Der Ort Greuth (Gereut) gehört zum Amt Oberschwarzach (ampt Oberschwartzach).
Bei der Einnahme von Gefällen - egal, ob ständig oder nicht - ist es den Kellereien nicht gestattet, diese ohne die Amtmänner des Bischofs vorzunehmen.
Die Witwe und Kinder von Herold Vetzer (Herold Vetzer) geben Bischof Manegold von Neuenburg zwei Morgen Weingärten in Heugrumbach (Hai Grunbach ain dorf im ambt Arnstain) und erhalten es als Lehen vom Stift zurück.
Bischof Hermann Hummel von Lichtenberg überträgt Volker, Heinrich, Berthold und Herold Heußlein (Volker, Hainrich, Berthold vnd Herold die Heusslein) das Grasmarschallamt. Auch sein Gegenspieler Bischof Otto von Wolfskeel überträgt das Grasmarschallamt an Volker, Hermann und Berthold Heußlein (Volcker, Herman und Berthold die Heusslin)..
Gerlach und Gottfried von Hohenlohe (her Gerlach vnd her Gottfried von Hohenlohe) verpfänden Bischof Gerhard von Schwarzburg das Schloss und Amt Gelchsheim (Geulichshaim sloss vnd ambt) für 9000 Gulden. Der Bischof leiht ihnen zusätzlich noch 300 Gulden und addiert diese zu der Pfandsumme von 9000 Gulden.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Dietrich Zobel von Giebelstadt (Dietz Zobel) und seinem Sohn Wilhelm Zobel von Giebelstadt sowie dessen Erben (sein sune Wilhelm vnd seine erben) 200 Pfund jährlicher Zinsen für eine Hauptsumme von 2000 Gulden auf Wiederlösung. Davon erhalten sie 100 Gulden aus der Bede von Fahr (Farh) und 100 Gulden aus der Bede von Escherndorf (Eschersdorf). Bedingung ist, dass die Schultheißen, Dorfmeister und Einwohner beider Dörfer sich zur Bezahlung verpflichten und für den Handel bürgen. Dieser Handel wurde ohne Wissen des Dechanten und des Domkapitels vereinbart.
Bischof Johann von Brunn handelt mit Herrn Otto von Milz, dem Dompropst (Oten von Miltz dem probste), sowie Domdechanten und dem Domkapitel von Würzburg aus, dass sie ihm das Schloss Hinterfrankenberg (Sloss Franckenberg) für drei Jahre als Amtsburg verpfänden. Bereits zuvor schuldete er Dietrich Zobel von Wildburgstetten (Dietzen Zobeln zu Wildburgsteten) 2000 Gulden, dafür verpfändet er ihm das Schloss Hinterfrankenberg auf Wiederkauf. Der Bischof übergibt dem Dompropst, dem Dechanten und dem Domkapitel eine besiegelte Urkunde, in der er sich verpflichtet die Burg innerhalb von drei Jahren wieder auszulösen und der Dompropstei zurückzugeben.
Anton von Rotenhan, der Dompropst von Würzburg, der später Bischof von Bamberg wird (her Antoni von Rotenhan domprobst zu Wirtzburg (der unlang hernach bischof zu Bamberg worden ist)), der Domdechant und das Domkapitel verkaufen das Schloss und das Amt Vorderfrankenberg (Sloss vnd ambt Vordern Frankenberg) an Karl von Heßberg (Carln von Hespurg), der ihnen das Schloss und Amt für sich und seine Erben verschreibt.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt schreibt an alle Ämter des Hochstifts, den banzischen Hintersessen Georg Krud von Tiefenroth ( Jorgen Krud von Tieffenrodt), der schon einmal wegen eines Mordbrands in Staffelstein (Staffelstain) gefangen gehalten und nach einer Urfehde wieder entlassen worden ist, aber danach Untertanen der Klöster Langheim und Banz in Witzmannsberg (Witzmansperg) und Eicha (zur Aych) ermordet hat, festzunehmen.
Bürgermeister, Rat und Gemeinde von Stadtlauringen (statt Lauringen) kaufen für 1500 Gulden eine 24 Acker große Wiese auf der Gemarkung von Reinhardshausen (Reinhartshauser mark), die zuvor dem Stift Römhild (Romhildt) gehört hat, von den sächsischen Herzögen Johann Friedrich dem Mittleren, Johann Friedrich dem Jüngeren und Johann Wilhelm. Diese Wiese haben sie bereits ein Jahr zuvor von Wolfgang Blümlein (Blumblein), dem sächsischen Amtmann in Römhild, mit Bischof Melchior Zobel von Giebelstadts Bewilligung gekauft; der Bischof hat diesen Kaufbrief mit seinem Siegel legitimiert.