Franz von Kappendorf (Cappendorf) wird wieder mit dem Hochstift Würzburg versöhnt.
Bischof Hugo von Ostia und Velletri verträgt einen Streit zwischen dem Würzburger Bischof Otto von Lobdeburg und dem Mainzer Erzbischof Siegfried von Eppstein wegen der Herrschaftsrechte über das Kloster Comburg (Camberg).
Zwischen Bischof Hermann von Lobdeburg und Graf Ruprecht von Castell wird ein Streit folgendermaßen vertragen: Kloster und Stadt Schwarzach (closter und die stat Swartzach), Gerlachshausen (Gerlachshausen), der Zehnt von Mainbernheim (Bernhaim), Güter in Ober- bzw. Unterpleichfeld (Blaichveld) und Karbach (Carbach) mit ihren Rechten, Zugehörungen usw. sollen im Besitz des Bischofs bleiben, aber Graf Ruprecht die Vogtei über Kirchschönbach (Schönbach), Laub (Laub), Reupelsdorf (Reipelsdorf), Atzhausen (Osthausen), Dimbach (Dienebach), Strehlhof (Strelbach), Eichfeld (Eichsveld), Nordheim am Main (Northaim), Astheim (Osthaim) und Volkach (Volckach) sowie den Zehnt von Wiesenbronn (zehenden zu Wisenbrun) als hochstiftisches Lehen empfangen und tragen. Für die Schäden, die Graf Ruprecht dem Hochstift durch raub und brant zugefügt hat, soll er das Schloss Hallburg (Halberg) als Lehen auftragen und empfangen.
Hohenlohisches Urkundenbuch. Im Auftrag des Gesamthauses der Fürsten zu Hohenlohe, Band 1: 1153-1310, hg. von Karl Weller, Stuttgart 1899.
Monumenta Boica 37, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1864.
Weber, Heinrich: Kitzingen (Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken, Reihe 1, Heft 16), München 1967.
Der verstorbene Bischof Gerhard von Schwarzburg hatte 5000 Gulden von den Schweigerern (Swaigerern) erhalten und versprochen, ihnen dafür Einkünfte in Stadtschwarzach (Swartzach) und Kitzingen (Kitzingen) zuzuweisen, was aber wegen unglücklichen Umständen nicht geschehen ist. Bischof Johann von Egloffstein und das Domkapitel schließen mit Eckhard, Wilhelm und Peter Schweigerer (Swaigerer) nach deren hefftiger vorderung folgenden Vertrag: die Schweigerer sollen Bischof Johann 600 Gulden bar übergeben und erhalten dagegen Schloss, Stadt und Amt Karlburg (Carlburg) und Karlstadt (Carlstat) mit allen Gefällen und Nutzrechten so lange verpfändet, bis sie die Pfandsumme von 5600 Gulden zurückerhalten haben. Danach sollen Schloss, Stadt und Amt wie bereits zuvor wieder an das Domkapitel verpfändet sein. Den Schweigerern wird dies schriftlich bestätigt.
Der Streit zwischen Bischof Johann von Brunn und Graf Lienhard von Castell über die Seen in Dornheim (Dornhaim), die Mühle in Winterhausen (Auhausen), etliche Güter bei Biebelried (Bibelrieth), das Brückengericht, den Kitzinger Forst (Kitzingerforst), die Zugehörigkeit der Bürger von Volkach (Volckach) zur Zent von Iphofen (Iphoven), Prosselsheim (Brassoltzhaim) und Wipfeld (Wipfeldt), den Zoll von Castell (Castell), den Wildbann von Schillingsfürst und Speckfeld (Schillingsfurst und Speckveld) sowie die castellschen Güter auf der Gemarkung von Iphofen wird beigelegt.
Zwischen Graf Wolfgang von Castell und der Stadt Iphofen (Iphoven) kommt es zu einem Streit über etliche Waldstücke, der gütlich vertragen wird.
Zwischen Stift Comburg (Camberg) und Erasmus Schenk von Limpurg kommt es zu einem Streit wegen der Jagd auf Niederwild (clainen waidwercks). Bischof Konrad von Thüngen verträgt schließlich beide Parteien.
Zwischen dem Stift Comburg (Camberg) und den Schenken von Limpurg-Gaildorf (Schencken zu Gailendorf) schwelt ein langwieriger Streit wegen etlicher Wälder und Gehölze. Der Comburger Dekan Gernand von Schwalbach (Swalbach) verträgt sich schließlich mit ihnen, ohne den Würzburger Bischof vorher zu benachrichtigen.
Graf Wolfgang von Castell beklagt sich bei Bischof Konrad von Bibra, dass er vom verstorbenen Bischof Konrad von Thüngen rechtlich behandelt worden ist, als wäre er unmittelbar ein Graf des Hochstifts und nur mittelbar ein Graf des Reichs. Bischof Konrad von Thüngen hat dies so verstanden, dass Graf Wolfgang dem Würzburger Bischof Dienst leisten und dessen Geboten gehorchen, und sich vor Zent- und anderen Gerichten rechtfertigen muss. Außerdem sind Graf Wolfgangs Leibeigene (arme Leute vor dem Landgericht angeklagt worden, obwohl dieses angeblich nicht für sie zuständig gewesen ist. Die fürstlichen Räte schließen im Namen beider Parteien folgenden Vertrag: Graf Wolfgang und dessen Erben sind nicht Leibeigene des Würzburger Bischofs, sondern behalten gegenüber diesem ihre alte Stellung mit allen Rechten und Pflichten wie die anderen Grafenfamilien des Hochstifts. Außerdem sollen künftig Graf Wolfgangs Untertanen nur wegen Erbschaften, Testamenten, Vermächtnissen, Vater- und Vormundschaftsfällen vor das Landgericht zitiert werden können.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verträgt einen Streit zwischen dem Stift Neumünster und den Bürgern von Karlstadt (Carlstatt) und Karlburg (Carlburg) folgendermaßen: Da die zehntpflichtigen Güter der Pfarrei Karlburg und die zehntpflichtigen Güter des Stifts Neumünster auf der Karlburger Gemarkung jenseits des Mains vermischt sind, sollen die Feldgeschworenen von Karlstadt diese auf den Morgen genau vermessen. Das Stift Neumünster soll deren Befund zufolge eine gewisse Fläche abtreten und dazu noch acht Morgen Weingarten nach Aufforderung der Pfarrei Karlburg vermessen lassen. Außerdem soll das Stift der Pfarrei zu Karlburg wegen der Neurodungen in ihrer Filiale Gambach und dem daraus entstandenen Zehnten nichts zu zahlen haben.