(5) Wenn der Fürst oder sein Hauptmann einen freien Markt veranstaltet, soll jeder der diesen besucht Marktgeleit für das Betreten und Verlassen erhalten. Jedoch erhält der Obermarschall von allem, was gekauft oder verkauft wird, ein Viertel als Platzgeld. (6) Der Platzmeister des Obermarschalls kann von den Menschen im Tross, also den Kindern, Knechten und Frauen, die von keinem Herren versorgt werden, das Platzrecht fordern und nehmen.
Es folgen die Rechte, Nutzungsrechte und Gefälle des Obermarschalls. (1) Ein Bischof zu Würzburg soll an seinem Hof keinen anderen Marschall haben als den Untermarschall. (2) Wenn ein Fürst zu Würzburg mit dem Heer zu Felde zieht, soll allen Hauptmännern, Amtmännern, Burgmännern, Dienern, Städten, Dörfern und allen zum Heer Gehörigen sagen, dass der Obermarschll das Recht hat alle Streitigkeiten, sei es durch Worte oder Taten, im Heer zu richten oder richten zu lassen. (3) Alle Pferde oder Vieh, die sich hinter dem Haufen befinden und dem Heer nicht folgen, fallen dem Obermarschall zu.
Heinrich von Schlitz (Hainrich von Schlitz), Marschall aus Fulda und ein Feind des Stifts Würzburg, versucht dieses mit einer Reiterschaft anzugreifen. Bischof Otto von Wolfskeel stellt deshalb seine Reiterei auf. Heinrich von Schlitz überfällt heimlich das Schloss Wolkerhausen unter Landwehr (Schlos Wolkershause vnder Landswere) nicht weit von Meiningen (Mainingen) gelegen, mit der Absicht, die Stadt einzunehmen, zu erobern und deren Bürger gefangen zu nehmen. Dies soll am darauffolgenden Samstag vor Palmsonntag geschehen, wenn die Bürger in der vor der Stadt gelegenen Martins Kirche mit den Palmblättern wedeln. Aber die Bürger von Meiningen setzen sich mit ihren Waffen zur Wehr und besetzen die Stadt, sodass Heinrich von Schlitz nichts ausrichten kann und er erfolglos unter Spott und Schmach aus der Stadt abziehen muss. Hauptmann Dietrich von Thüngen (dietz von Thungen) und seine Reiterei nähern sich Würzburg. Der Angriff auf die Stadt wird diesem auf der Stelle gemeldet und den Feinden nachgeeilt. Erwin (Erwinen() und Karl von Büches (Carln von Büches) sowie andere Adelige werden niedergeworfen und gefangengenommen. Diese werden bestraft, indem ihnen Lehen und Güter oder anderweitige Verpflichtungen entzogen werden. Das Schloss Wölkershausen, das für seine hinterhältige Lage bekannt war und dem Ritter Gottfried von Ekesdorf (Gotfriden von Ekesdorf) gehörte, wird geschliffen.
