Kaiser Otto III. spricht dem Hochstift Würzburg und dem heiligen Kilian (Sant Kilian) das Dof Salz (Saltz) und Bad Salgau (Salgaw) zu. Das Hochstift erhält ebenfalls den Wald bei Salz.
Während der Regierungszeit Bischof Adolberos von Lambach-Wels wird die Stadt Neustadt an der Aisch (Newstatt) zur Hälfte von der polnischen Königin Richeza (Richessen) mit alle Zugehörungen an das Hochstift Würzburg übergeben.
Der König von Böhmen, Georg von Podiebrand, schließt einen Vertrag zwischen Herzog Friedrich II. von Sachsen (Hertzog Friderichen), Kurfürst und Herzog Ernst von Sachsen (Churfursten Hertzog Ernsten), Herzog Albrecht von Sachsen (Hertzog albrechten von Sachsen) und dem Bischof von Würzburg, Johann von Grumbach. Darin heißt es, dass alle Kriege, Fehden und Feindschaften zwischen ihnen, ihren Helfern und den Helfershelfern am 21.12.1461 mit Sonnenaufgang beendet werden sollen. Auch alle Todschläge, Raube und Brände sollen unterlassen werden. Keine der Parteien soll bis zum 12.03.1462 Forderungen bezüglich unbezahlter Gelder, die auf Grund von Schatzung und Brandschatzung entstanden sind, stellen. Auch Gefangene sollen in der Zeit freigelasen werden. Die Lehen von Bürger und Bauern, die auf einem Gelübde oder einer Bürgschaft beruhen sollen bis zu dem vorher genanntem Datum bestehen bleiben. Desweiteren möchten der König und Kaiser die Parteien am 07.02.1462 vertragen.
Kaiser Maximilian I., die Fürsten und die Herzöge von Sachsen (Sachsen) schicken eine Botschaft nach Franken (Francken). Sie tragen eine Werbung vor dem Würzburger Domkapitel vor. Sie fordern, dass Herzog Friedrich III. von Sachsen (Hertzog Friderichen zu Sachsen) zu einem Koordinator und Administrator im Hochstifts ernannt werden soll. Sowohl ihre Werbung als auch die Antwort des Domkapitels sind registriert.
Den Bürgern wird ein Bürgerbrief sowie ein Losbrief übergeben. Zudem erhalten sie das Versprechen, dass die Verträge und Schuldbriefe versiegelt und nach Schmalkalden (Schmalkalden) überliefert werden. Der Herzog Johann von Sachsen (Hans von Sachsen) schreibt Würzburg (wirtzburg) auf Grund seiner erlittenen Schäden. Während er sich rüstet stellt er keine weiteren Anforderungen. Es gibt eine Quittung für das Geld. Otto von Pack (doctor pack) wird auf Anweisungen Königin Marias hingerichtet.
4) Die Fränkischen Fürsten sollen keine beschwerlichen Neuerungen bezüglich der ritterlichen Mannlehen auferlegen. Einige Fürsten gestatten den Weiterverkauf oder die Weitergabe neuer Lehen an andere Grafen oder Herren der Ritterschaft nicht. Zudem erkennen viele Fürsten den Ehefrauen, Töchtern und Schwestern der Grafen, Herren und der Ritterschaft ihre Verweisung und Steuer, die sie auf ihre Lehen bekommen nicht an. Die Anerkennung ist viel mehr von Ausnahmen abhängig. So wird die Steuer allein auf den Ertrag der Ehefrauen und nicht auf eine Hauptsumme oder das Erbe erhoben. Die Fürsten weigern sich Schlösser, Dörfer, Leute oder Güter der Ritterschaft zu kaufen und kaufen diese lieber vom Adel, was wiederum den Rittergeschlechtern zum Nachteil wird. Zudem weigern sie sich einem Vormund Lehen zu vergeben. Daraufhin streiten sich die Fürsten mit der Obrigkeit, da sie der Meinung sind, sie sind keinem Lehen schuldig und werden dann vom Lehensherren zu einem Vormund verordnet. Die Fürsten gestehen keinem anderen etwas ein sondern nur dem Landgericht zu Franken. Deshalb gesteht die Ritterschaft, dass sie keine Einwohner der fürstlichen Landen sind und legitimieren dies durch die Befreiung der Kaiserlichen Majestät zu freien Franken. Einige Vormünder sollen ihren Pflegekindern Lehen verleihen, allerdings wird ihnen kein Geleit gewährt, da dies nicht nötig sei. Viele Fürsten wollen den Vormündern nichts leihen. Es wird lediglich eine Verwirrung der Lehen vor Gericht gebracht unter dem Schein rechtlichen Handelns. Egal ob die Unmündigen vom Adel nicht zeitnah oder gar nicht bevormundet werden, die Adeligen glaubhafte Argumente vorbringen und die Angelegenheit vor einem unparteiischen Gericht abgehalten wird, gerät die Ritterschaft trotzdem in hohe Kosten und Schaden. Wenn ihnen die Lehen verliehen werden oder jene verdienen, so werden diese nicht mit einbezogen.
