Bischof Emehard von Comburg, ein geborener Graf zu Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg vf der thauber), begabt das Kloster St. Stephan (Sant Steffan) mit der Pfarrei Veitshöchheim (Hocheim) und allen Zugehörungen. Dazu gehören alle Äcker, Felder, Wälder auf Bergen und in Tälern, Weiden, Fischereirechten in Bächen oder dem Main und Nutzungsrechten der Mühlen mit allen zugehörigen Zehnten von Obst, Kraut, Frucht, Getreide und Vieh (mit Ausnahme des Schlosses Rabensberg (Rabensburg)). Der Abt des Klosters soll sämtliche Gerichte und Gerichtsbarkeiten über den Besitz haben. Bei schweren Handlungen soll er den Bischof um Hilfe und Rat ersuchen. Die Brüder des Klosters sollen jährlich am Vorabend von Michaelis eine Vigil und Messe halten. Der Schenkungsbrief befindet sich im Buch Histeria ind der Vita Egenhardi.
Bischof Emehard von Comburg lässt neben der Sant Margarethen Capellen ein Spital für die Armen bauen. Dieses begabt er mit Höfen und Weingärten und lässt es mit Vorstehern versehen. Nachdem die Armen jedoch durch die Angehörigen des Spitals übel behandelt, geschlagen und verjagt werden, lässt der Bischof das Spital zu Kloster St. Stephan verlegen. Zur Versorgung des Spitals überträgt er dem Kloster die Pfarrei Zellingen (Zellingen) mit allen zugehörigen Gerechtigkeiten, Eingentümern, dem Pfarrhof und den Zehnten. Der Abt des Klosters soll die Armen mit den Gütern der Pfarrei versorgen. Ein langjähriges Mitglied des Konvents soll mit der Verwaltung des Spitals beauftragt werden, der die Armen morgens, mittags und abends umsorgt. Dieses Spital und die Pflege der Armen besteht für 50 Jahre, bis zur Regierung von Bischof Siegfried von Truhendingen. Der zu dieser Zeit vorsitzende Abt Raphold (Raffalt), der als gelehrter und frommer Mann angesehen wurde, erlangte beim Bischof die Schließung des Spitals, um mit den Mittlen, die für das Spital vorgesehen waren, das Kloster St. Afra (Affren) zu stiften.
Beim Scharlachsgrund (Scharlach) zu Veitshöchheim besitzt das Hochstift 25 Morgen Weingarten, die ein Petrus (petrus zu Lehen hat. Als diese wieder an das Stift heimfallen, verleiht Bischof Albrecht von Hohenlohe 21 Morgen der Weinberge an Konrad Retzner von Gundersleben (Conrad Retzner von Gundersleben) und seine Nachkommen für einen jährlichen Zins von 14 Pfennig. Die anderen vier Morgen verleiht der Bischof an Her vim, der sie für einen jährlichen Zins weitergeben darf. Nach dem Tod der Lehensträger fallen die Weingärten an das Stift zurück, der Bischof lässt diese dann selbst bewirtschaften, es sollen 18 Morgen bestellt werden.
Der Edelknecht Friedrich Geiling (Fritz Geiling) erhält einen halben Hof von Bischof Albrecht, genannt Schwebleins Hube, bei Seinsheim (Saunsheim) zu Mannehen. Dies macht ihm der Bischof zu eigen, woraufhin Friedrich und seine Frau Margaretha (Margareth) dem Bischof all ihre Gülte und Güter zu Seinsheim mit allem Zugehörigen zu Lehen auftragen. Dies alles erhalten sie dann vom Bischof wiederum zu Mannlehen.
Es wird eine Verschreibung aufgesetzt. In dieser wird festgehalten, dass Bischof Johann von Brunn sich zu dem durch den Pfalzgrafen erstellten Vertrag bekennt, laut dem er den Brüdern Georg, Heinrich, Cargnissen, Burkhard und Philipp von der Tann (Jorgen, Heintzen Cargnissen, Burgkharten vnd philipsen von der Than) 5000 Reihnische Gulden schuldet. Diese würde er ihnen über sechs Jahre hinweg abbezahlen und ihnen jedes Jahr einen Gulden auf 15 Gulden als Zinsen zahlen.
Leonhard Scharpf (>i>Linhart Scharpf) führt eine Fehde gegen Bischof Rudolf von Scherenberg und das Hochstift, es gab Angriffe und Brandanschläge. Albrecht von Biberehren, Amtmann zu Creglingen (albrechten von Biberern ambtman zu Creglingen) vermittelt zwischen beiden und die Fehde wird beigelegt. Vertraglich wird festgelegt, dass alle Gefangenen freigelassen werde, kein Geld für Brandschatzung und unbezahlte Schulden gefordert werden darf und die Burgen freigegeben werden. Dafür bekommt Linhart Scharpf von Konrad Wagner von Schlüsselfeld (Contz wagner von Schlusselfeld) seinen Sohn zurück, den dieser in Gefangenschaft hält sowie 20 Gulden für die Atzung.
Bischof Rudolf von Scherenberg verleiht Johann und Balthasar Winter (Hansen vnd Balthasarn) ein Stück Feld in Schraudenbach (Schrautenbach), genannt das Rodfeld, vor dem Wernecker Forst im Amt Werneck. Dazu gehören 165 Morgen Acker, zehn Acker Wiesen und 10 Acker Brennholz. Ebenso wie 30 Malter Korn, 20 Malter Hafer und ein Fasnachtshuhn. Dienste werden mit vier Pferden und deren eigenem Geschirr bis zu fünf Meilen um Werneck erfüllt. Das gleiche gilt für die Bewässerung und das Pferchen im genannten Bereich.
Bischof Rudolf von Scherenberg bewilligt Margarethe Röschen (Margarethen geborne von Heinach Jorgen Roeschen witwe), Witwe von Georg Röschen und geborene Heinach, den Zehnt von Schallfeld (Schalckfelt). Der Anteil des Bischofs daran beträgt 200 Rheinische Gulden. Er erhält dafür 240 Gulden von ihrem Vermögen und der Morgengabe. Die Bewilligung wird quittiert.
Der Schmachtenhof (Schmachtenhof) zwischen Steinau (Steinaw) und Burglauer (Burglaur), wird zusammen mit einem Drittel des Burggutes zu Steinach an der Saale (Steinaw an der Sal), Roden Rode und anderen Stücken und Gütern von Wilhelm VI. von Bibra (wilhelm von Bibra) an Bischof Lorenz von Bibra für 900 Gulden verkauft.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt vererbt Martin Bockheinz (Martin Bokhaintzen) die Wüstung Schandenhof (Schanten) für jährlich entweder acht Malter Korn, acht Malter Hafer nach fuldischem Maß und zwei Sommerhühner; acht Pfenninge und ein Fasnachtshuhn; acht Pfenninge und ein schonbraden oder acht Pfennige und als Handlohn jeweils ein Gulden pro 20 Gulden des Schlosses Hildenburg (schlos Hilt).