Es folgen die Befehle und Amt des Obermarschalls: (1) Wenn ein Würzburger Bischof oder sein Hauptmann einen Feldzug vorhat und zu Felde ziehen will, soll der Obermarschall am Abend zuvor öffentlich ausrufen lassen, dass niemand ohne ihn und einen Befehl aufbrechen, sondern auf den Befehl des Fürsten warten soll. (2) Ein Obermarschall hat das Recht über alle Streitigkeiten, die im Heer auftreten, entweder selbst oder durch einen Anderen, der ihm und dem Fürsten wohl gesonnen ist, zu richten. (3) Der Obermarschall soll die Rennfahne führen, bei Sonnenaufgang mit ihr aufstehen und vorausziehen. Nach ihm kommt sein Platzmeister, der zur Zeit von Lorenz Fries auch Quartier- oder Fouriermeister genannt wird, zusammen mit seinem Banner. Danach kommen alle Rösser und Pferde, nach ihnen die Speisewägen des Fürsten. Dann kommen die Speisewägen der anderen Herren, Ritter und Knechte. Es folgen der Kammerwagen des Fürsten, dann alle weiteren Pferde und danach der Fürst oder sein Hauptmann zusammen mit dem Banner und dem Haufen. Zuletzt kommt noch das Fußvolk und die Nachhut. Zwischen den Reisigen und dem Fußvolk kommt das Vieh, das für die Küchenspeise benötigt wird. (4) Der Obermarschall soll gegen Mittag einen geeigneten Platz zum Rasten suchen. Dort, wo er seine Fahne platziert, wird gelagert. (5) Der Tross besteht aus laufenden Knechten, Kindern und Frauen. Diejenigen, die keinen Herren haben, der sie versorgt und bezahlt, stehen unter dem Befehl des Platzmeisters. Sie müssen ihm Gehorsam leisten und sich gebührend des Platzrechts verhalten. (6) Der Obermarschall soll jeden Abend eine neue Losung verkünden, die sein Platzmeister dann öffentlich ausruft. (7) Falls es nötig sein sollte, soll der Obermarschall oder sein Untermarschall auch nach dem Essen und der Fütterung noch ausreiten und Wache halten. (8) Wenn ein neuer Fürst zu Heer stößt, soll der Obermarschall ihn den Markt entlang führen bis in den Dom. (9) Wenn der Fürst fertig mit der Besichtigung ist und zum Hof zurück reiten will, soll der Obermarschall auf seinen Dienst warten und ihm den Steigbügel halten. Dies folgt den Angaben, die in dem Verzeichnis stehen, das der Zentgraf zu Würzburg Johann Ratsam (Hanns Ratsam) zu Lebzeiten des Bischofs Gehard von Schwarzburg auf Anweisung des Grafen Heinrich V. von Henneberg-Schleusingen (Hainrichen) der bischöflichen Kanzlei übergibt.
König Ruprecht I. richtet einen dreijährigen Landfrieden ein, der Landfrieden in Franken (Landfriden in Francken) genannt wird. Friedrich III. Schenk von Limpurg (Schenck von Limpurg) wird zu dessen Hauptmann gemacht.
Regesten der Pfalzgrafen am Rhein, Bd. 2 (1400-1410), hg. v. Lambert Graf von Oberndorff u. Manfred Krebs, Innsbruck 1939.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Bischof Johann von Brunn übergibt Graf Wilhelm von Castell (grave Wilhelmen von Castell), Wilhelm Fuchs von Dornheim zu Speckefeld (Wilhelmen Fuchs zu Speckveld) und Georg von Seinsheim (Saunshaim) als Hauptleuten aus der Rittschaft des Hochstifts die Burg Marienberg (Unserfrawenberg).
Bischof Rudolf von Scherenberg nimmt Christoph Fuchs von Bimbach (Christof Fuchs zu Burkbraitbach) als Hauptmann der Ritterschaft an der Baunach (Baunach) an.
Es erheben sich Valentin Paul, der Schultheiß (Valtin paul Schultais), Volkmar Sup (Volckmar Sup), Simon Aitenbach (Simon Aitenbach), Johann Reutnor (Hanns Reutnor) und Johann Kirchenmeier (Hanns Kirchenmair), alle Mitglieder des Rats zu Mellrichstadt (Melrichstat), gegen den Hauptmann Johann von Butlar (Hannsen von Butlar). Sie schlagen ihn und nehmen ihn gefangen. Bischof Rudolf von Scherenberg bestellt hierauf etliche Personen aus der Gemeinde nach Würzburg und verhört sie. Er beschließt, dass die Gemeinde an den Unruhen Schuld hat und teilt dies schriftlich mit.
Johann Zollner (Hanns Zollner zu Geubach) ermordet seinen Cousin Konrad Zollner (Contz Zolner). Deshalb schickt Bischof Rudolf von Scherenberg seinen Hauptmann Johann von Herlichsberg (haubtman Hanns von Herlichsberg) nach Gaibach (Geubach) und nach Hallburg (Hallberg), um Johann Zollners Güter zu vermerken und um dessen Verwandtschaft in den beiden Orten und auch in anderen in den Lehenseid zu nehmen.
Ritter Valentin von Münster ( Valtin von Munster) wird als Hauptmann gegen die Türken angenommen.