Graf Wilhelm IV. von Henneberg (Graf wilhelm von Hennenberg) lässt ein Schreiben an die Hauptleute und Ausschreiber der sechs Orte und besonders an Graf Philipp III. von Rieneck (Graf philips von Rineck), welcher Hauptmann des Odenwaldgebiets (Ottenweldischen krais) ist, schicken. Darin schreibt er, dass die Königliche Majestät auf Befehl der Kaiserlichen Majestät Hilfe von Seiten der Ritterschaft aufgrund des Abschieds von Speyer (Speierischen abschids) fordert, gegen den Erbfeind , die Türken, vorzugehen. Deshalb veranlassen Wilhelm IV. von Henneberg und Herr Ludwig von Hutten (Her Ludwig von Hutten) einen Rittertag. Dort wid beschlossen, dass dem Kaiser und König des Heiligen Römischen Reiches, den Frauen, Kindern und armen Leuten Rettung und Schutz aller Leben und Güter durch die erbittete Hilfe geschehen soll. Allerdings bleiben die althergebrachten Freiheiten und Gerechtigkeiten der Ritterschaft, welche die Kaiserliche Majestät selbst erbittet, bestehen.
Kaiser und König versprechen der Ritterschaft als Gegenleistung Reiter und einen Schadensbrief, welcher ihnen zugestellt werden soll. Diese Vereinbarung würde allerdings ihnen und den armen Leuten in ihren Freiheiten schaden. Deshalb vereinbaren sie einen Rittertag zu Bad Mergentheim (Mergentheim), auf welchem sie beschließen, was sie dem Kaiser als Antwort geben. Sie erbitten vom Kaiser, dass die gemeine Ritterschaft ihre alten Freiheiten beibehalten darf und neue Zugaben erhalten möchte. Zudem sollte jeder seine Aufzeichnungen führen und den armen Leuten bei Angriffen durch Geldzugaben helfen.
Einige Personen sollen durch falsche Briefe und Schmähschriften Unwahrheiten verbreitet haben, was wiederum den Kaiser so aussehen ließe, als würde er Unruhe stiften und somit den Adel und die Ritterschaft unterdrücken und ihnen ihre Freiheiten und Privilegien entziehen. Deshalb befiehlt der Kaiser Grafen, Herren und Ritterschaft der Fürstentümer und des Frankenlandes, auch den beiden Stiften Fulda (Fulda) und Hersfeld (Hersfelt), nach Würzburg (wirtzburgk) zu kommen. Auch bestellt er seine Stellvertreter dorthin, um die Unschuld des Kaisers zu verkünden. Dies wurde auch so gehandhabt, allerdings ist nicht bekannt, was auf diesem Tag zu Würzburg beschlossen wurde.
Kaiser Karl V. schreibt aus Regensburg (Regensburg) den Ausschreibern der sechs Orte Graf Berthold von Henneberg (Graf Bertholden von Hennenberg), Graf Philipp III. von Rieneck (graf philipsen von Rineck), Graf Ludwig von Stolberg (Graf Ludwigen von Stalberg), Ritter Pankraz von Thüngen (pangratzen von Thungen Ritter), Heinrich von Wallenfels (Hansen von Wallenfels), Friedrich von Lentersheim (Friderichen von Lentersheim), Wolf von Velberg (wolfen von Velberg), Wolf von Crailsheim (Wolfen von Crailsheim) und Heinrich von Rotenhan (Hansen vom Rottenhan), dass er nichts lieber wolle als Frieden und Einigkeit im Heiligen Römischen Reich. Es kommt ihm allerdings so vor, als würden viele von ihnen vorbereitet darauf warten, von fremden Machthabern zum Krieg im Heiligen Reich angestiftet zu werden. Diese Annahme entnimmt er den Ereignissen des vergangenen Jahres.