Ritter Dietrich Geyer (Dietrich Geier riter) und sein Bruder Konrad Geyer (Cuntz) besitzen 24 Morgen Wiese in der Gemarkung Giebelstadt (Gibelstat) und 16 Malter Getreidegült zu Herchsheim (Herrichshaim). Diesen Eigenbesitz geben sie Ulrich von Hohenlohe (her Ulrich von Hohenlohe), von dem sie es dann wieder als Lehen zurückerhalten. Ulrich von Hohenlohe gibt den Besitz an Bischof Albrecht von Hohenlohe und erhält es von diesem als Lehen.
Berthold von Heidingsfeld (Berthold von Haidingsfeld) trägt einige Güter in Gaibach (Geubach) und ein Drittel des Zenhten zu Wadenbrunn (Wartebrunn) als Lehen vom Stift. Bischof Johann von Egloffstein verschreibt dessen Ehefrau Katharina (Catherine) 500 Gulden auf den Gütern und dem Drittel des Zehnten. Nach dem Tod ihres Ehemanns gibt Katharina die 500 Gulden an ihren Schwiegersohn Heinrich Rüdt von Collenberg (Hainrich Rid von Colnberg) mit Einwilligung des Bischofs.
Bischof Johann von Brunn gibt bekannt, wer für den gemeinen Amtfron und die Atzung in Gleisenau(Gleissenaw zuständig ist. Die Nachtragshand fügt die Orte Schönbrunn (Schonbrun) sowie Eltmann (Eltmain Ampt) hinzu.
Bischof Johann von Grumbach erhält die Nachricht, dass der Fronhof in Gnötzheim (Gnetzhaim) an Konrad von Rosenberg (Conrad von Rosenberg) verpfändet wird und dass er deshlab bis zur Auslösung von der Abgabe des Zehnten und der Gült befreit ist.
Das Kloster St. Ägidien in Nürnberg kauft den Zehnten eines Hofs und etliche Zinsabgaben zu Iphofen (Iphouen) und lässt dies am Landgericht des Herzogtums Franken von Bischof Rudolf von Scherenberg bestätigen.
Die Nonnen des Klosters Gnadental bei Schwäbisch Hall (closter nit fer von Hall am Kochen ligend) weigern sich die Türkensteuer an Bischof Rudolf von Scherenberg zu entrichten. Diese Streitfrage kommt schließlich vor den Papst.
Die Grafen von Gleichen-Tonna (Graven von Gleiche) haben vom Stift Würzburg jährliche Einkünfte von zwei Fudern Wein und 30 Gulden auf das Dorf Ingersleben (Jngersleiben) als Mannlehen. Bischof Rudolf von Scherenberg weigert sich nun, den Grafen ihre Einkünfte zu geben, weil Graf Sigmund von Gleichen-Tonna (Grav Sigmund von Gleichen) mehr Einkünfte vom Bischof fordert. Daraufhin versuchen Herzog Friedrich III. von Sachsen (hertzog Fridrich von Sachsen Kurfurst) und sein Bruder Herzog Johann von Sachsen (herzog Hanns sein bruder) den Streit zu schlichten. Sie schlagen als Kompromiss vor, dass der Bischof das Lehensverhältnis für die 30 Gulden zu Ingersleben aufgibt und es dem Grafen zu Eigen macht. Dafür soll der Graf die Einkünfte der zwei Fuder Wein ganz an den Bischof abtreten. Nach einer Bedenkzeit von genau einem Monat nimmt Bischof Rudolf von Scherenberg am 12. November 1490 den Kompromissvorschlag an. Graf Siegmund von Gleichen-Tonna lehnt den Vorschlag jedoch ab. Eine Einigung kann erst im Jahr 1495 erreicht werden, bei der die beiden Parteien in folgenden Punkte übereinkommen: erstens soll der Würzburger Bischof den Grafen von Gleichen-Tonna die jährlichen zwei Fuder Wein zwischen St. Martinstag (11. November) und Weihnachten zustellen. Zweitens wird festgelegt, dass der Erhalt der zwei Fuder Wein und der 30 Gulden aus Ingersleben als erbliches Mannlehen gilt. Drittens muss Bischof Rudolf von Scherenberg die ausstehenden 16 Fuder Wein, die über den Zeitraum des Streits nicht an die Grafen von Gleichen-Tonna gegeben wurden, nachzahlen, indem er pro Jahr einen Fuder Wein abgibt. Zuletzt wird festgelegt, dass der Bischof und seine Nachfolger das Recht haben, das Lehen mit 300 Gulden auszulösen und dass der Graf und seine Erben 300 Gulden schuldig sind, wenn sie ihre Eigengüter dem Stift Würzburg zu Lehen auftragen.
Bischof Lorenz von Bibra kauft den Vormunden der Kinder von Karl von Bastheim (Carl von Basthaim) etliche Güter, Zinsen und Gefälle zu Knetzgau ab. Die Nachtragshand fügt zu dem Kaufgeschäft noch die Orte Augsfeld (Augsfelt), Donnersdorf (Dampsdorf), Dürrfeld (Dürfelt), Eschenau (Eschenaw), Hundelshausen (Humeltshausen), Ober- oder Unterschwappach (Schwappach), Stöckach (Stockach), Prappach (Brotpach), Schwabach (Schwabach), Würzburg (Wirtzburg), Steinsfeld (Stainfeld), Westheim (Westhaim) und Haßfurt (Hasfurth) hinzu.
Nach der Auflösung des Egidienklosters in Nürnberg im Zuge der Reformation nimmt Bischof Konrad von Thüngen die Zinsen und den Zehnten, die das Kloster ursprünglich gekauft hatte, an sich, erhält selbst davon einige Abgaben und verpfändet das Übrige an den Rat. Er zieht diese Güter unter Rechtsverwahrung und stellt sie unter seine Zwangsverwaltung, solange bis das Kloster wiederhergestellt wird.
Viele Sendschreiben der Burggrafen von Nürnberg und etliche Briefe, die sie vom Papst und von Kaiser und König zur Wiederherstellung der Güter des Klosters St. Ägidien vorgebracht haben, sowie die Antworten auf diese Briefe und ein Register über die Zinsen liegen im clain stublein in der Nurenberger lade.