Zwischen den regierenden Fürsten als Grundherren und den Herren von Grumbach als Förster des Gramschatzer Waldes gibt es oft Zerwürfnisse und Mängel wegen der Grasweide (graswaid), der Vogelweide (vogelwaid) und Ochsentrieb (Ochsentrib), Bau und Brennholz, der Verwüstung des Waldes, wie viele Personen im Forstamt sind und ob diese genügen. Es werden auch Verhöre und Verhandlungen zwischen den beiden Parteien geführt.
Das Küchenmeisteramt des Stifts Würzburg und Herzogtums Franken hieß zuvor Truchsessenamt. Das obere Amt ist das denn Erbtruchsessen und das untere Amt ist das des Erbküchenmeisters. Die Nachtragshand führt eine Liste an Besitzungen an.
Der Würzburger Bischof Erlung besitzt in Kühndorf (Kündorff) einen erblichen Sitz. Diesen übergibt er mit allen zugehörigen Gütern an den Domherren zur Verbesserung der Pfründe.
Es ist möglich, dass die Grafen von Henneberg von König Heinrich VII. ein Erbe erhalten, welches sie in ein fürstliches Amt erhebt und das Mühlrecht auf einem Gut in Münnerstadt (munrichstat) beinhaltet. Dieses nehmen die Grafen von Henneberg nicht an. Deshalb fällt das halbe Küchenmeisteramt zunächst an die Grafen von Württemberg und später an das Hochstift Würzburg.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verleiht das Truchsessenamt an die Brüder Johann und Dietrich Witzleben (Hannsen vnd dietzen von Witzleuben) nach Aussterben der Romrods, die das Amt zuvor zu Mannlehen hatten. Es heißt nun aber Oberküchenmeisteramt.
Dietrich von Witzleben (Dietz von Witzleuben) übergibt das Küchenmeisteramt an seine Vettern Friedrich, Heinrich und Kunmut (Fridrichen riter Hainrichen vnd Kunnuten von Witzleuben), dass Bischof Johann von Egloffstein als Mannlehen bestätigt.
Bischof Konrad von Bibra einigt sich mit den Herren von Grumbach, die ein Forstamt in Gramschatz (Cramschnit) haben, über die Abholzung und Vergabe des Brenn- und Bauholzes in Gramschatz.
Bischof Konrad von Bibra macht einen Vergleich mit Wilhelm von Grumbach (Wilhelmen von Grumbach) über den Wildbann, das Gras, die Vogelweide (vogelwaid) und den Ochsentrieb (Ochsentrib) im Gramschatzer Wald.
Bischof Konrad von Bibra verleiht Wilhelm von Grumbach (Wilhelmen von Grumbach) acht Morgen Wiese (Wismat), welche in Gramschatz liegen, als Lehen. Dafür erhällt Das Hochstift Würzburg acht Morgen ungefähr gleichen Werts unter dem Kloster St. Jakob am Main gelgen, die er zuvor als Lehen des Hochstifts Würzburg hatte, zum Eigentum.
Das Kloster Schönrain mit seinen drei Zugehörungen Hofstetten (hoffstettenMassenbuech) und Halsbach (Halsbach) gehen außerhalb des Zolls von Hofstetten zu Lehen. Der hohe und niedrige Wildbann des Klosters und der Gemeinden sowie die Wälder und Hölzer sollen von den Erbtruchsessen als Mannlehen getragen werden und waren davor Besitz des Hochstifts. Außerdem kommen 150 Gulden aus der fürstlichen Kammer hinzu, die jährlich am 22. Februar gezahlt werden. Falls es zu dem im vorherigen Eintrag beschriebenen Erbfall kommt, sollen die Küchenmeister das Erbtruchsessenamt als Mannlehen bekommen. Beim Hochstift verbleiben die Gerichtsbarkeit und das Geleitrecht.