Die Herren von Hohenlohe leihen den Brüdern von Dettelbach auf Bitte ihrer Mutter den Zehnt zu Hellmitzheim (Helmholdshaim).
Herr Ulrich von Hohenlohe (Her Vlrich von Hohenlohe) gibt Bischof Albrecht von Hohenlohe 16 Malter Korngült zu Herchsheim (Herichshaim oder Herrchsheim, sunst Hairingshaim, auch Herenshaim), einem Dorf im Büttharder Gau (Butrieter gai), sowie ein paar andere Eigengüter und bekommt diese als Mannlehen. Bischof Albrecht übereignet ihm dafür den Zehnten zu Wachbach (Wachbach). Als Bedingung macht er, dass sein Vetter Herr Dietrich Geyer (Dietrich Geier) und dessen Bruder Konrad Geyer (Contz) diese Güter von Ulrich als Afterlehen empfangen sollen.
Bischof Johann von Brunn befreit Weiprecht Kötner (Weiprecht Kotner) einen Weingarten auf der Berg Hennberg in der Mark Brotbach vom Zehnt.
Das Stift Würzburg gibt einen Zehnten in der Schottenau außerhalb der Stadt Würzburg an Heinrich von Thunfeld (Haintz von Thunueld) zu Lehen. Dieser verkauft ihn an die Äbtissin von Himmelspforten Margaretha IV. Trabet (Abbtissin vnd Conuent zur Himelpforten ) und das Konvent zu Himmelspforten und übereignet ein Viertel des Zehnts an Bischof Johann von Brunn.
Ritter Apel von Lichtenstein (Apoll von Lichtenstein) nimmt 600 Gulden von dem Frühmesser und heiligen Meister zu Helburg. Im Gegenzug verschreibt er ihnen mit Bewilligung des Lehnsherren Bischof Johann von Grumbach jährlich 30 Gulden auf dem großen Getreidezehnt zu Hellingen (Hellingen). In 10 Jahren sollen diese wieder abgelöst werden, falls das nicht geschehe, solle das Stift diesen lösen dürfen.
Nach dem Tod Adolf Marschall von Ostheims (Adolf Marschalck) verträgt sich Werner Marschall von Ostheim (Wernher Marschalck) mit seinen drei Brüdern und sie bringen das Schloss Hildenburg mit Zustimmung Bischof Rudolfs von Scherenberg in ihren gemeinsamen Besitz. Sie verkaufen das Schloss an Seifried von Stein (Sefrid vom Stain) für 600 Gulden. Bischof Rudolf von Scherenberg stellt darüber eine neue Verpfändung aus und erlaubt diesem 200 Gulden davon zu verbauen mit dem Vorbehalt das Pfand mit 600 Gulden und dem Baugeld wieder auszulösen. Graf Georg von Henneberg-Aschach behält die Verpfändung, darin inbegriffen auch Schloss Hildenburg, sein Leben lang. Nach seinen Tod gibt Graf Otto von Henneberg-Aschach, sein Sohn, diese durch einen Vertrag wieder heraus und erhält dafür eine neue Verpfändung, in der das Schloss Hildenburg ausgelassen wird. Graf Otto bestätigt dies dem Hochstift. Bischof Rudolf verpfändet das Schloss Hildenburg zusammen mit dem Zehnten und dem Vorwerk zu Sondheim Seifried von Stein für 2400 Gulden und erlaubt ihm, am Schloss 200 Gulden zu verbauen.
Bischof Rudolf von Scherenberg verkauft den Zehnten von Herchsheim (Herichshaim) an Wilhelm und Walther Zobel von Giebelstadt (Wilhelm vnd Walther den Zöbeln zu Gibelstat) für 600 Gulden mit dem Recht auf Auslösung. Ein Achtel des Zehnten fällt Lorenz von Bibra heim und dieser verleiht es an Nikolaus von Dettelbach (Claus von Detelbach), der wiederum das Achtel an das Stift Würzburg verkauft. Noch ein Achtel am Zehnt sagt Lorenz von Bibra Adolf von Bibra (Adolf von Bibra) zu. Dieser stirbt und das Achtel wird an seinen Bruder Friedrich verliehen, der es wieder für 100 Gulden an das Stift verkauft.
Den Zehnt zu Herbelsdorf trägt zur Hälfte Ritter Ewald von Lichtenstein (Ewalt von Liechtenstein). Den anderen Teil tragen Nikolaus und Johann Züberbein (Claus vnd Hanns die Züberbein) von Ewald als Mannlehen. Ewald verkauft seine Rechte an dem genannten Zehnt an Bischof Lorenz von Bibra und sein Stift. Etwas später verkaufen Johann zu Gratsdorf (Hanns zu Gratsdorf), Nikolaus zu Dietersdorf (Claus zu Dietersdorf) und Johann zu Mirsbach (Hanns zu Mirspach), genannt die Züberbein ihren halben Zehnt ebenfalls an Bischof Lorenz für 138 Gulden.
Egidius Heidolf zu Brotbach (Gilg Haidolf zu Brotbach) besitzt einen Zehnt auf ungefähr 20 Morgen Äcker, die Leuferen genannt werden, in der Haßfurter (Hasfurter) Markung. Er verkauft diesen an Bischof Lorenz von Bibra für 12 Gulden.
Der Haubach See (Haubach) liegt bei Königshofen im Grabfeld (Kunigshofen im Grabueld) und fällt in die Zuständigkeit des Stifts Würzburg. Der Dechant und das Kapitel des Stifts zu Schmalkalden beanspruchen den Zehnt für sich. Mit der Bewilligung von Graf Wilhelm von Henneberg (Wilhelm von Hennenberg) verträgt sich Bischof Konrad von Thüngen mit ihnen und gibt ihnen 140 Gulden für ihre Forderungen.