Hollstadt liegt im Amt Bad Neustadt an der Saale (Holstat sunst Holnstat, ain dorf im ambt Newenstat). Bischof Manegold von Neuenburg belagert das Schloss Steinau. Der Abt zu Bildhausen leiht ihm 2 Fuder Wein im Gegenzug für 20 Pfund Haller. Bischof Manegold von Neuenburg verleiht ihm hierfür das Fischereirecht zu Hollstadt, welches dieser für die 20 Pfund Haller am Veitstag des folgenden Jahres wieder einlösen kann.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verschreibt das Schloss, Amt und die Stadt Homburg am Main (Hohenburg) an Graf Johann I. von Wertheim (Graue Hanns von Werthaim) mit Vorbehalt der Öffnung und Landsteuer.
Friedrich von Wenkheim (Fritz von Weinckhaim) hat am Dorf Holzhausen (Holtzhausen) im Amt Haßfurt einen Zehnt vom Stift Würzburg als Lehen. Diesen verkauft er für 400 Gulden an Johann vom Brunnen (Hanns vom Brunnen), einen Bürger von Schweinfurt. Bischof Gerhard von Schwarzburg behält sich jedoch die Wiederauslösung vor. Bischof Johann von Grumbach kauft den Halbteil des Zehnten für das Stift.
Später kommt das Schloss Hornberg an der Jagst von Martin von Mergentheim (Mertin) an Johann Stang und Adam Hündlein (Hanns Stang vnd Adam Hündlein). Diese schwören einander den Burgfrieden. Dem Stift Würzburg ist das Recht auf Wiederauslösung jedoch vorbehalten. Johann Stang tauscht einen Teil von Hornberg mit Konrad von Babenburg (Cuntz von Bebenburg). Beide erteilen dem Bischof Johann von Brunn ein Revers, dass sie dem Stift die Öffnung und Wiederauslösung zugestehen. Adam Hündlein verpfändet einen Teil seines Teils an Herzog Otto für 200 Gulden. Diese streiten sich, werden jedoch von Ludwig von Sickingen und Konrad Wittstadt zu Hagenbuch (Lutwig von Sickingen vnd Conrat Witstat zu Hagenburch) vertragen. Auch dieser gesteht dem Stift Würzburg Öffnung und Wiederauslösung zu. Bischof Johann von Grumbach übergibt die Hälfte der Burg Hornberg für 150 Gulden amtmannsweise an Friedrich von Grumbach (Fritz von Grumbach).
Herr Konrad von Bickenbach (Conrat von Bickenbach), der letzte Inhaber des Schlosses und Amtes Homburg, und seine Frau Agnes, geborene Gräfin von Nassau (Agnes geborene Grauen von Nassaw) haben 2 Kinder zusammen - Konrad den Jüngeren (Conrat der Jungere), der sowohl körperlich als auch geistig behindert ist, und die Tochter Susanne (Sussanne). Diese waren mit 600 Gulden Schulden arme Leute und auch ohne männliche erben. Deshalb handeln sie mit Bischof Rudolf von Scherenberg einen Vertrag aus, der besagt: 1. dass dieser 600 Gulden Schulden auf sich nimmt und diese bezahlt. 2. Susanne von Bickenbach und ihren Erben 500 Gulden verschrieben werden. 3. Konrad von Bickenbach, dem Jüngeren, 100 [Gulden] Leibgedinge monatlich gegeben werden. 4. Konrad von Bickenbach, dem Älteren sein Hab und Gut, Güter, Gefälle und Nutzungen auf Lebenszeit zur Nutzung übertragen werden. 5. Frau Agnes von Bickenbach für ihrem Wittum Allersberg und allen ihren Zu- und Eingehörungen 12000 Gulden in Bargeld bekommt Nach dem Tod Konrad des Älteren stehen beide Schlösser und Ämter Homburg und Allersberg mit allen Dörfern, Leuten, Gütern, Rechten, Gerechtigkeiten, Zu- und Eingehörungen nicht ausgenommen, Bischof Rudolf von Scherenberg und dem Stift zu.
Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt Konrad von Bickenbach dem Älteren (heren Conraten dem Elteren) beide Schlösser und Ämter Homburg und Allersberg als Leibgeding. Er überträgt Homburg und Allersberg dessen Frau Agnes (Frawe Agnes) als Wittum. Außerdem verpfändet er der gemeinsamen Tochter Susanne von Bickenbach (irer beder dochter Susannen) 500 Gulden auf Homburg. Susanna von Bickenbach heiratet den Grafen Heinrich von Hohenstein (Grauen hainrichen von Hohenstain). Dieser verträgt sich mit Hilfe des Bischofs Berthold von Hennberg zu Mainz (B Bertholden zu Maintz) mit Bischof Lorenz von Bibra zu Würzburg.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet das Schloss Homburg an der Wern sowie das dazugehörige Amt an den Ritter Wilhelm von Rechberg (heren Wilhelmen von Rechberg riter) für 8000 Gulden und stellt ihm ein Dienstgeld aus.
Bischof Rudolf von Scherenberg, der Dekan und das Kapitel des Domstifts verpfänden Zinsen und anderes im Amt Homburg an der Wern.
Bernhard von Wichsenstein (Bernhart von Wichsenstain) schließt einen Vertrag mit den Erben von Johann von Hartheim (Hanns von Harthaim). Er gibt ihnen 1,5 Gulden und (be)baut die Burghut. Einige Jahre später möchte Bischof Rudolf von Scherenberg eine Wohnung für seinen Amtmann in Homburg (Hohenburg) haben und fordert daher die Burghut von Bernhard von Wichsenstein. Er verschreibt ihm im Gegenzug 700 Gulden mit jährlich 30 Gulden auf der Stadt Dettelbach (detelbach), die bis zur Ablösung zu verzinsen sind. Bernhard tritt daraufhin die Burghut ab.
Bischof Lorenz von Bibra verpfändet zwei Dörfer Gochsheim (Goseshaim) und Werrnfeld (Wernfeld) im Amt Homburg an der Werrn an Dietrich von Gemünden (Dietich v Gemunden) für eine Hauptsumme von 1000 Gulden jährlich mit 50 Gulden Zinsen.