Die Brüder Rundsholf und Luto schenken ihre Güter in Giebelstadt an den Würzburger Domstift St. Kilian. Graf Rudolf
Konrad von Neuberg (Conrat von Newburg) gibt Bischof Hermann von Lobdeburg und dem Stift etliche Güter in Krassolzheim (Grassultz) und erhält sie als Lehen vom Bischof zurück.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verleiht einen Hof in Geslau (Gessler) mit allen Zu- und Eingehörungen an Heinrich Sturm (Hainrich Sturm).
Ritter Dietrich Geyer (Dietrich Geier riter) und sein Bruder Konrad Geyer (Cuntz) besitzen 24 Morgen Wiese in der Gemarkung Giebelstadt (Gibelstat) und 16 Malter Getreidegült zu Herchsheim (Herrichshaim). Diesen Eigenbesitz geben sie Ulrich von Hohenlohe (her Ulrich von Hohenlohe), von dem sie es dann wieder als Lehen zurückerhalten. Ulrich von Hohenlohe gibt den Besitz an Bischof Albrecht von Hohenlohe und erhält es von diesem als Lehen.
Das Kloster St. Ägidien in Nürnberg kauft den Zehnten eines Hofs und etliche Zinsabgaben zu Iphofen (Iphouen) und lässt dies am Landgericht des Herzogtums Franken von Bischof Rudolf von Scherenberg bestätigen.
Das Stift Würzburg kauft einige Wiesen, die am Fluss Gollach (Gollach ain bach) und an der Burg Reichelsberg (Sloss Raigelberg) liegen.
Bischof Lorenz von Bibra kauft den Vormunden der Kinder von Karl von Bastheim (Carl von Basthaim) etliche Güter, Zinsen und Gefälle zu Knetzgau ab. Die Nachtragshand fügt zu dem Kaufgeschäft noch die Orte Augsfeld (Augsfelt), Donnersdorf (Dampsdorf), Dürrfeld (Dürfelt), Eschenau (Eschenaw), Hundelshausen (Humeltshausen), Ober- oder Unterschwappach (Schwappach), Stöckach (Stockach), Prappach (Brotpach), Schwabach (Schwabach), Würzburg (Wirtzburg), Steinsfeld (Stainfeld), Westheim (Westhaim) und Haßfurt (Hasfurth) hinzu.
Der Knetzgauer Pfarrer Johann Dorn (Johann Dorn pfarher zu Gnetzgau) tauscht mit Einwilligung seines Lehensherren, der Haßfurter Pfarrer Moritz von Bibra (Moritz von Bibra als pfarheren zu hasfurt), einige Güter in Knetzgau gegen einige Güter in Donnersdorf (Danstorf) mit Bischof Lorenz von Bibra.
Nach der Auflösung des Egidienklosters in Nürnberg im Zuge der Reformation nimmt Bischof Konrad von Thüngen die Zinsen und den Zehnten, die das Kloster ursprünglich gekauft hatte, an sich, erhält selbst davon einige Abgaben und verpfändet das Übrige an den Rat. Er zieht diese Güter unter Rechtsverwahrung und stellt sie unter seine Zwangsverwaltung, solange bis das Kloster wiederhergestellt wird.
Bischof Konrad von Bibra gestatten dem Sohn Georgs von Rosenau (Georg von Rosenaw), dass er in den um Godeldorf (Gotelndorf) liegenden Wäldern, die dem Bischof gehören, Hoch- und Niederwild jagen darf. Das Haus, das Georg von Rosenau vor einigen Jahren in Godeldorf gekauft hat, war zuvor das Jagdhaus des Würzburger Bischofs gewesen, mit dem man den Wildbann zu Bamberg abgrenzen wollte. Die Nachtragshand merkt an, dass das Jagdhaus von Bischof Gerhard von Schwarzburg gebaut wurde.