstift diese damals von Wilhelm von Memmelsdorf (Wilhelmen von Memelsdorff), als Letztem seines Geschlechts, erhalten. Sebastian von Lichtenstein empfängt mit der Erlaubnis von Johann und Konrad von Milz (Hansen vnd Contzen von Miltz) dies alles für 1800 Gulden vom Hochstift Würzburg zu Mannlehen.