Das Verzeichnis der Aussagen ettlicher Männer über die Obrigkeit des Stifts Würzburg und dessen Güter in Rannungen (Ranningen) soll in Liber 2 contractuum Rudolfi registriert sein.
Gottfried von Schletten (Gotfrid von Schletten) und seine Frau Katharina (Catharina), beide Bürger von Münnerstadt (Munerstat), verkaufen der Schwester Grete (Gretten) von Gottfried von Schletten alle guten Lehen und Eigentümer, die sie im Dorf und auf den Feldern von Rannungen (Ranningen) haben laut einer langen und spezifizierten Verschreibung für 830 Pfund Haller und ein sechstel des Zehnts.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verkauft mit der Zustimmung seiner Domkapitels die Güter, Gült, Zinsen, Rente, eigene Leute, den Bauhof und Zehnt von Rannungen (Ranningen) samt Äckern, Wiesen, Wäldern, Fischweiden und allen weiteren Zugehörungen an Ritter Johann von Boppen (hansen von Boppen) und seiner Frau sowie deren Erben für 1500 Pfund Heller Würzburger Währung auf Wiederkauf.
Bischof Johann von Brunn befiehlt eine Straße durch die Weingärten am Main entlang um Randersacker (Randersacker) herum zu bauen.
Bischof Johann von Brunn verleiht Georg von Seinsheim (Jorg von Sainsheim) als Mannlehen das Gericht und Halsgericht, die Vogtei und Gewalt und auch Wein- und Pfenniggült zu Randersacker (Randersacker), die er als Hofmann einzunehmen hat, zudem den Wert einer Weide beim Main unterhalb des Brünbergs (Brünberg) oberhalb des Dorfes Randersacker.
Domher Konrad von der Kere (Conrad von der kere) genehmigt Bischof Gotthard von Limpurg einen Hof neben dem Domstift gelegen zu bewohnen.
Bischof Rudolf von Scherenberg erlässt zur rechten Ehre ein Urteil am Hof Burgrheinfeld, der unter dem Zabelstein mit einem Schloss bebaut wurde. Das Urteil umfasst 31 Morgen Acker, 9 Morgen Wiesen, den Zent, Send und die Bedefreiheit. Dafür muss Burgrheinfeld dem Schloss Zabelstein (schloss Zabelstein) 9 Malter Korn, 8,5 Malter Hafer, 4 Metzen Eibenholz nach Hofmaß und ein Fastnachtshuhn geben. Sollten diese Güter gut verkauft werden, soll ein angemessener Handlohn bezahlt werden.
Philipp von Stein (Philips vom stein) verkauft seine Kemenate zu Rannungen (Ranningen), welche vor dem Kirchhof gelegen ist, samt seinem Sechstel des Zehnts, seinen Begriffen, Rechten, Gerechtigkeiten, Nutzungen sowie Zu- und Eingehörungen an Dorf und Feldern, wie er diese von dem Ritter Ludwig gekauft hat, an Bischof Lorenz von Bibra und dessen Stift für 550 rheinische Gulden.
Martin von der Kere (Martin von Kers) verkauft Bischof Lorenz von Bibra und dessen Stift eine Behausung in Bergrheinfeld (Bergrinfelt) zum einen samt einer Scheune, Stadeln und Männern und zum anderen samt Zinsen, Gült und Gütern für 250 rheinische Gulden.
Eberhard von Dobeneck (Eberhart von Dobeneck) verzichtet für sich und seine Brüder Wolf (Wolff) und Heinrich (Heinrich) sowie deren Erben alle Streitforderungen und Rechte, die sie bisher an das Stift Würzburg auf dem Gut zu Rambach (Rambach) bei Schlüsselfeld (schlusselfeldt) und allen dessen Zu- und Eingehörungen hatten. Bischof Konrad von Bibra setzt einen Vertrag auf, Bischof Friedrich von Wirsberg nimmt den Kauf auf, den Hessel von Grumbach (heslin von Grumbach) getan hat, und bezahlt an die von Dobeneck 800 Gulden, an Wolf von Crailsheim (Wolffen von kreilsheim) auf dem Sitz Rambach 1000 Gulden, an Johann Fuchs von Bimbach (Jonhan Fuchsen) ebenfalls 1000 Gulden, 200 Gulden an einen Bürger von Bamberg (Bamberg) - Gutknecht (Gutknecht) genannt, 100 Gulden an einige Bürger von Schlüsselfeld sowie 400 Gulden an Johann von Egloffstein (hansen von egloffstain), Franz Gressen (Frantzen Gressen) und Andreas Stieber von Rabeneck (Endressen stiebung). 800 Gulden sind Verlustgeld.