Die von Schwarzenberg besitzen als Oberjägermeister etliche Güter zu Baunach (Baunach), die die Jägergüter genannt werden. Davon erhalten sie jährlich etliche Zinsen, Gülte, Atzung, Lege und andere Nutzungen.
Graf Kraft von Hohenlohe und seine Ehefrau Anna (her Crafft vnd sein gemahel) übergeben Bischof Otto von Wolfskeel und dem Stift eine Rekognition. Was von den mitverkauften Gütern, Gefällen, Gülten und Zinsen noch abgeht, soll nach seinem Wert von der Kaufsumme abgezogen werden. Daraufhin wird das Eigentum übertragen.
Bischof Gerhard von Schwarzburg setzt Ludwig (Ludwigen) und Friedrich (Fritzen) von Hutten (Huten) sowie Reinhard Vogt (Reinharten Vogt ) auf dem Kilianstein (Kilianstain) für 2000 Gulden ein, von denen sie 1000 Gulden als Baugeld am Schloss nutzen, worüber sie Rechenschaft ablegen müssen. Das heißt Bischof Gerhard von Schwarzburg gibt ihnen von 20 Gulden Baugeld einen Gulden zu Gülte.
Bischof Gerhard von Schwarzberg vererbt seinem Diener Johann Wegmann (Hannsen Wegman) den Hof Kemnat in Heidingsfeld (Haidingsfelt), der freies und eigenes Gut des Stiftes ist, für 1 Gulden jährlichen Zinses. Dafür sollen dieser und seine Nachkommen ihre jährliche Hub Wein behalten. Die jährlichen Zinsen und die Gülte, die Heidingsfeld an das Stift zu bezahlen hat, sollen sie einbringen.
Bischoff Johann von Egloffstein verpfändet Kaspar IV. von Bibra (Casparn von Bibra) die Vogtei, Gült und Reute von Aubstadt (Augstat), Höchheim (Hochaim) und Irmelshausen (Irmeltzhausen) für 750 Gulden. Kaspar von Bibra kauft zusätzliche Güter bei Irmelshausen und übergibt diese dem Hochstift Würzburg und erhält sie als Mannlehen zurück, zusammen mit der Vogtei und ihrem Sitz in Irmelshausen.
Bischof Rudolf von Scherenberg will die verpfändete Vogtei, Reute, Gült und weitere Gefälle in Aubstadt (Augstat), Höchheim(Hochaim) und Irmelshausen(Irmeltzhausen) von Heinrich V. von Bibra (Hainrichen von Bibra) auslösen. Dieser weigert sich das Pfand zurückzugeben und der Bischof zieht ihn vor das Landgericht des Herzogtum Franken.
Wilhelm Geyer von Giebelstadt (Wilhelm Geier von Gibelstat) verkauft Bischof Lorenz von Bibra jährlich 6 1/2 Malter Korn und ein halbes Fastnachtshuhn als jährlichen Gülte des Dorfes Kist für 65 Gulden. Die andere Hälfte der Gülte des Dorfes besitzen die Truchsessen von Baldersheim (Truchsessen zu Baldershaim). Diese Hälfte hat Bischof Lorenz von Bibra zusammen mit den Vogteirechten, der Atzung und dem Frondienst von den Brüdern Sigmund (Sigmunden), Georg (Georgen), Christoph (Christofen) und Melchior (Melchiorn) Zobel für das Stift gekauft.
Bischof Konrad von Thüngen kauft eine Behausung zu Jagstberg von Leonhard Beck (Linhart Beck) und eine von Johann Stauch (Hanns Stauch). Einige Jahre später kauft Bischof Konrad etliche Gülte und Zinsen in Jagstberg und seinem Amt. Von Johann Habri (Johan habri), Vikar vom S. Marien Magdalenen Altar im Stift Haug, kauft er für 34 Gulden die Gülte und Zinsen, die bisher dieser Vikarie gehört haben.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft unter Bewilligung seines Domkapitels an Andreas von Stein zu Altenstein(Endressen von Stain zum alten stain) die ganzen Anteile und Leibeignen von Junkersdrof (Junckersdorf) für 1200 Gulden. Dazu gehören der gesamte Zins, die Gülte, der Handlohn und die rückständigen und unregelmäßige Gefälle sowie die Nutzung desselben. Laut eines Registers ist davon nichts ausgenommen außer die Gerichtsbarkeit.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verschreibt Bernhard von Liebenstein (Bernhart von Liebenstain) und seiner Ehefrau Margaretha von Hutten (Margareth von hutten) alle Zinsen, Gülte, Gefälle und Nutzungen im Amt Jagstberg (Jagstberg) für 7800 Gulden auf Wiederlösung. Bischof Friedrich von Wirsberg lässt Bernhard das Amt des Amtsmannes übertragen. Ausgenommen sind dabei die geistliche Jurisdiktion, der Landgerichtszwang und weitere Rechte.