Bischof Hermann von Lobdeburg übereignet den halben Zehnten von Bieringen, den Kraft von Hohenlohe vom Hochstift Würzburg als Lehen getragen hat, dem Kloster Schöntal (Schöntal). Davon ebenfalls betroffen ist ein Hof in Neunstetten (Newstetten).
Bischof Gerhard von Schwarzburg kauft von Albrecht dem Älteren und Albrecht dem Jüngeren von Vestenberg (Vestenberg) einen Hof zu Prosselsheim (Brassoldshaim) für 1200 Pfund Heller.
Erkinger von Seinsheim (Sainshaim) trägt einen Hof in Prosselsheim (Brassoldshaim) vom Würzburger Bischof zu Lehen. Er erreicht bei ihm, dass der Hof der neuen Karthause zu Astheim (Asthaim) als Eigentum eingegeben wird. In diesem Kontext werden auch noch der Zehnt zu Dürrfeld (Durfeld) und der Wiesenbronner Hof (Wisenbrunn hoff) erwähnt.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg erlaubt Peter von Stettenburg (Stetenberg), seinen Hof in Bretzingen (Brezickhaim), der ein Lehen des Hochstifts ist, zu vererben. Doch soll er das gelöste Geld ebenfalls als Lehen empfangen.
Bischof Rudolf von Scherenberg stellt den Schulershof, der dann auch Bischofshof genannt wird, auf Schafhaltung um. Nach etlichen Jahren sind der Hof und die Scheune für die Schafe baufällig, weswegen der Bischof den Hof für einen jährlichen Zins von 14 Gulden und 52 Malter Getreide (frucht) verpachtet, aber unter der Bedingung, dass nicht mehr als tausend Schafe gehalten werden und der Schäfer die althergebrachten Triebrechte einhält.
Dietrich von Obersfeld (Obersveld) besitzt einen Hof unter der Burg Botenlauben (Botenlauben) als Burglehen, welches er auf der Burg verdienen muss. Nachdem er ohne männliche Nachkommen stirbt, verleiht Bischof Rudolf von Scherenberg dieses heimgefallene Burglehen an Philipp von Milz (Miltz).
Die von Karsbach (Carsbach) tragen einen Hof in Birkenfeld als Mannlehen der Grafen von Wertheim. Dieser Hof muss keine Bede leisten, wenn er sich im Besitz eines Adligen befindet, ist aber bedpflichtig, wenn er sich im Besitz von Bauern befindet.
Die Herren von Herbilstadt (Herbilstat) tragen als Mannlehen des Hochstifts Würzburg folgende Besitzungen in Prölsdorf (Brelsdorf): das Schloss, einen Hof mit 17 Tagwerken Wiese sowie 7 Huben und 15 Felder, eine Hofstatt, eine Mühle, den Schaftrieb, das Fischwasser, den halben See, den dritten Teil am dortigen Wald, einen Teil am Zehnt und eine Badstube. Im Jahr 1506 besitzt Dietrich von Herbilstadt diese Güter und verpfändet sie für 1600 Gulden mit Bewilligung Bischofs Lorenz von Bibra an Sigmund von Rosenau (Rosenaw), der dessen einziges Kind, Barbara, geheiratet hatte, unter folgender Bedingung: Das Pfand bleibt eingegeben, bis ihm ein männlicher Erbe geboren wird, der diese Güter wieder ablösen darf.
Bischof Konrad von Bibra leiht sich mit Bewilligung des Domkapitels 7000 Gulden zu einem jährlichen Zins von 350 Gulden vom Ritter Valentin von Münster (Munster). Als Pfand setzt er diesem Stadt und Amt Bischofsheim (Bischoshaim) mit sämtlichen Dörfern, Weilern und Höfen ein, ebenso das Dorf Geldersheim (Geltershaim) mit allen zugehörigen Rechten mit Ausnahme einer Verpfändung über 1000 Gulden zu einem Zins von 50 Gulden an Georg Leutschenherr (Leutschenher).
Dr. Johann Brief (Brieff) kauft die Gült über 40 Malter auf zwei Höfen in Rieden (Rieden) für 300 Gulden. Der Verkäufer lässt sich ein Wiederkaufsrecht zusichern