Kaiser Konrad II. (Conrat, der ander dis namens) gesteht Bischof Meginhard I., dessen Nachfolgern und dem Hochstift Würzburg zu, jährlich einen freien Markt oder eine Messe vom 9. bis zum 17. August abzuhalten, dessen Besucher das Marktgeleit schützt.
Nach der Kaiserkrönung Friedrichs I. Barbarossa ( Kaiser Fridrich der erst, Barbarossa genant) in Rom beklagen sich bei seiner Rückkehr viele Bürger und Gewerbstätige Würzburgs über den ungewöhnlich hohen Mainzoll zwischen Bamberg und Mainz, den die Kaufleute einbeziehen. Friedrich I. hebt daraufhin alle Zölle bis auf drei auf. Dazu gehören der Zoll zu Neustadt (Newenstat) bei Rotenfels, der Zoll zu Aschaffenburg (Aschaffenburg) und der Zoll zu Frankfurt (Franckfurt).
Bischof Hermann von Lobdeburg fängt an die Allerheiligenmesse zu halten. Dieses wird ihm von König Heinrich VI. bestätigt. Der König will und gebietet, dass jeder, der diese Messe besucht, freies Geleit erhält und unter dem Schutz des Reiches für die Zu- und Abreise steht, so als ob er die Frankfurter Messe besuchen würde.
Als Kaiser Friedrich III. während seiner Regierung einmal nicht im Reich ist, nehmen seine Vögte, Schultheiße und andere Amtleute viele Neuerungen im Reich vor. Sie geben den Reichsstädten, in denen sie wohnen, neue Märkte und zwingen die Händler dazu, die alten Märkte und Messen zu verlassen und auf die neuen zu ziehen. Dadurch beschneiden sie die geistlichen und weltlichen Fürsten in ihrer Marktfreiheiten und ihren Rechten, weshalb sie dem Kaiser schreiben und ihn bitten, dies zu beenden. Dies tut der Kaiser und gibt ihnen einen Brief und ein Siegel, dass die neuen Märkte oder Messen den Alten keine Nachteile bringen und niemand gegen seinen Willen dazu gezwungen wird, diese zu besuchen.
Auf Bitten des Erzbischofs Seifried von Maintz (Seifriden zu Maintz) leiht Bischof Hermann von Lobdeburg dem römischen König Wilhelm von Holland (Wilhelmen), durch Herrn Kraft von Boxberg (Crafften von Boksberg() 150 Mark Silber. Mit seinem Brief und Siegel bürgt Seifried von Mainz, dass sofern der König die Leihgabe nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzahlt, er selbst die ausstehende Summe entrichten werde.
Markgraf Hermann von Brandenburg (Marggraue Herman von B) fordert von Bischof Manegold von Neuenburg etliche Schlösser, Städte und Ländereien in Franken, die ihm erblich zustünden. Diese will der Bischof nicht übergeben da laut ihm die Ländereien und Orte an das Stift heimgefallen seien. Darüber kommt es zu Fehden und Angriffen, der Streit wird aber durch König Albrecht I. von Habsburg in Heilbronn beigelegt.
Kaiser Karl IV. richtet eine ewige Erbeinigung zwischen der Böhmischen Krone, dem Erzstift Mainz und dem Stift Würzburg ein. Mitunter wird vereinbart, dass sofern zwei der genannten Parteien miteinander in einen Konflikt geraten, die dritte über den Ausgang des Konflikts entscheiden solle. Zwischen Erzbischof Gerlach zu Mainz (Gerlach zu Maintz) und Bischof Albrecht von Hohenlohe kommt es zum gegenseitigen Konflikt. Kaiser Karl IV., zu jener Zeit selbst böhmischer König, beruft daraufhin die Konfliktparteien zu sich nach Heidingsfeld und schlichtet den Konflikt friedlich.
Als der Stamm der Markgrafen von Brandenburg (Marggrauen von Brandenburg) ausstirbt, fällt das Fürstentum Brandenburg (Furstenthumb Brandenburg) zurück ans Reich. Kaiser Sigmund verleiht es auf dem Konzil von Konstanz (Costnitz) an den Burggrafen Friedrich von Nürnberg (Burggraue Fridrichen von Nürenberg). Von diesem stammen alle nachfolgenden Markgrafen von Brandenburg ab.
Bischof Johann III. von Grumbach erhält als Landfürst von Meiningen (Mainungen) die kaiserliche Bestätigung von Friedrich III. zu einem gerichtlichen Urteil.
Markgraf Albrecht von Brandenburg behauptet, er sei zu diesem Vertrag gezwungen worden und er müsse diesen folglich nicht einhalten. Dadurch macht er sich Bischof Johann von Grumbach erneut zum Feind. König Georg von Böhmen berät sich mit dem Rat von Kaiser Friedrich III. und sie schlichten den Streit zwischen den beiden beteiligten Parteien.