Den Zehnten in Ergersheim tragen die Grafen von Castell als Lehen des Stifts Würzburg. Graf Hermann und seine Ehefrau Sophia (Grave Herman vnd sein hausfrawen Sophien)schenken ihn aber mit Bewilligung Bischof Irings von Reinstein-Homburg dem Johanniterorden, speziell der Kommende Würzburg. Dafür erhalten sie das Dorf Greuth (das dorf Gereut vnter Castel) als Lehen für ihr Geschlecht.
Flügelau (Flugelaw) war eine Grafschaft. Ihr letzter Graf Konrad, (Grave Conrat der letzer) empfängt sie als Lehen des Stifts, das nach dem Aussterben seines Geschlechts von den Grafen von Hohenlohe getragen wird. Das Lehen besteht aus dem Schloss Kirchberg (Kirchberg das Sloss), das über 30 Pfund Heller järhlicher Grundzinsen verfügt, dem Kirchsatz der Kapelle im selben Ort, dem Kirchsatz auf den Pfarreien von Ilshofen (Vlleshofen), Roßfeld (Rossveld), Honhardt (Hohenhart), Ruppertshofen (Rutprechtshofen) und Wolpertshausen (Vffkershausen). Außerdem gehören zu diesen Herrschaftsrechten der Zoll von Wolpertshausen, das dortige Gericht an Mariae Himmelfahrt und Mariae Geburt und andere verpfändete Güter in derselben Ortschaft sowie Afterlehen in Ruppertshofen, das Dorf Niedersteinach (Niderstainach ain dorflein), eine Hube in Forst (ain hub zu Forst), eine Mühle und verschiedene andere Güter in Hessenau (Hasenaw), den halben Zehnt der neuen Rodung am Eichenwald zu Lendsiedel (Lentsidel), die Hälfte des Zehnten von Utzstetten (Utsteten), den ganzen Zehnten von Dietenhof (Dietenhoven), den Zehnten von Schlechtbach (Slurtzbach), die Gerichtsbarkeit von Mistlau mit der Vogtei über das Kloster in Mistlau (die gerichtbarkait zu Mistelaw sambt der vogtei vber die clause daselbst), den Zehnten am Schlagschatz von Jagstheim (den Leger Zehenden zu Jagshaim). Daneben enthält das Lehenbuch Bischof Albrechts von Hohenlohe noch Verweise auf die Kirchsätze von Lichtel (Liehenthal), Münster (Munster), Oberstetten (Obernstetten), Pfitzingen (Pfutzich), Rüsselhausen (Rusoldtshausen), Edelfingen (Ottelfingen), Oberbalbach (ObernBalbach), Wüstenrot (Wuestenrodt), Oberschüpf (Schüpff), Rot (Rodt), Altenmünster (Altenmunster), Tiefenbach (Tyrenssach), Wallhausen, wie Würzburger Quellen nahelegen (Wogelhausen so Hansen Herbarts zu Wirtzburg umb in ihrem Hause ernend).
Der Ritter Johann Flieger (Her Hanns Flieger riter) empfängt von Bischof Andreas von Gundelfingen ein Drittel des Zehnten von Forst zum Lehen.
Das Drittel des Zehnten in Forst, ein Dorf, das im Amt Mainberg liegt (Forst ain dorf im Ambt Mainberg), nimmt der Ritter Konrad von Heldritt (Conrat von Heldrit riter) von Bischof Gottfried von Hohenlohe zum Lehen.
Konrad von Stall (Conrat von Stall) empfängt ein Drittel des Zehnts von Forst als Lehen.
Der Ritter Johann von Wenkheim (Hanns von Wenkhaim riter) erhält ein Drittel des Zehnten im Dorf Forst von Bischof Wolfram von Grumbach zum Lehen.
Das Drittel des Zehnts von Forst erhält Johann von Wenkheim von Bischof Hermann Hummel von Lichtenberg zum Lehen.
Unter Bischof Hermann Hummel von Lichtenberg verkauft der Ritter Konrad von Heldritt (Her Conrat von Heldrit riter) sein Drittel des Zehnts von Forst an Apel Fuchs von Haßfurt bzw. Burgpreppach (Apeln Fuchsen zu Hassfurt), der es als Lehen empfängt.
Der Ritter Heinrich Kötner und sein Sohn Weiprecht (Hainrich Kötner, ritter vnd Weiprecht, sein sun) tragen Bischof Gerhard und dem Stift Würzburg ihr Haus in Obereuerheim und ihre Besitzungen in Untereuerheim zum Lehen auf und erhalten sie. Dabei gestehen sie dem Stift das ewige Öffnungsrecht ihrer Befestigung und des [anscheinend befestigten] Kirchhofs, das ihm die militärische Nutzung im Kriegsfall garantiert. Laut der Nachtragshand betrifft dies auch den Wald von Abersfeld (Abersfeld holtz), den Zoll von Haßfurt (Hassfurther Zoll), Bergrheinfeld (Rainfeld), Grettstadt (Grestatt), Gramschatz (Crassultz(), Durfeldt (Dürrfeld) und den Zehnten von Gochsheim (Gockhshaimer Zehende).
Lichtenau (Lichtenaw), Altefeld (Altfelderin) und (Aschelach) sind Fischwasser im Amt Hildenburg (Ambt Hildenberg). Bischof Rudolf verschreibt sie Seifried von Stein (Seufriden von Stain).