Bischof Otto von Wolfskeel kauft jährlich Getreide und etliche Haller Gült des Dorfs Gaukönigshofen (Konigshouen vf dem Gai) im Amt Reichelsburg (Rangelberg) von Kraft von Hohenlohe-Weilkersheim (Crafften von Hohenlohe).
Otto von Herbilstadt (Ot von Herbelstat) und sein Bruder Volker (Volkgenant) vermachen Bischof Albrecht von Hohenlohe, dessen Nachfolgern und dem Stift Würzburg acht Morgen Weinwachs und 16 Haller ewige Gülte im Dorf zu Machtilshausen (Machtholdshausen) und empfangen diese wiederum als Lehen.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verpfändet Ritter Johann von Dettelbach ( hantz von detelbach ritere) 13 Pfund jährlicher Gülte, die Albrechtsbede genannt, und von den 79 Pfund Bede des Stiffts 15 Schilling.
Die Bürger Würzburgs und anderer Städte im Bereich des Hochstifts erheben sich gegen Bischof Gerhard von Schwarzburg und das Domkapitel. Um die Aufstände zu beenden, brauchte er Hilfe und handelte mit den Burggrafen zu Nürnberg, Johann und Friedrich (Johannsen vnd hern Fridrichen Burggrauen zu Nurenberg), aus, dass sie ihn gegen seine ungehorsamen Bürger und Untertanen unterstützen. Dies tun sie auf eigene Kosten, er verspricht ihnen dafür 12 000 Gulden und verpfändet ihnen ein Teil Kitzingens (kitzingen) mitsamt allen Würden, Rechten, Grenzen, Gülten, Nutzungen, Gerichten, Zöllen, Geleitrechten, Herrlichkeiten und Zugehörungen. Er behält für seine Nachfolger und das Stift das Recht auf Auslösung vor, zu einem freien Zeitpunkt und für 12 000 Gulden und den zusätzlichen Kosten, die sie aufgebracht hatten. Beide Burggrafen bestätigen dies schriftlich.
Bischof Johann von Egloffstein kauft Johann von Hohenlohe (Hannsen von Hohenlohe) seinen Anteil von Schloss und Stadt Kitzingen (schloss vnd stat Kitzingen), Landsburg (Landsburg) und Hornburg (Hornburg) ab. Mit allen zugehörigen Herrschaften, Privilegien, Rechten, Gewohnheiten, Leuten, Gütern, Zinsen, Gülten, Dörfern, Zöllen, dem Zehnt, dem Frondienst und auch das Recht auf Auslösung von Jagstberg (Jagsperg) und Lauda (Lauden) für 63 000 Gulden und dazu Niederstetten (Haltenbergsteten) und Gollhofen (Golhouen).
Als Graf Johann von Wertheim (Graue Johanns) im Dezember 1434 stirbt, wird sein Bruder Albrecht von Wertheim (Graue Albrecht von Werthaim) Domherr und Domdekan zu Würzburg. Damit wird er Markgraf Friedrich von Brandenburg-Ansbach (Margraue Fridrichen) 12 000 Gulden schuldig. Diese verspricht er am 22. Februar 1436 zu bezahlen und innerhalb der zwei Jahre mit 600 Gulden zu verzinsen. Als aber dem Markgraf nichts bezahlt wird, soll dieser den Würzburger Anteil zu Kitzingen (Kitzingen) mit allen Herrlichkeiten, Ehren, Reuten, Gülten, Zinsen, Gefällen und allen Zugehörungen für die 12 000 Gulden solange einnehmen, nutzen und gebrauchen, bis das Geld bezahlt wird. Dadurch entsteht bei Hamann Echter (Haineman Echtern) ein Verlust an der Verpfändung auf Kitzingen.
Die Äbtissin und das Konvent zu Kitzingen (Kitzingen) verpfänden ihren Zehnt, ihre Zinsen, ihre Gült und andere Rechte von Dettelbach (detelbach), Brück (Bruck), Neuses am Berg (neusess) und Schnepfenbach (Schnepfenbach) an den Ritter Wilhelm von Rechberg (Wilhelmen von Rechberg) für 1640 Gulden auf Widerlösung mit der Bewilligung Bischofs Gottfried Schenk von Limpurg.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet im Jahr 1475 Bartholomäus von Herbilstadt zu Hein (Bartholmesen von Herblstat) eine jährliche Summe von 56 Gulden Gülte auf der Bede zu Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen) für 1000 Gulden. 1494 erlässt er ihm sechs Gulden. Dafür wird ihm die Stadt erneut verpfändet für die 50 Gulden jährlicher Gült. 1489 verpfändet der Bischof Johann Truchsess von Münnerstadt (Hannsen Truchsess zu Munerstat) eine jährliche Gült von 50 Gulden auf der Bede, den Renten und dem Gefälle zu Bad Königshofen im Grabfeld für 1000 Gulden.
Nach dem Tod Johannns Truchsess von Münnerstadt (Hanns Truchsess) verschafft er Heinrich Truchsess von Ischershausen (Haintzen Trugsessen zu Ischausen) eine jährliche Gült von 50 Gulden auf die Stadt Bad Königshofen im Grabfeld (Kunigshofen). Diese Gült gibt Heinrich Truchsess von Ischershausen zusammen mit 1000 Gulden an Bischof Lorenz von Bibra und erhält diese von Bischof als Mannlehen zurück.
Bischof Konrad von Bibra übernimmt vom Stift zu Neumünster die vier Malter Korngülte samt der Lehenschaft in Kist für 60 Gulden.